Gutachten 16-00095 CC GBM 03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 13 Fahrzeughersteller : BMW AG, DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 50 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 51125066 LK 112 ohne 66,6 820 2291 01/16 51125066 LK 112 ohne 66,6 825 2266 01/16 51125066 LK 112 ohne 66,6 830 2254 01/16 51125066 LK 112 ohne 66,6 850 2200 01/16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Serie Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 225 215/45R18 93 CLUBMAN JOHN COOPER 225/40R18 88W 11A; 248; 26P WORKS (F54); MINI 235/40R18 95 11A; 246; 248; 26N; CLUBMAN F54; 26P Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76O; 83L FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 155 215/45R18 M+S 52J MINI CLUBMAN F54; 215/45R18 93 Allradantrieb; 225/40R18 88W 11A; 248; 26P Frontantrieb; 235/40R18 95 11A; 246; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76O; 83L FMX e1*2007/46*1682*.. 75 - 225 225/45R18 91V 11A; 248 Allradantrieb; 235/45R18 94 11A; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76O; 83L Gutachten 16-00095 CC GBM 03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 13 Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FMX e1*2007/46*1682*.. 75 - 155 225/45R18 91V 11A; 248 Allradantrieb; 235/45R18 94 11A; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76O; 83L Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 215/45R18 93 11A; 248 BMW Active Tourer F45; 225/40R18 92W 11A; 248 BMW Gran Tourer F46; 225/45R18 91W 11A; 248; 26N Allradantrieb; 235/40R18 91W 11A; 245; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76O; 83L UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/50R18 95 11A; 248 BMW X1 (F48); 235/45R18 94 11A; 248 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76O; 83L UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 225 215/45R18 93 CLUBMAN JOHN COOPER 225/40R18 88W 11A; 248; 26P WORKS (F54); MINI 235/40R18 95 11A; 246; 248; 26N; CLUBMAN F54; 26P Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76O; 83L UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 155 215/45R18 M+S 52J MINI CLUBMAN F54; 215/45R18 93 Allradantrieb; 225/40R18 88W 11A; 248; 26P Frontantrieb; 235/40R18 95 11A; 246; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H; 26P 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76O; 83L Verkaufsbezeichnung: X Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/50R18 95 11A; 248 BMW X1 (F48); 235/45R18 94 11A; 248 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76O; 83L F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 235/45R18 94 11A; 248 BMW X2 (F39); 245/45R18 96 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76O; 83L Gutachten 16-00095 CC GBM 03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 13 Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 215/45R18 93 11A; 248 BMW Active Tourer F45; F2GT e1*2007/46*1677*.. 225/40R18 92W 11A; 248 BMW Gran Tourer F46; 225/45R18 91W 11A; 248; 26N Allradantrieb; 235/40R18 91W 11A; 245; 248 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74D; 76O; 83L Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; 204; 204 K 150 Nm für Typ : 164; 166; 251; 639; 639/2; 639/4; 639/5 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 215/45R18 89 Kombilimousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 51G Nur Baureihe 204; 235/40R18 95 Limousine; 245/35R18 92Y 57F; 68T Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 6AZ; 71K; 723; 73C; 74A; 83J; 98A; DEN 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 51G Nur Baureihe 204; Nur 245/35R18 51G; 57F; 575 4-MATIC; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 83J; 98A; DEN Gutachten 16-00095 CC GBM 03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 13 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/40R18 51G bis 245/35R18 92 57F; 575 e1*2001/116*0431*36; Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 83J; 98A; DEN 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 51G bis e1*2001/116*0457*24; Kombi; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 6AZ; 71K; 723; 73C; 74A; 83J; 98A; DEN 204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 51G Nur 4-MATIC; bis e1*2001/116*0457*24; Kombi; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 6AZ; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 83J; 98A; DEN Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 140 235/50R18 11A; 245; 248 V-Klasse; Vito; Vito 245/45R18 Tourer; Vito Mixto; 245/50R18 11A; 24J; 248 ab e1*2007/46*0457*09; 255/45R18 11A; 245; 248 Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 75I; 76O; FHI Verkaufsbezeichnung: MERCEDES R-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 251 e1*2001/116*0341*.. 140 - 225 235/60R18 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 103W 255/55R18 105 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 285/50R18 109 11A; 24C; 24D 73C; 74A; 75I; 76O Verkaufsbezeichnung: M-KLASSE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 164 e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 235/60R18 103 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 140 - 225 255/55R18 105 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 75I; DEL Gutachten 16-00095 CC GBM 03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 13 Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 166 e1*2007/46*0598*.. 150 - 190 235/55R18 104 12O; 51J M-Klasse; nicht GLE 235/60R18 103 12O; 51J Coupé; GLE SUV; nicht 245/60R18 105 12N; 51J GL-Klasse; nicht GLS; 150 - 225 255/55R18 105 12I Allradantrieb; 285/50R18 109 11A; 12A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 75I; 76O; BES; DBS Verkaufsbezeichnung: VITO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 L275 65 - 170 235/50R18 101 11A; 24J; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 100 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 255/45R18 99W 11A; 24J; 24M; 54A 73C; 74A; FHI 639/4 e1*2007/46*0458*.. 70 - 165 235/50R18 101 11A; 24J; 244; 5KK; bis 639/5 e1*2007/46*0459*.., 54A e1*2007/46*0459*05; L720 245/45R18 100 11A; 24J; 244; 5KA bis 70 - 190 255/45R18 103 11A; 24J; 244; 54A e1*2007/46*0458*07; 255/45R18 99W 11A; 24J; 244; 5JK; Allradantrieb; 54A Heckantrieb; 190 235/50R18 11A; 24J; 244; 5KK; 10B; 11B; 11G; 11H; 101W 54A 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; FHI Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 235/50R18 101 11A; 24J; 24M; 54A Heckantrieb; 245/45R18 100 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R18 99W 11A; 24J; 24M; 54A 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; FHI Verkaufsbezeichnung: VITO,VIANO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/2 e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 235/50R18 101 11A; 24J; 244; 5KK; bis 54A e1*2007/46*0457*08; 245/45R18 100 11A; 24J; 244; 5KA Allradantrieb; 70 - 190 255/45R18 103 11A; 24J; 244; 54A Heckantrieb; 255/45R18 99W 11A; 24J; 244; 5JK; 10B; 11B; 11G; 11H; 54A 12A; 51A; 71K; 723; 190 235/50R18 11A; 24J; 244; 5KK; 73C; 74A; FHI 101W 54A Gutachten 16-00095 CC GBM 03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 13 Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 140 235/50R18 11A; 245; 248 V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R18 Tourer; Vito Mixto; 245/50R18 11A; 24J; 248 ab e1*2007/46*0459*06; 255/45R18 11A; 245; 248 ab e1*2007/46*0458*08; Allradantrieb; Frontantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 75I; 76O; FHI Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Gutachten 16-00095 CC GBM 03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 13 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die Gutachten 16-00095 CC GBM 03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 13 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Gutachten 16-00095 CC GBM 03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 13 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 83J) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO Festsattel und Bremsscheibendurchmesser 345mm an der Vorderachse nicht zulässig. 83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der Vorderachse nicht zulässig! 98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an der Vorderachse nicht zulässig. BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DBS) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm (Dicke 30mm bzw. 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig. DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 390mm an der Vorderachse nicht zulässig. Gutachten 16-00095 CC GBM 03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 13 DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der Vorderachse nicht zulässig. FHI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit der verbauten Bremsanlage des Herstellers BREMBO nicht zulässig. Gutachten 16-00095 CC GBM 03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 240 VA 26P x = 240 y = 190 VA 27B x = 250 y = 290 HA 27I x = 200 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J y = 250 y = 290 30 VA 26N x = 290 y = 240 8 VA Gutachten 16-00095 CC GBM 03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 13 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: UKL-L Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*.. Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA 27F x = 270 y = 280 23 HA 27H x = 270 y = 280 8 HA Gutachten 16-00095 CC GBM 03 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50798 zu V.1. ANLAGE: 10 Radtyp: D118-1 Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 10.10.2019 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 13 Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: FMK Genehm.Nr.: e1*2007/46*1683*.. Handelsbez.: MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 240 VA 26P x = 240 y = 190 VA 27B x = 250 y = 290 HA 27I x = 200 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J y = 250 y = 290 30 VA 26N x = 290 y = 240 8 VA