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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 9,5 J x 19 H2

                   issued by:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 51910




                                      special wheels for passenger cars 9,5 J x 19 H2


             Nummer der Genehmigung: 51910                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   AZ9590
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 51910                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 51910




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                   DE-80686 München

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   28.03.2018

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0090-18-MURD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 51910                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1-5

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 51910




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 51910                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        09.04.2018
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 51910




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 1 von 29

             Fahrzeughersteller                       : BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                                        MERCEDES-BENZ
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 9 1/2 J X 19 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 44
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
             WS3X                WS3X                    ohne                        66,6                   800     2300     01/18
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                  : Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
§ 22 51910




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
             G5K          e1*2007/46*1750*..  120 - 265 275/35R19 96Y GAA; 5IE; 57F                 Kombilimousine;
                                                        285/35R19 99Y nicht Heckantrieb; nicht      Allradantrieb;
                                                                      Luftfederung; 11A; 248;       Heckantrieb;
                                                                      57F; 58A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                    76B; 77E; 97H
             G5L            e1*2007/46*1688*..     120 - 340 275/35R19 96Y GAA; 5IE; 57F            Limousine;
                                                             285/35R19 99Y nicht Heckantrieb; nicht Allradantrieb;
                                                                           Luftfederung; 11A; 248; Heckantrieb;
                                                                           57F; 58A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                    76B; 77E; 97H

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG,
                                                        MERCEDES-BENZ
             Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                  : B450L28517
             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 130 Nm für Typ : 176; 204; 204 AMG; 204 K; 204 K AMG; 207; 212;
                                                        212K; 218; 230; 231; 245G; 245G AMG
                                                        150 Nm für Typ : R1EC; R1ES; 164; 164 AMG; 166; 215; 221; 222;
                                                        251
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
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                                                                                                                  Seite: 2 von 29
                                                      150 Nm ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                      150 Nm ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
             Verkaufsbezeichnung:    A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen Auflagen
             245G AMG e1*2007/46*1207*..    265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 244; 27H; 6AA CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                       Kombilimousine;
                                                                                       Limousine;
                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                       76B; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     A-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             176          e1*2007/46*0928*.. 265           235/35R19 91      11A; 244; 247; 27F;      A-Klasse;
                                                                             57F; 576                 Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A; 76B; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
§ 22 51910




             245G         e1*2001/116*0470*.. 265 - 280 235/35R19 91Y 11A; 244; 27H; 6AA              CLA; Sportfahrwerk;
                                                                                                      CLA Limousine; CLA
                                                                                                      Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      76B; 77E
             245G           e1*2001/116*0470*..   80 - 155 235/35R19 91      11A; 244; 27H; 57F;      CLA; Sportfahrwerk;
                                                                             576                      CLA Limousine; CLA
                                                                                                      Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      76B; 77E
             245G           e1*2001/116*0470*..   100 - 160 235/35R19 91     11A; 24M; 27H; 57F;      CLA; CLA Limousine;
                                                                             6AA                      CLA Shooting brake;
                                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      76B; 77E
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 28.03.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 29
             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
             204          e1*2001/116*0431*.. 350             265/35R19 94   GB2; 11A; 24M; 27H;    C63 AMG; AMG C 63;
             204 AMG      e1*2001/116*0464*..                                27I; 57F               Kombilimousine;
             204 K        e1*2001/116*0457*..                 275/35R19 96   11A; 24M; 27B; 27H;    Limousine;
             204 K        e1*2001/116*0463*..                                57F; 6B5               Heckantrieb;
             AMG                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    76B; 77E
             204            e1*2001/116*0431*..   115 - 225   255/30R19 91  11A; 24M; 27B; 27F;     bis
                                                                            57F; 673                e1*2001/116*0431*36;
                                                              265/30R19 93  11A; 24M; 27B; 27F;     Coupe; Heckantrieb;
                                                                            57F; 670; 68X           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                    721; 725; 729; 73C;
                                                                                                    74A; 76B; 77E
             204            e1*2001/116*0431*..   150 - 155   255/35R19 96Y 11A; 244; 27I; 57F; 575 Nur Baureihe 205;
             204 K          e1*2001/116*0457*..                                                     neue C-Klasse;
                                                              265/35R19 94Y XFC; 11A; 244; 247;     Kombilimousine;
                                                                            27H; 27I; 5HI; 57F      Limousine;
                                                              275/30R19 96Y 11A; 244; 247; 27B;     Heckantrieb; nur
                                                                            27H; 57F; 99E           Hybrid;
                                                              285/30R19 98Y 11A; 244; 247; 27B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            27F; 57F; 58G; 68V      12A; 51A; 576; 6AZ;
§ 22 51910




                                                                                                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                    74A; 76B; 77E
             204            e1*2001/116*0431*..   88 - 225    255/30R19 91Y 11A; 22B; 24D; 57F;     Nur Baureihe 204;
                                                                            671; 673                Limousine;
                                                                                                    Heckantrieb;
                                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    76B; 77E
             204            e1*2001/116*0431*..   85 - 245    255/35R19 96  11A; 244; 27I; 57F; 575 Nur Baureihe 205;
             204 K          e1*2001/116*0457*..                                                     neue C-Klasse; Cabrio;
                                                              265/35R19 94Y XFC; 11A; 244; 247;     Kombilimousine; Coupe;
                                                                            27H; 27I; 57F           Limousine;
                                                              275/30R19 96  11A; 244; 247; 27B;     Allradantrieb;
                                                                            27H; 57F; 99E           Heckantrieb; nicht
                                                              285/30R19 98  11A; 244; 247; 27B;     Hybrid;
                                                                            27F; 57F; 58G; 68V      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                    12A; 51A; 576; 6AZ;
                                                                                                    71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                    74A; 76B; 77E
             204            e1*2001/116*0431*..   270         255/35R19 96  11A; 244; 27I; 57F; 672 Nur Baureihe 205;
                                                                                                    neue C-Klasse; nur
                                                              265/35R19 94Y 11A; 244; 247; 27H;     Fzg.-Breite 1839mm;
                                                                            27I; 57F; 67H           Allradantrieb; nicht
                                                              275/30R19 96  11A; 244; 247; 27B;     Hybrid;
                                                                            27H; 57F; 68R           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              285/30R19 94Y YAQ; 11A; 244; 247;     12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                            27B; 27F; 57F           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                    76B; 77E
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     C-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             204 K        e1*2001/116*0457*.. 88 - 200 255/30R19 91          11A; 22B; 22H; 22L;      bis
                                                                             24M; 57F; 671; 673       e1*2001/116*0457*24;
                                                           265/30R19 93      11A; 22B; 22F; 22L;      Kombi; Heckantrieb;
                                                                             24D; 57F; 670; 68X       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      76B; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     CL-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             215          e1*98/14*0113*..  220 - 326 275/35R19              10N; 51G; 57F; 68S       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A; 76B; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     CLS-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
             218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 275/30R19 92Y 57F; 68R                nicht AMG Sportpaket;
                                                       285/30R19 94  11A; 22I; 57F; 572; 675 Coupe; 4-türig;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 6AZ; 71K;
§ 22 51910




                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 76B; 77E
             218          e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 275/30R19 96W 57F; 68R                nicht AMG Sportpaket;
                                                       285/30R19 94Y 11A; 27I; 57F; 572; 675 Kombilimousine;
                                                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 76B; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             R1EC         e1*2007/46*1666*.. 120 - 245 275/35R19 96W ohne                             Coupé; Cabrio;
                                                                     Radhausverbreiterung             Allradantrieb;
                                                                     (Flap) Serie; GAA; 11A;          Heckantrieb;
                                                                     248; 27H; 27P; 57F
                                                       275/35R19 96W mit                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     Radhausverbreiterung             12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                     (Flap) Serie; GAA; 11A;          721; 725; 73C; 74A;
                                                                     27H; 27P; 57F
                                                       285/35R19 99W mit                              76B; 77E
                                                                     Radhausverbreiterung
                                                                     (Flap) Serie; XFX; 11A;
                                                                     22Q; 27H; 57F
                                                       285/35R19 99W ohne
                                                                     Radhausverbreiterung
                                                                     (Flap) Serie; XFX; 11A;
                                                                     22Q; 248; 27H; 57F
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
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             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             R1ES         e1*2007/46*1560*..  110 - 245 275/35R19 100 mit                             Baureihe W213; nicht
                                                                      Radhausverbreiterung            All Terrain;
                                                                      (Flap) Serie; GAA; 11A;         Allradantrieb;
                                                                      27H; 27P; 57F
                                                        275/35R19 100 ohne                            Heckantrieb;
                                                                      Radhausverbreiterung            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      (Flap) Serie; GAA; 11A;         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                      248; 27H; 27P; 57F
                                                        285/35R19 99  ohne                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                      Radhausverbreiterung            76B; 77E
                                                                      (Flap) Serie; XFX; 11A;
                                                                      22Q; 248; 27H; 57F
                                                        285/35R19 99  mit
                                                                      Radhausverbreiterung
                                                                      (Flap) Serie; XFX; 11A;
                                                                      22Q; 27H; 57F
             212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 245 275/35R19 100 mit                             Baureihe W213;
                                                                      Radhausverbreiterung            Allradantrieb;
                                                                      (Flap) Serie; GAA; 11A;         Heckantrieb;
                                                                      27H; 27P; 57F
                                                        275/35R19 100 ohne                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      Radhausverbreiterung            12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                      (Flap) Serie; GAA; 11A;         721; 725; 73C; 74A;
§ 22 51910




                                                                      248; 27H; 27P; 57F
                                                        285/35R19 99  ohne                            76B; 77E
                                                                      Radhausverbreiterung
                                                                      (Flap) Serie; XFX; 11A;
                                                                      22Q; 248; 27H; 57F
                                                        285/35R19 99  mit
                                                                      Radhausverbreiterung
                                                                      (Flap) Serie; XFX; 11A;
                                                                      22Q; 27H; 57F
             212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 265/30R19 93Y 11A; 248; 57F; 68X              Baureihe W212;
                                                        275/30R19 96  11A; 22I; 244; 247;             Stufenheck;
                                                                      57F; 68R                        Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A; 76B; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE COUPE, CABRIO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
             207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22I; 248; 57F; 673 Cabrio; Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22I; 248; 57F; 575 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 76B; 77E
             207          e1*2001/116*0502*.. 120 - 215 255/30R19 91Y 11A; 22I; 248; 57F; 673 Coupe; Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225 - 245 255/30R19 91Y 11A; 22I; 248; 57F; 575 12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 76B; 77E
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     E-KLASSE (212) KOMBI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             212K         e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 275/30R19 96Y GAQ; 11A; 248; 5IE;              Kombi; Allradantrieb;
                                                                     57F                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      76B; 77E
             212K           e1*2007/46*0200*..    100 - 245 275/30R19 96Y 11A; 248; 5IE; 57F;         Kombi; Heckantrieb;
                                                                          68R                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            285/30R19 98Y 11A; 22I; 24M; 57F;         12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                          572; 675                    721; 725; 729; 73C;
                                                                                                      74A; 76B; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     GLC-KLASSE, GLK-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 245/45R19 98         11A; 24M; 56G            GLK; Allradantrieb;
                                                        255/40R19 96         11A; 24M                 Heckantrieb;
                                                        255/45R19 100        11A; 24M; 575            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      76B; 765; 77E; 977

             Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 51910




             251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 255/50R19            11A; 24C; 24D; 56G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        103W
                                                        275/45R19 104        11A; 24C; 24D            12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                        285/45R19 107        11A; 24C; 24D            721; 725; 73C; 74A;
                                                        295/45R19 109        11A; 24C; 24D            75I; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             164          e1*2001/116*0315*.. 375          285/45R19         51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           295/45R19         51G                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      77E
             164            e1*2001/116*0315*..   140 - 225 255/50R19 103 11A; 24C; 24M; 56G          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            275/45R19 104 11A; 24C; 24M               12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                            285/45R19 107 11A; 24C; 24M; 575;         721; 725; 73C; 74A;
                                                                          97K                         75I; 77E
                                                            295/45R19 109 11A; 24C; 24D

             Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/50R19 103 11A; 24J; 244; 247;              M-Klasse; nicht GLE
                                                                     56G                              Coupé; GLE SUV; nicht
                                                       265/50R19 106 11A; 242; 244; 245;              GL-Klasse; nicht GLS;
                                                                     247                              Allradantrieb;
                                                       275/45R19 104 11A; 24J; 244; 247               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       285/45R19 107 11A; 242; 244; 245;              12A; 51A; 573; 6AZ;
                                                                     247                              71K; 721; 725; 729;
                                                       295/45R19 109 11A; 242; 244; 245;              73C; 74A; 75I; 765;
                                                                     247                              77E
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 29
             Verkaufsbezeichnung:     ML63 AMG
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             164 AMG      e1*2001/116*0403*.. 375          285/45R19         51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           295/45R19         51G                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      77E

             Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             221          e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 275/40R19 101 57F; 575                        ab Mj.2014 (Baureihe
                                                        285/40R19 103 YA7; 57F                        217); Cabrio; Coupe;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      76B; 77E; 97M
             221            e1*2001/116*0335*..   150 - 335 255/40R19        51G; 575                 ab Mj.2013 (Baureihe
             222            e1*2007/46*0960*..              275/40R19        51G; 57F; 575            222); nicht AMG Sport-
                                                                                                      Paket; Limousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 6AA; 6AZ;
                                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
§ 22 51910




                                                                                                      74A; 76B; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     SL-Klasse
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             230          e1*98/14*0169*..   225       245/35R19 93                                   ab e1*98/14*0169*19;
             231          e1*2007/46*0803*.. 225 - 320 255/30R19 91                                   Cabrio; Heckantrieb;
                                                       255/35R19 92                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       265/30R19 93                                   12A; 51A; 6AZ; 71K;
                                                       265/35R19 94                                   721; 725; 729; 73C;
                                                       275/30R19 92          57F; 68R                 74A; 76B; 77E
                                                       285/30R19 94          57F; 572; 575

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                  Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                  Reifenfabrikate verwendet werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
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             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
§ 22 51910




                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
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                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
§ 22 51910




                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
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                   bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                   beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                  Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
                  am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
             56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                  erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/35R19
§ 22 51910




                                 Hinterachse:                        285/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                  An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                  (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                  Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen
                  den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             58A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                Vorderachse:                           255/40R19
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
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                                 Hinterachse:                         285/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             58G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                 Vorderachse:                         255/35R19
                                 Hinterachse:                         285/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                   Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                   tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                   Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§ 22 51910




                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1420kg.
             670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                 Hinterachse:                          265/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                 Hinterachse:                          255/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
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                                 Vorderachse:                          225/40R19
                                 Hinterachse:                          255/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                 Hinterachse:                          255/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
§ 22 51910




                                 Vorderachse:                          255/35R19
                                 Hinterachse:                          285/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R19
                                 Hinterachse:                          265/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/35R19
                                 Hinterachse:                        275/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
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                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/40R19
                                 Hinterachse:                          275/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        245/35R20
                                 Hinterachse:                        285/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§ 22 51910




                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                 Hinterachse:                          265/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
                  deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
                  entsprechen.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             6B5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                     Reifengröße:
                                 Vorderachse:                        255/35R19
                                 Hinterachse:                        275/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
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                    Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                    Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                    Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
§ 22 51910




             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
             765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
             977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
                  Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
                  Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
                  sein.
                  Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
                  an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
                  Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
                  Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
             97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                  Vorderachse.
             97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                  Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                  Vorderachse.
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
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             97M) Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des
                  Sonderrades der Vorderachse, wobei bei Verwendung von gleichen Reifengrößen die Einpreßtiefe des
                  Sonderrades an der Hinterachse kleiner der des Sonderrades der Vorderachse sein muß.
             99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/35R19
                                 Hinterachse:                          275/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
                   Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
                   Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/40R19
                  Hinterachse: 275/35R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GAQ) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
§ 22 51910




                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 235/35R19
                  Hinterachse: 275/30R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             GB2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 245/35R19
                  Hinterachse: 265/35R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R19
                                 Hinterachse:                          265/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             XFX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                Vorderachse:                           245/40R19
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
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                                 Hinterachse:                          285/35R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YA7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          255/45R19
                                 Hinterachse:                          285/40R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          245/35R20
§ 22 51910




                                 Hinterachse:                          285/30R20
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    176
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0928*..
                    Handelsbez.:    A-KLASSE

                    Variante(n):    Frontantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                          26P                       x = 200             y = 310                  VA
                          26B                       x = 250             y = 350                  VA
                          27I                       x = 240             y = 315                  HA
                          27B                       x = 290             y = 350                  HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51910




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 250       y = 350             8                 VA
                          26J                   x = 250       y = 350            20                 VA
                          27H                   x = 290       y = 350             8                 HA
                          27F                   x = 290       y = 350           22,5                HA
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
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                                                                                                                 Seite: 18 von 29

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    204
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                    Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 245             y = 350                   VA
                          26P                      x = 195             y = 300                   VA
                          27B                      x = 340             y = 260                   HA
                          27I                      x = 290             y = 210                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 245       y = 350             8                 VA
                          26J                   x = 245       y = 350            17                 VA
§ 22 51910




                          27H                   x = 340       y = 260             8                 HA
                          27F                   x = 340       y = 260            28                 HA
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    204
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                    Variante(n):    ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 350                   VA
                          26P                      x = 240             y = 285                   VA
                          27B                      x = 300             y = 350                   HA
                          27I                      x = 250             y = 300                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 350            30                 VA
                          26N                   x = 300       y = 350             8                 VA
§ 22 51910




                          27F                   x = 300       y = 350            30                 HA
                          27H                   x = 300       y = 350             8                 HA
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    212
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0501*..
                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                    Variante(n):    Baureihe W213

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                          27P                      x = 280             y = 400                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                          26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
                          27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
§ 22 51910




                          27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    204 AMG
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0464*..
                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                          27B                      x = 270             y = 370                   HA
                          27I                      x = 220             y = 320                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 300            15                 VA
                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
§ 22 51910




                          27F                   x = 270       y = 370            20                 HA
                          27H                   x = 270       y = 370             8                 HA
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    245G
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                    Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 330                   VA
                          26P                      x = 230             y = 280                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
                          26N                   x = 280       y = 330            34                 VA
                          27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
                          27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
§ 22 51910
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    218
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0485*..
                    Handelsbez.:    CLS-KLASSE

                    Variante(n):    Allradantrieb, Kombilimousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 250             y = 330                   VA
                          26P                      x = 200             y = 280                   VA
                          27B                      x = 280             y = 310                   HA
                          27I                      x = 230             y = 260                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 250       y = 330            20                 VA
                          26N                   x = 250       y = 330             8                 VA
§ 22 51910




                          27F                   x = 250       y = 330            25                 HA
                          27H                   x = 250       y = 330             8                 HA
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    R1ES
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1560*..
                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                          27P                      x = 280             y = 400                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                          26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
                          27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
§ 22 51910




                          27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    204
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0431*..
                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                          27B                      x = 270             y = 370                   HA
                          27I                      x = 220             y = 320                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 300            15                 VA
                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
§ 22 51910




                          27F                   x = 270       y = 370            20                 HA
                          27H                   x = 270       y = 370             8                 HA
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    204 K AMG
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0463*..
                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                          27B                      x = 270             y = 370                   HA
                          27I                      x = 220             y = 320                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 300            15                 VA
                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
§ 22 51910




                          27F                   x = 270       y = 370            20                 HA
                          27H                   x = 270       y = 370             8                 HA
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    204 K
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0457*..
                    Handelsbez.:    C-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                          27B                      x = 270             y = 370                   HA
                          27I                      x = 220             y = 320                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 350       y = 300            15                 VA
                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
§ 22 51910




                          27F                   x = 270       y = 370            20                 HA
                          27H                   x = 270       y = 370             8                 HA
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 28 von 29

             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    245G
                    Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0470*..
                    Handelsbez.:    B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA

                    Variante(n):    Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 330                   VA
                          26P                      x = 230             y = 280                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 280       y = 330             8                 VA
                          26N                   x = 280       y = 330            30                 VA
                          27F                   x = 300       y = 320            18                 HA
                          27H                   x = 300       y = 320             8                 HA
§ 22 51910
             Gutachten 366-0090-18-MURD
             zur Erteilung der ABE 51910
             zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: AZ9590
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 28.03.2018
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     DAIMLER
                    Fahrzeugtyp:    R1EC
                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1666*..
                    Handelsbez.:    E-KLASSE

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 350             y = 300                   VA
                          26P                      x = 300             y = 250                   VA
                          27P                      x = 280             y = 400                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 350       y = 300             8                 VA
                          26J                   x = 350       y = 300            30                 VA
                          27H                   x = 280       y = 400             8                 HA
§ 22 51910




                          27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
						
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