Gutachten 16-00168-CCGBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.05.2020
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Fahrzeughersteller : BMW AG, DAIMLER (D)
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 52
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
5112A52666 PCD 112x5 ohne 66,6 685 2288 05/16
5112A52666 PCD 112x5 ohne 66,6 725 2150 05/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 155 205/50R17 M+S 52J MINI CLUBMAN F54;
205/50R17 93 Allradantrieb;
215/50R17 M+S 11A; 248; 52J Frontantrieb;
215/50R17 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 93 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 248 725; 73C; 74D; 76S;
245/45R17 95 11A; 248; 26P 83L
FMK e1*2007/46*1683*.. 75 - 225 205/50R17 93 CLUBMAN JOHN
COOPER
215/50R17 95 11A; 248 WORKS (F54); MINI
225/45R17 93 CLUBMAN F54;
235/45R17 94 11A; 248 Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 248; 26P Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S;
83L
FMX e1*2007/46*1682*.. 75 - 170 205/55R17 91V 124 Allradantrieb;
205/60R17 93 12A Frontantrieb;
215/55R17 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R17 96 12A 51A; 71K; 721; 725;
225/50R17 94 12A 73C; 74D; 76S; 83L
225/55R17 12A; 51G
Gutachten 16-00168-CCGBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.05.2020
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Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FMX e1*2007/46*1682*.. 75 - 155 205/55R17 91V 124 Allradantrieb;
205/60R17 93 12A Frontantrieb;
215/55R17 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/60R17 96 12A 51A; 71K; 721; 725;
225/50R17 94 12A 73C; 74D; 76S; 83L
225/55R17 12A; 51G
Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 155 205/50R17 M+S 52J MINI CLUBMAN F54;
205/50R17 93 Allradantrieb;
215/50R17 M+S 11A; 248; 52J Frontantrieb;
215/50R17 95 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 93 12A; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 248 725; 73C; 74D; 76S;
245/45R17 95 11A; 248; 26P 83L
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 85 - 170 225/55R17 51G BMW X1 (F48);
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 205/50R17 93 BMW Active Tourer
F45;
205/55R17 51G BMW Gran Tourer F46;
205/55R17 91W 11A; 248 Allradantrieb;
215/50R17 91W 11A; 248 Frontantrieb;
225/45R17 91W 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 248 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 75 - 225 205/50R17 93 CLUBMAN JOHN
COOPER
215/50R17 95 11A; 248 WORKS (F54); MINI
225/45R17 93 CLUBMAN F54;
235/45R17 94 11A; 248 Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 248; 26P Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S;
83L
Verkaufsbezeichnung: X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1X e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/55R17 51G BMW X1 (F48);
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S
Gutachten 16-00168-CCGBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.05.2020
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Verkaufsbezeichnung: X Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/55R17 51G BMW X2 (F39);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S;
83L
Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 205/50R17 93 BMW Active Tourer
F45;
F2GT e1*2007/46*1677*.. 205/55R17 51G BMW Gran Tourer F46;
205/55R17 91W 11A; 248 Allradantrieb;
215/50R17 91W 11A; 248 Frontantrieb;
225/45R17 91W 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 248 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D; 76S
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D)
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : 117; 176; 245G; 246
150 Nm für Typ : 639; 639/4
180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 205/50R17 93 A-Klasse;
215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 160 225/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
155 - 160 205/50R17 93 52J 725; 729; 73C; 74A;
215/45R17 91 52J 76S
176 e1*2007/46*0928*.. 155 205/50R17 93 52J A-Klasse;
215/45R17 91 52J Allradantrieb;
225/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S
Gutachten 16-00168-CCGBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.05.2020
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Verkaufsbezeichnung: B-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
246 e1*2007/46*0751*.. 66 - 155 205/50R17 93 B-Klasse ab Mj. 2011;
215/45R17 91 nicht Natural Gas
225/45R17 51G Drive; nicht Electric
Drive; Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 26N; 26P CLA; Sportfahrwerk;
215/45R17 91 11A; 26P CLA Limousine; CLA
225/45R17 51G Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93 CLA; nicht
215/45R17 91 Sportfahrwerk; CLA
225/45R17 91 Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93 B-Klasse ab Mj. 2011;
215/45R17 91 nicht Natural Gas
225/45R17 51G Drive; nicht Electric
Drive; Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76S
245G e1*2001/116*0470*.. 66 - 125 205/50R17 93 A-Klasse;
215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 160 225/45R17 51G 12A; 51A; 71K; 721;
155 - 160 205/50R17 93 52J 725; 729; 73C; 74A;
215/45R17 91 52J 76S
Gutachten 16-00168-CCGBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.05.2020
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Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 225/45R17 51G CLA; CLA Limousine;
CLA Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 CLA; nicht
215/45R17 91 Sportfahrwerk; CLA
225/45R17 91 Limousine; CLA
Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93 11A; 26N; 26P CLA; Sportfahrwerk;
215/45R17 91 11A; 26P CLA Limousine; CLA
225/45R17 51G Shooting brake;
Kombilimousine;
Limousine;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/2 e1*2007/46*0457*.. 65 - 120 215/60R17 V-Klasse; Vito; Vito
65 - 140 225/55R17 Tourer; Vito Mixto;
225/60R17 ab
e1*2007/46*0459*06;
235/50R17 ab
e1*2007/46*0458*08;
235/55R17 ab
e1*2007/46*0457*09;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I;
76S
Verkaufsbezeichnung: VITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 L275 65 - 170 225/55R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
235/55R17 99W 11A; 24M; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R17 99W 11A; 24M 725; 73C; 74A; 75I
Gutachten 16-00168-CCGBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.05.2020
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Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639 e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 225/55R17 51G Heckantrieb;
235/55R17 99W 11A; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 99W 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I
Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
639/4 e1*2007/46*0458*.. 65 - 120 215/60R17 V-Klasse; Vito; Vito
639/5 e1*2007/46*0459*.. 65 - 140 225/55R17 Tourer; Vito Mixto;
225/60R17 ab
e1*2007/46*0459*06;
235/50R17 ab
e1*2007/46*0458*08;
235/55R17 ab
e1*2007/46*0457*09;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 75I;
76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten 16-00168-CCGBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.05.2020
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11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 16-00168-CCGBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.05.2020
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
Vorderachse nicht zulässig!
Gutachten 16-00168-CCGBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.05.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: FMK
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1683*..
Handelsbez.: MINI
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 240 VA
26P x = 240 y = 190 VA
27I x = 200 y = 240 HA
27B x = 250 y = 290 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J y = 250 y = 290 30 VA
26N x = 290 y = 240 8 VA
Gutachten 16-00168-CCGBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
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Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.05.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 240 VA
26P x = 240 y = 190 VA
27I x = 200 y = 240 HA
27B x = 250 y = 290 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J y = 250 y = 290 30 VA
26N x = 290 y = 240 8 VA
Gutachten 16-00168-CCGBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.05.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27H x = 300 y = 320 8 HA
27F x = 300 y = 320 18 HA
Gutachten 16-00168-CCGBM-04
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 7 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 25.05.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27H x = 300 y = 320 8 HA
27F x = 300 y = 320 18 HA