Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER,
DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB, MERCEDES-AMG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
5112A3566 ET35 PCD 112 66.6 ohne 66,6 800 2260 05/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 74D
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 170 225/50R18 95 11A; 24J; 244; 26B; BMW X2 (F39);
26N; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R18 94 11A; 244; 245; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26N; 27I 73C; 74D; 76O
235/50R18 97 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27B; 27H
245/45R18 96 11A; 24J; 244; 26B;
26N; 27B; 27H
255/45R18 99 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27B; 27H
Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1H e1*2007/46*2018*.. 85 - 225 215/45R18 93 11A; 24J; 244; 247; Schräghecklimousine;
26P Allradantrieb;
225/40R18 91 11A; 24J; 244; 247; Frontantrieb;
26B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723;
26B; 27H 73C; 74D; 76O
235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247;
26B; 27H
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F1H e1*2007/46*2018*.. 85 - 225 205/45R18 90 GBC; 11A; 248; 56G; Schräghecklimousine;
57F Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76B; 76O
Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2AT e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 215/45R18 93 11A; 24J; 244; 247; BMW Active Tourer
F2GT e1*2007/46*1677*.. 26N; 27U F45;
BMW Gran Tourer F46;
225/40R18 92W 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26J; 27H; 27V Frontantrieb;
225/45R18 91W 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26J; 27H; 27V 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R18 91W 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74D; 76O
26J; 27H; 27V
245/40R18 93 11A; 24C; 24D; 26J;
27F; 27V
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G3K e1*2007/46*2017*.. 100 - 275 225/45R18 95 Allradantrieb;
235/40R18 95 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76O; 83Z
G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/45R18 95 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 95 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74D; 76O; 83Z
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 245/45R18 GA9; 12R Limousine;
100W
100 - 390 245/45R18 100 12R Allradantrieb;
M+S
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74D; 76O; BEN
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-L e1*2007/46*0371*.. 70 - 170 215/45R18 93 11A; 24J; 244; 247; BMW Active Tourer
26N; 27U F45;
BMW Gran Tourer F46;
225/40R18 92W 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
247; 26J; 27H; 27V Frontantrieb;
225/45R18 91W 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26J; 27H; 27V 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R18 91W 11A; 24C; 244; 247; 73C; 74D; 76O
26J; 27H; 27V
245/40R18 93 11A; 24C; 24D; 26J;
27F; 27V
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : R1ES
170 Nm für Typ : R1ES erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 94W YAR; 11A; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
245/45R18 96W GA9; 11A; 26N; 26P 170 Nm; Coupé; Cabrio;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76O;
854
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/45R18 100Y GA9; 11A; 26N; 26P; Baureihe W213; nicht
5KA All Terrain;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76A; 76O;
854
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 245/45R18 96 11A; 26P; 57E; 58P erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm; Baureihe
W213;
E 300 de;
Kombilimousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76A;
854
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 235/45R18 98W YAR; 11A; 26P; 5JA erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R18 98Y YAR; 11A; 26P; 5JA 170 Nm; Baureihe
W213;
245/45R18 100Y GA9; 11A; 26N; 26P; nicht All Terrain;
5KA nicht E300de;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76O;
854
212 e1*2001/116*0501*.. 143 245/45R18 96 11A; 26N; 26P; 57E; erhöhtes
58P Anzugsmoment
170 Nm; Baureihe
W213;
E300de; nur Limousine
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76A;
854
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 248 Baureihe W212; nicht
AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
76T; 854
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21P; 51J Baureihe W212; nicht
100 - 245 235/40R18 91Y 11A; 21P; 57E; 689 AMG-Paket;
Stufenheck;
245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76T;
854
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Seite: 5 von 46
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 225/45R18 95Y 12I; 5HR erhöhtes
Anzugsmoment
225/50R18 95Y 12A; 5HR 170 Nm; Baureihe
W213;
235/45R18 97 YAR; 11A; 26P nicht E300e/E350e;
245/45R18 100 GA9; 11A; 26N; 26P nicht E300de;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76O;
854
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 204; R1ECLS; 212
Zubehör : DW4169
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212 (Baureihe W212)
Zubehör : DW4169
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : F2CLA; F2B; F2A (Kugelbund)
Zubehör : DW4169
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 212K; F2B; R1ECLS; 117; 204 X; 176; 212; 204 K; F2A;
R1EC; 207; 245G AMG; 204
Zubehör : DW4169
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2A; F2B; F2CLA; 204; 204 K; 207; 212K
130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
140 Nm für Typ : F2A
150 Nm für Typ : R1ECLS
155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment; 204 K erhöhtes
Anzugsmoment
160 Nm für Typ : 117 erhöhtes Anzugsmoment; 176 erhöhtes
Anzugsmoment; 245G AMG erhöhtes Anzugsmoment
170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; 204 X erhöhtes
Anzugsmoment; 212 erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 248; 26P; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
225/55R18 98 11A; 248; 26P; 27B; 160 Nm; Sportfahrwerk;
27H GLA; nicht Offroad-
80 - 280 235/50R18 97 11A; 248; 26B; 26N; Fahrwerk; Fahrdynamik-
27B; 27H Paket; Allradantrieb;
235/55R18 100 11A; 248; 26B; 26N; Frontantrieb;
27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 96 11A; 248; 26P; 27H; 12A; 51A; 71K; 723;
27I 73C; 74A; 740; 76O
255/45R18 99 11A; 248; 26B; 26N;
27B; 27H
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 248; 26P; 27I; 52J
225/55R18 M+S 11A; 248; 26P; 27B;
27H; 52J
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 246; 248; 26P; 27I erhöhtes
Anzugsmoment
160 Nm; nicht
225/55R18 98 11A; 246; 248; 26P; Sportfahrwerk; GLA;
27B; 27H nicht Fahrdynamik
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Paket; nicht Offroad-
26N; 27B; 27H Fahrwerk;
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26N; 27B; 27H Frontantrieb;
245/45R18 96 11A; 246; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 27I 12A; 51A; 71K; 723;
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26B; 73C; 74A; 740; 76O
26N; 27B; 27H
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 246; 248; 26P;
27I; 52J
225/55R18 M+S 11A; 246; 248; 26P;
27B; 27H; 52J
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 265 - 280 215/40R18 M+S 11A; 246; 248; 26B; erhöhtes
26J; 27H; 52J Anzugsmoment
160 Nm; CLA;
225/40R18 M+S 11A; 24J; 244; 26B; Sportfahrwerk;
26J; 27H; 52J Kombilimousine;
235/40R18 95W 11A; 24J; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27F Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76O
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Seite: 7 von 46
Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 155 225/50R18 95 11A; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
225/55R18 98 11A; 248 160 Nm; nicht
80 - 280 235/50R18 97 11A; 24J; 248; 27I Sportfahrwerk; GLA;
235/55R18 100 11A; 24J; 248; 27I nicht Fahrdynamik
245/45R18 96 11A; 248 Paket; Offroad-
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 27I Fahrwerk;
265 - 280 225/50R18 M+S 11A; 248; 52J Allradantrieb;
225/55R18 M+S 11A; 248; 52J Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76O
Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 215/45R18 89 11A; 245; 248; 26B; Limousine;
26J; 27I Allradantrieb;
225/40R18 88 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26J; 27B; 27H 73C; 74A; 76O
235/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B;
26J; 27B; 27H
245/40R18 93 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
F2A e1*2007/46*1829*.. 70 - 165 215/45R18 89 11A; 245; 26B; 26J; 27I Kombilimousine;
Allradantrieb;
225/40R18 91 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb;
26J; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 91 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26J; 27H; 27I 73C; 74A; 76O
235/40R18 91 11A; 241; 246; 248;
26B; 26J; 27B; 27H
245/40R18 93 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26J; 27B; 27H
F2A e1*2007/46*1829*.. 225 225/40R18 91 AMG A35;
235/40R18 91 11A; 245; 26P Kombilimousine;
245/40R18 93 11A; 245; 26N; 26P Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76O
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
176 e1*2007/46*0928*.. 66 - 125 215/40R18 89W 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
26N; 27H Anzugsmoment
160 Nm; A-Klasse;
66 - 160 225/40R18 92 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N; 27H 12A; 51A; 71K; 723;
66 - 280 235/35R18 90Y 11A; 242; 244; 245; 729; 73C; 74A; 740
247; 26B; 26J; 27F
235/40R18 91Y 11A; 242; 244; 245;
247; 26B; 26J; 27F
245/35R18 92Y 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27F
155 - 280 215/40R18 M+S 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27H; 52J
Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 225/45R18 95 11A; 24J; 248; 26B; B-Klasse;
26J; 27B; 27H Kombilimousine;
235/40R18 95 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb;
26B; 26J; 27B; 27H Frontantrieb;
235/45R18 94 11A; 241; 244; 246; Verbundlenkerhinterach
26B; 26J; 27B; 27H se;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76O
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/55R18 100 11A; 24J; 24M; 26B GLB-KLASSE;
245/55R18 103 11A; 24C; 24D; 26B; Allradantrieb;
26N Frontantrieb;
255/50R18 102 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76O
F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 225/55R18 98 11A; 242; 244; 245; GLA-KLASSE;
247; 26B Allradantrieb;
225/60R18 100 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb;
247; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
235/50R18 97 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 723;
26B 73C; 74A; 76O
235/55R18 100 11A; 24C; 244; 247;
26B
245/50R18 100 11A; 24C; 24D; 26B
245/55R18 103 11A; 24C; 24D; 26B
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 235/35R18 90 11A; 24J; 26B; 26N; bis
27H; 27I e1*2001/116*0431*36;
115 - 225 225/40R18 92 11A; 24J; 26B; 26N; 27I Coupe; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R18 90Y 11A; 24J; 26B; 26N; 12A; 51A; 71K; 723;
27H; 27I 729; 73C; 74A; 854
235/40R18 91 11A; 24J; 26B; 26N;
27H; 27I
245/35R18 92 11A; 248; 27B; 27H;
57F; 575
204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
204 K e1*2001/116*0457*.. 26N; 67O Anzugsmoment
155 Nm; Nur Baureihe
235/40R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; 205; neue C-Klasse;
26J; 6B2 Cabrio;
235/45R18 94Y YAR; 11A; 24J; 248; Kombilimousine; Coupe;
26B; 26J; 6B3 Limousine;
245/40R18 97 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb;
26J; 27I; 6B4; 688 Heckantrieb; nicht
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76O;
854
204 e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/45R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
204 K e1*2001/116*0457*.. 26N; 5HR Anzugsmoment
155 Nm; Nur Baureihe
235/40R18 95Y 11A; 24J; 248; 26B; 205; neue C-Klasse;
26J; 5HR Kombilimousine;
235/45R18 98 11A; 24J; 248; 26B; Limousine;
26J Heckantrieb; nur
245/40R18 97Y 11A; 24J; 248; 26B; Hybrid;
26J; 27I; 5IM 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76O;
854
204 e1*2001/116*0431*.. 270 - 287 225/45R18 M+S 11A; 248; 52J; 57F erhöhtes
Anzugsmoment
155 Nm; Nur Baureihe
205; neue C-Klasse;
nur Fzg.-Breite
1839mm; Allradantrieb;
nicht Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76B;
76O; 854
204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204;
235/40R18 95 11A; 21P; 22I; 24J; Limousine;
24M Heckantrieb;
245/35R18 92Y 11A; 22I; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
68T 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 854
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92 11A; 24J; 24M Nur Baureihe 204; Nur
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; 4-MATIC; Limousine;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 11A; 22I; 24D; 51G; 12A; 51A; 71K; 723;
57F; 575 729; 73C; 74A; 854
204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 225 225/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Heckantrieb;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92Y 11A; 22I; 22M; 24M; 12A; 51A; 71K; 723;
57F; 68T 73C; 74A; 854
204 K e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M; Nur 4-MATIC; bis
24J; 24M e1*2001/116*0457*24;
235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi;
24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 11A; 22I; 22M; 24M; 12A; 51A; 71K; 723;
51G; 57F; 575 729; 73C; 74A; 854
Verkaufsbezeichnung: CLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 215/45R18 93 11A; 245; 248; 26N; Kombi; Limousine;
26P; 27I Allradantrieb;
225/40R18 92 11A; 24J; 244; 26B; Frontantrieb;
26N; 27H; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 95 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 723;
26N; 27H; 27I 73C; 74A; 76O
235/40R18 95 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27H
235/45R18 94 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26J; 27B; 27H
245/40R18 93 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26J; 27B;
27F
Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
26J; 27H; 570 Anzugsmoment
160 Nm; CLA;
225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 244; Sportfahrwerk; CLA
26B; 26J; 27H Limousine; CLA
235/35R18 90W 11A; 24C; 244; 247; Shooting brake;
26B; 26J; 27F Kombilimousine;
235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27F Frontantrieb;
245/35R18 88 GA2; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F; 57F; 570 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76O
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
117 e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W 11A; 24J; 248; 26B; erhöhtes
26N; 570 Anzugsmoment
160 Nm; CLA; nicht
225/40R18 92 GA2; 11A; 24J; 244; Sportfahrwerk; CLA
26B; 26J; 27H Limousine; CLA
235/35R18 90W 11A; 24C; 244; 247; Shooting brake;
26B; 26J; 27H Kombilimousine;
235/40R18 91 11A; 24C; 244; 247; Limousine;
26B; 26J; 27H Frontantrieb;
245/35R18 88Y GA2; 11A; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 5FE; 57F; 570 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76O
Verkaufsbezeichnung: CLS-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/45R18 96 GA9; 57E 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R18 99 57E; 68J 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76A; 76O;
854
R1ECLS e1*2007/46*1818*.. 143 - 270 245/45R18 96 12T 10B; 11B; 11G; 11H;
M+S
255/45R18 99 12A 51A; 71K; 723; 73C;
M+S
74A; 76O; 76Z; 854
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 235/45R18 94W YAR; 11A; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
245/45R18 96W GA9; 11A; 26N; 26P 170 Nm; Coupé; Cabrio;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76O;
854
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/45R18 100Y GA9; 11A; 26N; 26P; Baureihe W213; nicht
5KA All Terrain;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76A; 76O;
854
R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 245/45R18 96 11A; 26P; 57E; 58P erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm; Baureihe
W213;
E 300 de;
Kombilimousine;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76A;
854
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Seite: 12 von 46
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 235/45R18 98W YAR; 11A; 26P; 5JA erhöhtes
Anzugsmoment
235/45R18 98Y YAR; 11A; 26P; 5JA 170 Nm; Baureihe
W213;
245/45R18 100Y GA9; 11A; 26N; 26P; nicht All Terrain;
5KA nicht E300de;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76O;
854
212 e1*2001/116*0501*.. 143 245/45R18 96 11A; 26N; 26P; 57E; erhöhtes
58P Anzugsmoment
170 Nm; Baureihe
W213;
E300de; nur Limousine
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76A;
854
212 e1*2001/116*0501*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 248 Baureihe W212; nicht
AMG-Paket;
Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
76T; 854
212 e1*2001/116*0501*.. 100 - 150 235/40R18 95W 11A; 21P; 51J Baureihe W212; nicht
100 - 245 235/40R18 91Y 11A; 21P; 57E; 689 AMG-Paket;
Stufenheck;
245/40R18 97 11A; 21P; 24J; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76T;
854
212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 225/45R18 95Y 12I; 5HR erhöhtes
Anzugsmoment
225/50R18 95Y 12A; 5HR 170 Nm; Baureihe
W213;
235/45R18 97 YAR; 11A; 26P nicht E300e/E350e;
245/45R18 100 GA9; 11A; 26N; 26P nicht E300de;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76O;
854
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Seite: 13 von 46
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE COUPE, CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 11A; 21P; 248; 51G; Coupe; Heckantrieb;
575 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 11A; 21P; 22I; 248 12A; 51A; 71K; 723;
125 - 215 225/40R18 92Y 5GM; 51J 729; 73C; 74A
245/40R18 93Y 11A; 21P; 22I; 248;
5HA
207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/40R18 11A; 21P; 51G; 575 Cabrio; Heckantrieb;
245/40R18 93Y 11A; 21P; 22I; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 97 11A; 21P; 22I; 248 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
212K e1*2007/46*0200*.. 125 - 245 245/40R18 97 11A; 245; 5BG Kombi; Allradantrieb;
245/40R18 97Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
76T; 854
212K e1*2007/46*0200*.. 100 - 245 235/40R18 95 57E; 67B; 689 Kombi; Heckantrieb;
245/40R18 97Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76T;
854
Verkaufsbezeichnung: GLC-KLASSE, GLK-KLASSE, EQC-KLASSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/60R18 103 erhöhtes
Anzugsmoment
170 Nm; GLC-Klasse;
Kombilimousine;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76O;
854
204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/55R18 100 erhöhtes
Anzugsmoment
235/60R18 103 170 Nm; GLC Coupé;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 740; 76O;
854
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
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51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
58P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5BG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 730kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1460kg.
5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1500kg.
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5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
67B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R18
Hinterachse: 245/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/45R18
Hinterachse: 285/40R18
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
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Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 255/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6B4) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
83Z) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18"-Sportbremse ausgerüstet
sind, nicht zulässig.
854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
(Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
GBC) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Reifengröße:
Vorderachse: 205/45R18
Hinterachse: 205/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
YAR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R18
Hinterachse: 265/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F2X
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*..
Handelsbez.: BMW X REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 25 HA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: UKL-L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0371*..
Handelsbez.: MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Variante(n): Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27U y = 140 y = 220 HA
27V y = 140 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 30 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 270 y = 280 23 HA
27H x = 270 y = 280 8 HA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: F1H
Genehm.Nr.: e1*2007/46*2018*..
Handelsbez.: BMW 1ER-REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 270 VA
26P x = 195 y = 220 VA
27B x = 280 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x245 y = 270 18 VA
26N x = 245 y = 270 8 VA
27F x = 280 y = 330 25 HA
27H x280 y = 330 8 HA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
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Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 330 y = 340 VA
26P x = 280 y = 290 VA
27B x = 255 y = 270 HA
27I x = 205 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 330 y = 340 30 VA
26N x = 330 y = 340 8 VA
27F x = 255 y = 270 30 HA
27H x = 255 y = 270 8 HA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
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Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 25 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 30 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: R1EC
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 30 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2A
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1829*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
27I x = 200 y = 200 HA
27B x = 250 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 15 HA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 330 VA
26P x = 230 y = 280 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 280 y = 330 8 VA
26N x = 280 y = 330 34 VA
27F x = 300 y = 320 18 HA
27H x = 300 y = 320 8 HA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Seite: 33 von 46
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 212
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n): Baureihe W213
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
27P x = 280 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 400 30 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
27H x = 280 y = 400 8 HA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Seite: 34 von 46
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 117
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*..
Handelsbez.: CLA-Klasse
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Seite: 35 von 46
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 280 y = 240 VA
27B x = 300 y = 280 HA
27I x = 250 y = 200 HA
26B x = 350 y = 340 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 340 11 VA
26N x = 350 y = 340 8 VA
27F x = 300 y = 280 20 HA
27H x = 300 y = 280 8 HA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Seite: 36 von 46
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 176
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*..
Handelsbez.: A-KLASSE
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 310 VA
26B x = 250 y = 350 VA
27I x = 240 y = 315 HA
27B x = 290 y = 350 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 y = 350 8 VA
26J x = 250 y = 350 20 VA
27H x = 290 y = 350 8 HA
27F x = 290 y = 350 22,5 HA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Seite: 37 von 46
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204 K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0457*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Seite: 38 von 46
Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 245 y = 350 VA
26P x = 195 y = 300 VA
27B x = 340 y = 260 HA
27I x = 290 y = 210 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 245 y = 350 8 VA
26J x = 245 y = 350 17 VA
27H x = 340 y = 260 8 HA
27F x = 340 y = 260 28 HA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 204
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*..
Handelsbez.: C-KLASSE
Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 240 y = 285 VA
27B x = 300 y = 350 HA
27I x = 250 y = 300 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 350 30 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27F x = 300 y = 350 30 HA
27H x = 300 y = 350 8 HA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: F2CLA
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*..
Handelsbez.: CLA
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 310 VA
26P x = 260 y = 260 VA
27B x = 270 y = 290 HA
27I x = 220 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 310 30 VA
26N x = 310 y = 310 8 VA
27F x = 270 y = 290 30 HA
27H x = 270 y = 290 8 HA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DAIMLER
Fahrzeugtyp: 245G
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*..
Handelsbez.: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA
Variante(n): Frontantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 305 y = 335 VA
26B x = 355 y = 385 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 310 y = 295 8 HA
27F x = 310 y = 295 13 HA
26N x = 355 y = 385 8 VA
26J x = 355 y = 385 18 VA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 250 y = 400 VA
26B x = 300 y = 450 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 450 20 VA
26N x = 300 y = 450 8 VA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 280 y = 285 HA
27I x = 230 y = 235 HA
26B x = 290 y = 330 VA
26P x = 240 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 280 y = 285 25 HA
27H x = 280 y = 285 8 HA
26J x = 290 y = 330 30 VA
26N x = 290 y = 330 8 VA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: DB
Fahrzeugtyp: F2B
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*..
Handelsbez.: B-KLASSE, GLB-KLASSE, GLA-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 20 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 280 y = 400 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 280 y = 400 8 HA
27F x = 280 y = 400 30 HA
26N x = 350 y = 300 8 VA
26J x = 350 y = 300 30 VA
Gutachten 20-00250-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53419
zu V.1. ANLAGE: 8 Radtyp: D1818
Antragsteller: DIEWE Wheels GmbH Stand: 31.07.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: MERCEDES
Fahrzeugtyp: R1ES
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*..
Handelsbez.: E-KLASSE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 290 y = 390 HA
27I x = 240 y = 340 HA
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 290 y = 390 30 HA
27H x = 290 y = 390 8 HA
26J x = 350 y = 300 20 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA