Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER, DAIMLER
BENZ AG, DAIMLER (D), Ssangyong Motor Co., Ltd.
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
A234A80485112 A234A PCD112A ET48 ohne 66,6 790 2223 08/20
A666 CB66,6
A234A80485112 A234A PCD112A ET48 ohne 66,6 800 2200 08/20
A666 CB66,6
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 53322*04
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: A234B KBA: 53323 Lochkreis: 5x112 ET: 55 oder
Radtyp: A234B KBA: 53323 Lochkreis: 5x112 ET: 49
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAHL, KAHN
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 248 BMW X1 (F48);
225/45R19 96 11A; 248 Allradantrieb;
225/45R19 96 51G Frontantrieb;
235/40R19 96 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R19 95 11A; 248 12A; 51A; 71K; 723;
245/40R19 94 11A; 248 73C; 74D; BBY
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 225/40R19 93 11A; 248 BMW X2 (F39);
225/45R19 92 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R19 92 11A; 248 12A; 51A; 71K; 723;
235/45R19 95 11A; 248 73C; 74D; 854
245/40R19 94 11A; 244
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X1, iX1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§22 53322*04
U1X e1*2018/858*00153*.. 68 - 104 225/45R19 96 12O; 5IE Allradantrieb;
225/45R19 96 12O; 5IE Frontantrieb; Elektro;
235/45R19 99 12R 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R19 102 124 51A; 71K; 723; 73C;
74D; 765; 83L; 854;
DEU
U1X e1*2018/858*00153*.. 100 - 150 225/45R19 96 12O Allradantrieb;
235/45R19 99 12R Frontantrieb; nicht
245/45R19 98 124 Elektro; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 765; 83L; 854;
DEU
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X2, iX2)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 235/45R19 95 124 mit Standard
245/45R19 98 124 Radhausverbreiterung;
Allradantrieb;
Frontantrieb; nicht
Elektro; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 765; 83L; 854;
DEU
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X2, iX2)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 235/45R19 95 124 mit M Sportpaket
245/45R19 98 124 Radhausverbreiterung;
Allradantrieb;
Frontantrieb; nicht
Elektro; inkl. Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 765; 83L; 854;
DEU
U2X e1*2018/858*00371*.. 68 - 104 235/45R19 99 124 mit Standard
245/45R19 102 124 Radhausverbreiterung;
Allradantrieb;
Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 765; 83L;
854; DEU
U2X e1*2018/858*00371*.. 68 - 104 235/45R19 99 124 mit M Sportpaket
245/45R19 102 124 Radhausverbreiterung;
Allradantrieb;
Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53322*04
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 765; 83L; 854;
DEU
Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1H e1*2007/46*2018*.. 80 - 225 235/35R19 91 11A; 248 Schräghecklimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 854
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/40R19 93 11A; 248; 26N; 27U BMW Active Tourer
F45;
F2GT e1*2007/46*1677*.. 235/35R19 91W 11A; 244; 245 BMW Gran Tourer F46;
245/35R19 93 11A; 24J; 244; 26J; Allradantrieb;
27H; 27V Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; BBY
F2GC e1*2007/46*2064*.. 85 - 225 235/35R19 91 11A; 245; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 854
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
U2AT e1*2018/858*00117*.. 90 - 150 225/40R19 93 5HA Allradantrieb;
225/45R19 96 Frontantrieb; inkl.
235/40R19 96 Hybrid;
245/35R19 93 11A; 26P; 5HA 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R19 98 11A; 26P 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 83L
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 155 225/35R19 88W 11A; 248; 26P MINI CLUBMAN F54;
245/35R19 93 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb;
26N; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; BBY
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 225 225/35R19 88W 11A; 248; 26P CLUBMAN JOHN
COOPER
235/35R19 91 11A; 21N; 21P; 22I; WORKS (F54); MINI
246; 248 CLUBMAN F54;
245/35R19 93 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb;
26N; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 53322*04
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; BBY
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/40R19 93 11A; 248 BMW X1 (F48);
225/45R19 96 11A; 248 Allradantrieb;
225/45R19 96 51G Frontantrieb;
235/40R19 96 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R19 95 11A; 248 12A; 51A; 71K; 723;
245/40R19 94 11A; 248 73C; 74D; BBY
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 225/40R19 93 11A; 248; 26N; 27U BMW Active Tourer
F45;
235/35R19 91W 11A; 244; 245 BMW Gran Tourer F46;
245/35R19 93 11A; 24J; 244; 26J; Allradantrieb;
27H; 27V Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; BBY
Verkaufsbezeichnung: COOPER E, COOPER SE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JM1 e1*2018/858*00347*.. 55 - 65 225/35R19 88 3-türig; Frontantrieb;
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 83L
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Verkaufsbezeichnung: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4,
COUNTRYMAN SE ALL4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UMX e1*2018/858*00370*.. 68 - 104 235/45R19 99 124 mit
245/45R19 102 124 Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Frontantrieb; Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 765; 83L; 854;
DEU
UMX e1*2018/858*00370*.. 100 - 150 235/45R19 95 124 mit
245/45R19 98 124 Radhausverbreiterung
(Flap) Serie;
Allradantrieb;
Frontantrieb; Hybrid;
nicht Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 765; 83L; 854;
DEU
Verkaufsbezeichnung: MINI
§22 53322*04
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 155 225/35R19 88W 11A; 248; 26P MINI CLUBMAN F54;
245/35R19 93 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb;
26N; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; BBY
FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 225 225/35R19 88W 11A; 248; 26P CLUBMAN JOHN
COOPER
235/35R19 91 11A; 21N; 21P; 22I; WORKS (F54); MINI
246; 248 CLUBMAN F54;
245/35R19 93 11A; 24J; 244; 26B; Allradantrieb;
26N; 27I Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; BBY
FMX e1*2007/46*1682*.. 75 - 155 225/40R19 89W 11A; 248 Allradantrieb;
225/45R19 92 51G Frontantrieb;
235/40R19 92 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; BBY
FMX e1*2007/46*1682*.. 75 - 225 225/40R19 89W 11A; 248 Allradantrieb;
225/45R19 92 51G Frontantrieb;
235/40R19 92 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; BBY; DEG
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 6 von 30
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D)
Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: A234B KBA: 53323 Lochkreis: 5x112 ET: 55 oder
Radtyp: A234B KBA: 53323 Lochkreis: 5x112 ET: 49
Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KAHL, KAHN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 204 X; 204 K
Zubehör : B13
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör : B13
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28,3 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F2A; 245G; 204; 639/2; 639/4; F2CLA; 204 K; 639/5; F2B;
176
§22 53322*04
Zubehör : B13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 204; 204 K
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
140 Nm für Typ : F2CLA
150 Nm für Typ : F2B
150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes
Anzugsmoment
160 Nm für Typ : 176 erhöhtes Anzugsmoment; 245G erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm für Typ : 204 X erhöhtes Anzugsmoment
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: A-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 285 - 310 245/35R19 93 AMG A45; AMG A45 S;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 225/35R19 88 11A; 26N; 26P; 5FE Kombilimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 83G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 7 von 30
Verkaufsbezeichnung: A-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 160 225/35R19 88W erhöhtes
Anzugsmoment
265 - 280 225/35R19 M+S 52J 160 Nm; A-Klasse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 740;
83G; DBW
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 160 225/35R19 88W erhöhtes
Anzugsmoment
265 - 280 225/35R19 M+S 52J 160 Nm; A-Klasse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 740;
83G; DBW
245G e1*2001/116*0470*.. 265 235/35R19 51G erhöhtes
Anzugsmoment
160 Nm; A 45 AMG;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
§22 53322*04
73C; 74A; 740; 83G;
DBW
245G e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 235/35R19 51G; 6C3 erhöhtes
Anzugsmoment
160 Nm; CLA;
Sportfahrwerk; CLA
Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 83G;
DBW
Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/50R19 99 11A; 26P GLB-KLASSE;
245/45R19 98 11A; 26P Allradantrieb;
255/45R19 100 11A; 26P Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 854; 855
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R19 95 GLA-KLASSE;
235/50R19 99 11A; 24J; 248; 26P Allradantrieb;
245/45R19 98 11A; 26P Frontantrieb; inkl.
245/50R19 101 11A; 24J; 248; 26B Hybrid;
255/45R19 100 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 854; 855
F2B e1*2007/46*1909*.. 80 - 139 235/50R19 99 11A; 246; 248 EQA-Klasse; Elektro;
245/45R19 98 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 100 11A; 246; 248 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 854; 855
F2B e1*2007/46*1909*.. 95 - 139 235/50R19 99 11A; 246; 248 EQB-Klasse; Elektro;
245/45R19 102 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 100 11A; 246; 248 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 854; 855
Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/40R19 93Y XFC; 6AE; 672; erhöhtes
204 K e1*2001/116*0457*.. KAHN Anzugsmoment
155 Nm; Nur Baureihe
§22 53322*04
205; Cabrio;
Kombilimousine; Coupe;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 854;
98A; DEL; DEN
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/40R19 93Y 5HA; KAHN erhöhtes
Anzugsmoment
204 K e1*2001/116*0457*.. 155 Nm; Nur Baureihe
205; Cabrio;
Kombilimousine; Coupe;
Limousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb; nur
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 854;
98A; DEL; DEN
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/35R19 88Y 5FE; 670; 673 Nur Baureihe 204;
235/35R19 91Y 671; 68X Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 854; 98A;
DEL; DEN
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Verkaufsbezeichnung: C-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/35R19 88Y 5FE bis
e1*2001/116*0431*36;
Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 854;
98A; DEL; DEN
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 225/35R19 88Y 5FE Nur Baureihe 204; Nur
4-MATIC; Limousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 854;
98A; DEL; DEN
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 200 225/35R19 88 57E; 670; 673; KAHL bis
e1*2001/116*0457*24;
Kombi; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76A; 854;
98A; DEN
Verkaufsbezeichnung: CLA
§22 53322*04
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 225/40R19 93 Kombi; Limousine;
235/40R19 92 11A; 248; 26P Allradantrieb;
245/35R19 93 11A; 248; 26N; 26P; Frontantrieb; inkl.
27I Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 225 235/35R19 91 AMG CLA 35; Kombi;
245/35R19 93 11A; 26N; 27I Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/35R19 93Y Baureihe W212; nicht
AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
76T; 843; 854; MCV
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Verkaufsbezeichnung: E-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/35R19 91Y 51J Baureihe W212; nicht
100 - 245 235/35R19 91Y 57E; 68X AMG-Paket;
Stufenheck;
245/35R19 93Y Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76T;
843; 854; MCV
Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 245/45R19 98 XFQ GLK-Klasse;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76A; 76T;
765; 854; 977; DEL;
DEN; FKA
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/50R19 99 YDG; 57F erhöhtes
Anzugsmoment
245/45R19 98 CF1; 57F 170 Nm; GLK-Klasse;
§22 53322*04
255/45R19 100 GDD; 57F Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76B;
76T; 765; 854; 977;
DEL; DEN; FKA
Verkaufsbezeichnung: Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 235/45R19 99 5JK V-Klasse; Vito; Vito
245/45R19 102 5LA Tourer; Vito Mixto;
ab
e1*2007/46*0459*06;
ab
e1*2007/46*0458*08;
ab
e1*2007/46*0457*09;
Marco Polo; EQV;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 75I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 11 von 30
Verkaufsbezeichnung: Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 235/45R19 99Y 5JK V-Klasse; Vito; Vito
245/45R19 102Y 5LA Tourer; Vito Mixto;
ab
e1*2007/46*0459*06;
ab
e1*2007/46*0458*08;
ab
e1*2007/46*0457*09;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 75I
Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 176 235/45R19 99 5JK V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R19 102 5LA Tourer; Vito Mixto;
ab
e1*2007/46*0459*06;
ab
§22 53322*04
e1*2007/46*0458*08;
ab
e1*2007/46*0457*09;
Marco Polo;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb; inkl.
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 75I
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 176 235/45R19 99Y 5JK V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R19 102Y 5LA Tourer; Vito Mixto;
ab
e1*2007/46*0459*06;
ab
e1*2007/46*0458*08;
ab
e1*2007/46*0457*09;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 75I
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Ssangyong Motor Co., Ltd.
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : B12
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm
Verkaufsbezeichnung: Korando, Torres
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CW e8*2007/46*0360*.. 100 - 120 235/45R19 95 Korando; nicht
Elektro;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
§22 53322*04
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungs teile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotfl ügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§22 53322*04
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Fronts chürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 53322*04
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp s ein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1420kg.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
§22 53322*04
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sei n.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
§22 53322*04
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 245/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 235/35R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
§22 53322*04
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
"0. Hinweise" zu beachten.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335m m an der
Vorderachse nicht zulässig!
843) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 402mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurc hmesser 360mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleic h der des Sonderrades der Vorderachse
sein.
Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreit en-Differenz zwischen der
Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
BBY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
(Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
zulässig.
CF1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 245/45R19
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
DBW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
DEG) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
DEU) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 385mm an der
Vorderachse nicht zulässig.
§22 53322*04
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
GDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R19
Hinterachse: 255/45R19
Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
KAHL) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse A234B KBA: 53323 Lochkreis 5x112 ET: 49
KAHN) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
Hinterachse A234B KBA: 53323 Lochkreis 5x112 ET: 55
MCV) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R19
Hinterachse: 255/45R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YDG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R19
Hinterachse: 235/50R19.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 53322*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: U2AT
Genehm.Nr.: e1*2018/858*00117*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 250 VA
26P x = 195 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§22 53322*04
27F x = 270 y = 315 30 HA
27H x = 270 y = 315 8 HA
26J x = 245 y = 250 25 VA
26N x = 245 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 21 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2AT
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1675*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 280 23 HA
§22 53322*04
27H x = 270 y = 280 8 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 290 HA
27I x = 200 y = 240 HA
26B x = 290 y = 240 VA
26P x = 240 y = 190 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53322*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 290 8 HA
26J y = 250 y = 290 30 VA
26N x = 290 y = 240 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 23 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE, MINI, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 270 y = 280 8 HA
§22 53322*04
27F x = 270 y = 280 23 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2GT
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1677*..
Handelsbez.: BMW 2ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 280 23 HA
§22 53322*04
27H x = 270 y = 280 8 HA
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Seite: 25 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: FMK
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1683*..
Handelsbez.: MINI
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 290 HA
27I x = 200 y = 240 HA
26B x = 290 y = 240 VA
26P x = 240 y = 190 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53322*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 290 8 HA
26J y = 250 y = 290 30 VA
26N x = 290 y = 240 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 26 von 30
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
26B x = 310 y = 310 VA
26P x = 260 y = 260 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53322*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 270 y = 290 30 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
26J x = 310 y = 310 30 VA
26N x = 310 y = 310 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-Klasse
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 53322*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 280 HA
27I x = 230 y = 230 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 280 30 HA
§22 53322*04
27H x = 280 y = 280 8 HA
26J x = 325 y = 310 30 VA
26N x = 325 y = 310 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 400 VA
26B x = 300 y = 450 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 450 20 VA
§22 53322*04
26N x = 300 y = 450 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.1. ANLAGE: 12 Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
§22 53322*04
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 20-00290-CX-GBM-05
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 53322
zu V.4. ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: A234A
Antragsteller: ARCASTING SRL Stand: 09.10.2024
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 53322*04
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
Benannt unter Registriernummer KBA-P00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland