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							                Gutachten 25-00303-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100591
                zu V.1. ANLAGE: 12                                                   Radtyp: AP8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.09.2025
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                Fahrzeughersteller                          : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER BENZ AG,
                                                              DAIMLER (D)
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                VK4 66,6            VK4                        Ø66,6-SX-Ø76                66,6                     635      2193    07/25
                VK4 66,6            VK4                        Ø66,6-SX-Ø76                66,6                     660      2100    07/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
                Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
§22 100591*00




                Zubehör                                     : SX13


                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
                 Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
                 F1X          e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/40R19          93                               BMW X1 (F48);
                                                          225/45R19          96                               Allradantrieb;
                                                          235/40R19          96    11A; 248                   Frontantrieb;
                                                          235/45R19          95    11A; 248                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                              75I; 83L; 842; 847;
                                                                                                              DE0
                 F2X           e1*2007/46*1824*..        85 - 225 235/40R19 92     11A; 248                   BMW X2 (F39);
                                                                  235/45R19 95     11A; 248                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  245/40R19 94     11A; 248                   12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                              725; 73C; 74D; 74P

                 Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE (X1, iX1)
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
                 U1X          e1*2018/858*00153*.. 68 - 104 225/45R19        96    12O; 5IE                   Allradantrieb;
                                                            225/45R19        96    12O; 5IE                   Frontantrieb; Elektro;
                                                            235/45R19        99    12R                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/45R19        102   124                        51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                              73C; 74D; 74P; 75I;
                                                                                                              765




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00303-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100591
                zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: AP8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.09.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE (X1, iX1)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                U1X          e1*2018/858*00153*.. 100 - 150 225/45R19 96       12O                       Allradantrieb;
                                                            235/45R19 99       12R                       Frontantrieb; nicht
                                                            245/45R19 98       124                       Elektro; inkl. Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74D; 74P; 75I;
                                                                                                         765

                Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE (X2, iX2)
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                U2X          e1*2018/858*00371*.. 68 - 104 245/45R19 102       124                       mit Standard
                                                                                                         Radhausverbreiterung;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb; Elektro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                         75I; 765
                U2X           e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 245/45R19 98      124                       mit Standard
                                                                                                         Radhausverbreiterung;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb; nicht
§22 100591*00




                                                                                                         Elektro; inkl. Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74D; 74P; 765
                U2X           e1*2018/858*00371*.. 68 - 104   245/45R19 102    124                       mit M Sportpaket
                                                                                                         Radhausverbreiterung;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb; Elektro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74D; 74P; 75I;
                                                                                                         765
                U2X           e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 245/45R19 98      124                       mit M Sportpaket
                                                                                                         Radhausverbreiterung;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb; nicht
                                                                                                         Elektro; inkl. Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71A; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74D; 74P; 765

                Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                F1H          e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 235/35R19 91          11A; 248                  Schräghecklimousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 74P




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00303-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100591
                zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: AP8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 21
                Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE, BMW 2ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
                F7           e1*2018/858*00397*.. 90 - 221 225/40R19 89                                  1ER REIHE;
                                                           235/40R19 92 11A; 26P                         Allradantrieb;
                                                           245/35R19 89 11A; 24J; 26P; 27H               Frontantrieb; inkl.
                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                         765
                F7            e1*2018/858*00397*.. 90 - 115 225/40R19 93                                 2ER REIHE;
                                                   90 - 221 235/40R19 92       11A; 26P                  Allradantrieb;
                                                            245/35R19 93       11A; 24J; 26P; 27H        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                         765

                Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R19 93          11A; 248; 26N             BMW Active Tourer
                                                                                                         F45;
                F2GT          e1*2007/46*1677*..              235/35R19 91W 11A; 245; 248                BMW Gran Tourer F46;
§22 100591*00




                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                         75I; 83L; 842; 847;
                                                                                                         DE0
                F2GC          e1*2007/46*2064*..   85 - 225 235/35R19 91       11A; 248; 26N             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 74P
                U2AT          e1*2018/858*00117*.. 90 - 150   235/40R19 96                               Allradantrieb;
                                                              245/35R19 93     5HA                       Frontantrieb; inkl.
                                                              245/40R19 98                               Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                         75I

                Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                UKL-L        e1*2007/46*0371*.. 75 - 155 225/35R19 88W 11A; 248; 26P                     MINI CLUBMAN F54;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                         83L; 842; 847; DE0




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00303-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100591
                zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: AP8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 21
                Verkaufsbezeichnung:     BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                UKL-L        e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/40R19 93                                    BMW X1 (F48);
                                                         225/45R19 96                                    Allradantrieb;
                                                         235/40R19 96 11A; 248                           Frontantrieb;
                                                         235/45R19 95 11A; 248                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                         75I; 83L; 842; 847;
                                                                                                         DE0
                UKL-L         e1*2007/46*0371*..   75 - 225 225/35R19 88W 11A; 248; 26P                  CLUBMAN JOHN
                                                                                                         COOPER
                                                             235/35R19 91      11A; 21N; 21P; 246;       WORKS (F54); MINI
                                                                               248                       CLUBMAN F54;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                         83L; 842; 847; DE0
                UKL-L         e1*2007/46*0371*..   70 - 170 225/40R19 93       11A; 248; 26N             BMW Active Tourer
                                                                                                         F45;
                                                             235/35R19 91W 11A; 245; 248                 BMW Gran Tourer F46;
                                                                                                         Allradantrieb;
§22 100591*00




                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                         75I; 83L; 842; 847;
                                                                                                         DE0

                Verkaufsbezeichnung:     COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4,
                                         COUNTRYMAN SE ALL4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
                UMX         e1*2018/858*00370*.. 100 - 150 245/45R19 98 124                mit
                                                                                           Radhausverbreiterung
                                                                                           (Flap) Serie;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb; Hybrid;
                                                                                           nicht Elektro;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 71A; 721; 725;
                                                                                           73C; 74D; 74P; 765
                UMX         e1*2018/858*00370*.. 68 - 104 245/45R19 102 124                mit
                                                                                           Radhausverbreiterung
                                                                                           (Flap) Serie;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb; Elektro;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 71A; 721; 725;
                                                                                           73C; 74D; 74P; 75I;
                                                                                           765




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00303-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100591
                zu V.1. ANLAGE: 12                                                   Radtyp: AP8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 11.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 5 von 21
                Verkaufsbezeichnung:     MINI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                FMK          e1*2007/46*1683*..        75 - 155 225/35R19 88W 11A; 248; 26P                  MINI CLUBMAN F54;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                             83L; 842; 847; DE0
                FMK            e1*2007/46*1683*..      75 - 225 225/35R19 88W 11A; 248; 26P                  CLUBMAN JOHN
                                                                                                             COOPER
                                                                   235/35R19 91    11A; 21N; 21P; 246;       WORKS (F54); MINI
                                                                                   248                       CLUBMAN F54;
                                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                             83L; 842; 847; DE0
                FMX            e1*2007/46*1682*..      75 - 225 225/40R19 89W 11A; 248                       Allradantrieb;
                                                                225/45R19 92  51G                            Frontantrieb;
                                                                235/40R19 92  11A; 248                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D; 74P;
§22 100591*00




                                                                                                             83L; DEG
                FMX            e1*2007/46*1682*..      75 - 155 225/40R19 89W 11A; 248                       Allradantrieb;
                                                                225/45R19 92  51G                            Frontantrieb;
                                                                235/40R19 92  11A; 248                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D; 74P;
                                                                                                             83L


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : SX4


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : F2B; F2CLA; 204
                                                             140 Nm für Typ : F2B; F2CLA
                                                             150 Nm für Typ : F2B
                Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                F2B          e1*2007/46*1909*..  95 - 139 235/50R19 99                                       EQB-Klasse; Elektro;
                                                          245/45R19 102                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          255/45R19 100                                      12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                             75I; 854




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00303-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100591
                zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: AP8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 21
                Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB,         AMG GLA, AMG GLB;
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                F2B          e1*2007/46*1909*..  85 - 165 235/45R19 95                                   GLA-KLASSE;
                                                          235/50R19 99         11A; 246; 26P             Allradantrieb;
                                                          245/45R19 98                                   Frontantrieb; inkl.
                                                          255/45R19 100        11A; 246; 26P             Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         854
                F2B           e1*2007/46*1909*..   80 - 139 235/50R19 99                                 EQA-Klasse; Elektro;
                                                            245/45R19 98                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            255/45R19 100                                12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         75I; 854
                F2B           e1*2007/46*1909*..   85 - 165 235/50R19 99       11A; 26P                  GLB-KLASSE;
                                                            245/45R19 98                                 Allradantrieb;
                                                            255/45R19 100      11A; 26P                  Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         75I; 854
                F2B           e1*2007/46*1909*..   225       235/50R19 99                                AMG GLB 35;
§22 100591*00




                                                             255/45R19 100                               Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         75I; 854

                Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                204          e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y       5FE                       Nur Baureihe 204; Nur
                                                                                                         4-MATIC; Limousine;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 854; 862
                204           e1*2001/116*0431*.. 88 - 225   225/35R19 88Y     5FE; 670; 673             Nur Baureihe 204;
                                                             235/35R19 91Y     671; 68X                  Limousine;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         854; 862




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00303-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100591
                zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: AP8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 21
                Verkaufsbezeichnung:     CLA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                F2CLA        e1*2007/46*1912*..    225       235/35R19 91                                AMG CLA 35; Kombi;
                                                             245/35R19 93      11A; 26N; 27I             Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         854
                F2CLA         e1*2007/46*1912*..   85 - 165 225/40R19 93                                 Kombi; Limousine;
                                                            235/40R19 92       11A; 248; 26P             Allradantrieb;
                                                            245/35R19 93       11A; 248; 26P; 27I        Frontantrieb; inkl.
                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         854


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
§22 100591*00




                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäß igen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00303-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100591
                zu V.1. ANLAGE: 12                                                Radtyp: AP8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 11.09.2025
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                124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlic h
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 100591*00




                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00303-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100591
                zu V.1. ANLAGE: 12                                                Radtyp: AP8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 11.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Bet riebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 100591*00




                     Achslast von 1120kg.
                5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1300kg.
                5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                       Achslast von 1420kg.
                670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          225/35R19
                                     Hinterachse:                          265/30R19
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          235/35R19
                                     Hinterachse:                          255/30R19
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00303-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100591
                zu V.1. ANLAGE: 12                                                Radtyp: AP8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 11.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 10 von 21
                673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          225/35R19
                                     Hinterachse:                          255/30R19
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          235/35R19
                                     Hinterachse:                          265/30R19
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 100591*00




                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00303-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100591
                zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: AP8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 21
                765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig!
                842) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 293m m
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                847) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 294mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurc hmesser 360mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                862) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                DE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
§22 100591*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00303-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100591
                zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: AP8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW
                       Fahrzeugtyp:     F7
                       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00397*..
                       Handelsbez.:     BMW 1ER REIHE, BMW 2ER REIHE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 210              y = 200                  VA
                             26B                     x = 260              y = 250                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 100591*00




                             26N                  x = 260        y = 250             8                VA
                             26J                  x = 260        y = 250            30                VA
                             27H                  x = 300        y = 310             8                HA
                             27F                  x = 300        y = 310            30                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00303-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100591
                zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: AP8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 13 von 21

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     BMW AG
                       Fahrzeugtyp:    F2GT
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1677*..
                       Handelsbez.:    BMW 2ER REIHE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             27U                     y = 140              y = 220                  HA
                             27V                     y = 140              y = 220                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
§22 100591*00




                             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                             27F                  x = 270        y = 280            23                HA
                             27H                  x = 270        y = 280             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00303-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100591
                zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: AP8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 14 von 21

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW AG
                       Fahrzeugtyp:     UKL-L
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0371*..
                       Handelsbez.:     BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 290              y = 240                  VA
                             26P                     x = 240              y = 190                  VA
                             27B                     x = 250              y = 290                  HA
                             27I                     x = 200              y = 240                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100591*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  y = 250        y = 290            30                VA
                             26N                  x = 290        y = 240             8                VA
                             27H                  x = 250        y = 290             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00303-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100591
                zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: AP8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      BMW AG
                       Fahrzeugtyp:     FMK
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1683*..
                       Handelsbez.:     MINI

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 290              y = 240                  VA
                             26P                     x = 240              y = 190                  VA
                             27B                     x = 250              y = 290                  HA
                             27I                     x = 200              y = 240                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100591*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  y = 250        y = 290            30                VA
                             26N                  x = 290        y = 240             8                VA
                             27H                  x = 250        y = 290             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00303-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100591
                zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: AP8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.09.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     BMW AG
                       Fahrzeugtyp:    F2AT
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1675*..
                       Handelsbez.:    BMW 2ER REIHE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             27U                     y = 140              y = 220                  HA
                             27V                     y = 140              y = 220                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
§22 100591*00




                             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                             27H                  x = 270        y = 280             8                HA
                             27F                  x = 270        y = 280            23                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00303-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100591
                zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: AP8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     BMW AG
                       Fahrzeugtyp:    UKL-L
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
                       Handelsbez.:    BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE

                       Variante(n):    Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             27U                     y = 140              y = 220                  HA
                             27V                     y = 140              y = 220                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
§22 100591*00




                             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                             27F                  x = 270        y = 280            23                HA
                             27H                  x = 270        y = 280             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00303-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100591
                zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: AP8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 18 von 21

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:     F2CLA
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
                       Handelsbez.:     CLA

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 310              y = 310                  VA
                             26P                     x = 260              y = 260                  VA
                             27B                     x = 270              y = 290                  HA
                             27I                     x = 220              y = 240                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 100591*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 310        y = 310            30                VA
                             26N                  x = 310        y = 310             8                VA
                             27F                  x = 270        y = 290            30                HA
                             27H                  x = 270        y = 290             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00303-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100591
                zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: AP8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.09.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:     F2CLA
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1912*..
                       Handelsbez.:     CLA

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             27B                     x = 280              y = 280                  HA
                             27I                     x = 230              y = 230                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 325        y = 310            30                VA
§22 100591*00




                             26N                  x = 325        y = 310             8                VA
                             27F                  x = 280        y = 280            30                HA
                             27H                  x = 280        y = 280             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00303-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100591
                zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: AP8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DB
                       Fahrzeugtyp:     F2B
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                       Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 250              y = 400                  VA
                             26B                     x = 300              y = 450                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 300        y = 450            20                VA
§22 100591*00




                             26N                  x = 300        y = 450             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 25-00303-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 100591
                zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: AP8090
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.09.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DB
                       Fahrzeugtyp:     F2B
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                       Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 300              y = 300                  VA
                             26P                     x = 250              y = 250                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 300        y = 300            20                VA
§22 100591*00




                             26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                             Teiletypgenehmigung
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 8 J x 19 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§22 100591*00




                                         special wheels for passenger cars 8 J x 19 H2


                Genehmigungsnummer: 100591*00
                Approval number:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      Entfällt
                      Not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      AP8090
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Genehmigungsnummer: 100591*00
                Approval number:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§22 100591*00




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      On the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      11.09.2025

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      25-00303-CX-GBM-00
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Genehmigungsnummer: 100591*00
                Approval number:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                      Pkw“ nur gemäß
                      The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                      accordance with

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 13

                      und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                      and under the specified conditions mentioned there.

                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
§22 100591*00




                      Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                       Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                       The indications given in the above mentioned test report including its
                       annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      Siehe Prüfbericht
                      See test report

                12.   Die Genehmigung wird erteilt
                      Approval is granted

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Entfällt
                      Not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                         4

                Genehmigungsnummer: 100591*00
                Approval number:

                14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:       29.09.2025
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:




                      Anlagen:
§22 100591*00




                      Enclosures:
                      Gemäß Inhaltsverzeichnis
                      According to index
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                           Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 100591*00
                Approval No.


                Ausgabedatum:        29.09.2025                 letztes Änderungsdatum: --
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                      Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal

                      Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                      Test report(s) No.:                                                Date
                      25-00303-CX-GBM-00                                                 11.09.2025

                      Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                      Information document No.:                                          Date
                      AP8090                                                             09.06.2025
§22 100591*00




                      Liste der Änderungen:                                              Datum:
                      List of modifications:                                             Date
                      Entfällt
                      Not applicable
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 100591*00

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
                schrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                KBA 100591

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
                ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 100591*00




                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
                te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
                den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
                zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
                gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
                ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
                nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
                entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg


                                                              2
                Approval No.: 100591*00

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
                ecuted.
§22 100591*00




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
                signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
                ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
                dered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.
						
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