Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
Seite 22
Seite 23
Seite 24
Seite 25
Seite 26
Seite 27
Seite 28
Seite 29
							               Gutachten 22-00286-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54392
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MP9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 1 von 22

               Fahrzeughersteller                     : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG, DAIMLER BENZ,
                                                        DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ,
                                                        Ssangyong Motor Co., Ltd.
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 44
               Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                 och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                Kennzeichnung              Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                                Rad                        Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
               WS3X             WS3X                       ohne                       66,6                     805      2330    08/22
               WS3X             WS3X                       ohne                       66,6                     815      2300    08/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
§22 54392*00




               Radtyp: MK8020 KBA: 54391 Lochkreis: 5x112 ET: 27

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KA4B




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00286-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54392
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: MP9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 14.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 2 von 22
               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW AG


               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: MK8020 KBA: 54391 Lochkreis: 5x112 ET: 27

               Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KA4B
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     BMW X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               F1X          e1*2007/46*1676*.. 85 - 170 225/40R20 94Y               11A; 245; 248; 27I      BMW X1 (F48);
                                                        235/35R20 92                11A; 244; 245; 26P;     Allradantrieb;
                                                                                    27I; 5GM                Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74D
               F2X            e1*2007/46*1824*..      85 - 225 225/40R20 94Y        11A; 244; 26P           BMW X2 (F39);
                                                               235/35R20 92         11A; 244; 26P; 27I      10B; 11B; 11G; 11H;
§22 54392*00




                                                               245/35R20 95         11A; 244; 26B; 26N;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                    27I                     73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     BMW X-REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               G5X          e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 255/50R20 109                                      Kombilimousine;
                                                         275/45R20 110                                      Allradantrieb; inkl.
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74D; 75I

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen  Auflagen
               G3L          e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 255/30R20 92                YAP; 5GM; 57F; KA4B Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 76B

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen  Auflagen
               G3C          e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 255/30R20 92               GA5; 5GM; 57F; KA4B Cabrio; Coupe; inkl.
                                                                                                        Hybrid;
                                                                265/30R20 94        XFA; 11A; 248; 5HI; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    57F; KA4B           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 76B




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00286-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54392
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MP9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 22
               Verkaufsbezeichnung:     BMW 4ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                  Auflagen zu Reifen  Auflagen
               G4C          e1*2018/858*00122*.. 105  255/35R20 100           YEC; 5KA; 57F; KA4B BMW i4; Allradantrieb;
                                                                                                  Elektro;
                                                            265/35R20 99      YEF; 5JK; 57F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                  73C; 74D; 75I; 76B
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 125       255/35R20 100     YEC; 5KA; 57F; KA4B BMW i4 M50; Ohne
                                                                                                  Radhausverbreiter.
                                                            265/35R20 99      YEF; 5JK; 57F       Serie; Allradantrieb;
                                                                                                  Elektro;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                  73C; 74D; 75I; 76B;
                                                                                                  97B
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 255/35R20 97      YEC; 57F; KA4B      nicht BMW i4; nicht
                                                            265/35R20 99      YEF; 57F            BMW i4 M50;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                  73C; 74D; 76B
               G4C           e1*2018/858*00122*.. 125       255/35R20 100     YEC; 5KA; 57F; KA4B BMW i4 M50; Mit
                                                                                                  Radhausverbreiterung
                                                            265/35R20 99      YEF; 5JK; 57F       Serie; Allradantrieb;
                                                                                                  Elektro;
§22 54392*00




                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                  73C; 74D; 75I; 76B;
                                                                                                  97B

               Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G5K          e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 275/30R20 97Y        GAB; 57F; KA4B            nicht 530e/530e
                                                                                                        xDrive;
                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 76B; 97H
               G5L           e1*2007/46*1688*..   100 - 390 275/30R20 97Y     GAB; 57F; KA4B            Limousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 76B; 97H

               Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               UKL-L        e1*2007/46*0371*..  85 - 170 235/35R20 92         11A; 244; 245; 26P;       BMW X1 (F48);
                                                                              27I; 5GM                  Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74D; 83L



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00286-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54392
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: MP9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 14.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 22

               Verkaufsbezeichnung:     2er Reihe
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               U2AT         e1*2018/858*00117*.. 100 - 150 225/40R20 94             11A; 248; 26P           Frontantrieb;
                                                           235/35R20 92             11A; 24J; 248; 26P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    27H                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                245/35R20 95        11A; 24J; 248; 26B;     73C; 74D; 83P
                                                                                    26N; 27H


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
                                                            MERCEDES-BENZ
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 166; 639/5; F2B; 639/2; 164; 251; 639/4; E2EQEW
               Zubehör                                    : B450L28517


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : H1GLE
               Zubehör                                    : B450L28517


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm   für   Typ : F2B
§22 54392*00




                                                            140 Nm   für   Typ : F2B
                                                            150 Nm   für   Typ : E2EQEW; F2B; H1GLE; 164; 251
                                                            170 Nm   für   Typ : 166 erhöhtes Anzugsmoment
                                                            180 Nm   für   Typ : 639/2; 639/4; 639/5
               Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
               F2B          e1*2007/46*1909*.. 80 - 139 235/45R20 96  11A; 24J; 248; 26P  EQA-Klasse; Elektro;
                                                        245/40R20 99  11A; 24J; 248; 26P  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/45R20 99  11A; 24J; 248; 26P  12A; 51A; 71K; 721;
                                                        255/40R20 97  11A; 24M; 242; 245; 73C; 74A; 854; 855
                                                                      26P
               F2B          e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R20 96  11A; 24J; 248; 26P  GLA-KLASSE;
                                                        245/40R20 95  11A; 24J; 248; 26B  Allradantrieb;
                                                        245/45R20 99  11A; 24J; 248; 26B  Frontantrieb; inkl.
                                                        255/40R20 97  11A; 242; 244; 245; Hybrid;
                                                                      247; 26B            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        265/35R20 95  11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                      26B                 73C; 74A; 854; 855
                                                        265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247;
                                                                      26B
               F2B          e1*2007/46*1909*.. 225      235/40R20 96                      AMG GLB 35;
                                                        235/45R20 96                      Allradantrieb;
                                                        245/40R20 95  11A; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        255/40R20 97  11A; 245; 26P       12A; 51A; 71K; 721;
                                                        265/35R20 95  11A; 24J; 248; 26B  73C; 74A; 854; 855
                                                        265/40R20 100 11A; 24J; 248; 26B




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00286-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54392
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MP9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 22
               Verkaufsbezeichnung:     B-KLASSE, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen Auflagen
               F2B          e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R20 96 11A; 26P           GLB-KLASSE;
                                                        245/40R20 99 11A; 24J; 24M; 26B Allradantrieb;
                                                        245/45R20 99 11A; 24J; 24M; 26B Frontantrieb;
                                                        255/40R20 97 11A; 24J; 24M; 26B 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 854; 855

               Verkaufsbezeichnung:     EQE-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               E2EQEW       e1*2018/858*00036*.. 109        235/45R20   100   5KA                       EQE 350+; Limousine;
                                                            245/40R20   99    5JK                       Heckantrieb; Elektro;
                                                            255/40R20   101   5KK                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            265/35R20   99    11A; 248; 5JK             12A; 51A; 71K; 721;
                                                            265/40R20   104   11A; 248                  73C; 74A; 75I; 768

               Verkaufsbezeichnung:     GLE-Klasse, GLS-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               H1GLE        e1*2007/46*1885*.. 180 - 270 265/45R20 108                                  inkl. Hybrid; GLE SUV;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 75I; NAV
§22 54392*00




               Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
               639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 245/40R20 99      11A; 22Q; 24J; 248;           V-Klasse; Vito; Vito
                                                                          26P; 26V; 5JK                 Tourer; Vito Mixto;
                                                        265/35R20 99      11A; 24C; 244; 26U;           ab
                                                                          27P; 5JK                      e1*2007/46*0459*06;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                        Marco Polo; EQV;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; inkl.
                                                                                                        Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 75I

               Verkaufsbezeichnung:     MERCEDES R-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
               251          e1*2001/116*0341*.. 140 - 200 255/45R20      11A; 24D; 24J; 5KK             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          101W
                                                          275/40R20      11A; 24C; 24D                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                          102W
                                                140 - 225 255/45R20 101Y 11A; 24D; 24J; 5KK             73C; 74A; 75I
                                                          265/45R20 104 11A; 24D; 24J
                                                          275/40R20 102Y 11A; 24C; 24D




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00286-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54392
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                    Radtyp: MP9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 14.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 6 von 22
               Verkaufsbezeichnung:     M-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               164          e1*2001/116*0315*.. 140 - 200 255/45R20               11A; 24J; 5KK             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          101W
                                                          275/40R20               11A; 24C; 24M; 5LA        12A; 51A; 71K; 721;
                                                          102W
                                                140 - 225 255/45R20 105           11A; 24J                  73C; 74A; 75I
                                                          265/45R20 104           11A; 24J; 24M
                                                          275/40R20 106           11A; 24C; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               166          e1*2007/46*0598*.. 150 - 300 255/45R20 105 11A; 248                             erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                                                                265/40R20 104     11A; 246; 248             170 Nm; M-Klasse;
                                                                265/45R20 104     11A; 246; 248             nicht GLE Coupé; GLE
                                                                275/40R20         11A; 246; 248             SUV; nicht GL-Klasse;
                                                                102W
                                                                275/45R20 106     11A; 246; 248             nicht GLS;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                            721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                            740; 75I; DEL
§22 54392*00




               Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               639/4        e1*2007/46*0458*..  65 - 176 245/40R20 99             11A; 22Q; 24J; 248;       V-Klasse; Vito; Vito
               639/5        e1*2007/46*0459*..                                    26P; 26V; 5JK             Tourer; Vito Mixto;
                                                          265/35R20 99            11A; 24C; 244; 26U;       ab
                                                                                  27P; 5JK                  e1*2007/46*0459*06;
                                                                                                            ab
                                                                                                            e1*2007/46*0458*08;
                                                                                                            ab
                                                                                                            e1*2007/46*0457*09;
                                                                                                            Marco Polo;
                                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                                            Heckantrieb; inkl.
                                                                                                            Elektro;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                            73C; 74A; 75I


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Ssangyong Motor Co., Ltd.
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : B250L27517


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00286-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54392
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MP9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 22
               Verkaufsbezeichnung:     Korando
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CW           e8*2007/46*0360*.. 100 - 120 235/45R20 96                                   nicht Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betri eb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
§22 54392*00




               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00286-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54392
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: MP9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 14.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 22
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmi tte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbrei te des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 54392*00




               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustel len.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00286-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54392
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: MP9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 14.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 22
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26U) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
                    "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26V) Durch Kürzen der Stoßstangenbefestigung ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt
                    "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
§22 54392*00




                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                    Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbei tsprofile Fahrzeug"
                    am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00286-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54392
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: MP9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 14.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 22
               5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                      Achslast von 1340kg.
               5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1550kg.
               5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1600kg.
               5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1650kg.
               5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1700kg.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
§22 54392*00




               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                      Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                      ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
               768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig!



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00286-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54392
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: MP9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 14.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 22
               83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                    Vorderachse nicht zulässig.
               97B) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig.Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größerer/gleich der des
                    Sonderrades der Vorderachse sein muß.
               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von
                    390mm an der Vorderachse nicht zulässig.
               GA5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/35R20
                    Hinterachse: 255/30R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
§22 54392*00




                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/35R20
                    Hinterachse: 275/30R20
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               KA4B) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse MK8020 KBA: 54391 Lochkreis 5x112 ET: 27
               NAV) Die Verwendung ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18
                    bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren
                    eingetragen ist.
               XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/35R20
                                   Hinterachse:                          265/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00286-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54392
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MP9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 22
               YAP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          225/35R20
                                   Hinterachse:                          255/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YEC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         245/35R20
                                   Hinterachse:                         255/35R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 54392*00




                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YEF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                   Vorderachse:                         255/35R20
                                   Hinterachse:                         265/35R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00286-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54392
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MP9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 13 von 22


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW
                      Fahrzeugtyp:     U2AT
                      Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00117*..
                      Handelsbez.:     2er Reihe

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 245              y = 250                  VA
                            26P                     x = 195              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 54392*00




                            26J                  x = 245        y = 250            25                VA
                            26N                  x = 245        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 315            30                HA
                            27H                  x = 270        y = 315             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00286-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54392
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MP9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 14 von 22

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     F1X
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1676*..
                      Handelsbez.:     BMW X REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 260                  VA
                            26P                     x = 250              y = 210                  VA
                            27B                     x = 210              y = 270                  HA
                            27I                     x = 160              y = 220                  HA
§22 54392*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00286-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54392
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MP9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 15 von 22

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     F2X
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1824*..
                      Handelsbez.:     BMW X REIHE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA
                            27B                     x = 250              y = 250                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54392*00




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            25                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00286-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54392
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MP9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 16 von 22

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      BMW AG
                      Fahrzeugtyp:     UKL-L
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*0371*..
                      Handelsbez.:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE

                      Variante(n):     Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 260                  VA
                            26P                     x = 250              y = 210                  VA
                            27B                     x = 210              y = 270                  HA
                            27I                     x = 160              y = 220                  HA
§22 54392*00




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00286-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54392
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MP9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 17 von 22

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:    639/5
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0459*..
                      Handelsbez.:    V-Klasse, Vito, Vito Tourer

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 320              y = 440                  VA
                            26P                     x = 270              y = 390                  VA
                            26U                     x = 200              x = 180                  VA
                            26V                     x = 200              x = 180                  VA
                            27B                     x = 300              y = 430                  HA
                            27I                     x = 250              y = 380                  HA
                            27P                     x = 250              y = 380                  HA
§22 54392*00




               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 320        y = 440             9                VA
                            26N                  x = 320        y = 440             5                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00286-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54392
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MP9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 18 von 22

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:    639/2
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0457*..
                      Handelsbez.:    Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV

                      Variante(n):    ab e1*2007/46*0457*09, Heckantrieb

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 320              y = 440                  VA
                            26P                     x = 270              y = 390                  VA
                            26V                     x = 200              x = 180                  VA
                            26U                     x = 200              x = 180                  VA
                            27B                     x = 300              y = 430                  HA
                            27I                     x = 250              y = 380                  HA
                            27P                     x = 250              y = 380                  HA
§22 54392*00




               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 320        y = 440             9                VA
                            26N                  x = 320        y = 440             5                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00286-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54392
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MP9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 19 von 22

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     DAIMLER
                      Fahrzeugtyp:    639/4
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0458*..
                      Handelsbez.:    V-Klasse, Vito, Vito Tourer

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 320              y = 440                  VA
                            26P                     x = 270              y = 390                  VA
                            26U                     x = 200              x = 180                  VA
                            26V                     x = 200              x = 180                  VA
                            27B                     x = 300              y = 430                  HA
                            27I                     x = 250              y = 380                  HA
                            27P                     x = 250              y = 380                  HA
§22 54392*00




               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 320        y = 440             9                VA
                            26N                  x = 320        y = 440             5                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00286-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54392
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MP9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 20 von 22

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DB
                      Fahrzeugtyp:     F2B
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:     B-KLASSE, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 250              y = 400                  VA
                            26B                     x = 300              y = 450                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 450            20                VA
§22 54392*00




                            26N                  x = 300        y = 450             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00286-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54392
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MP9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 21 von 22

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DB
                      Fahrzeugtyp:     F2B
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:     B-KLASSE, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 315              y = 300                  VA
                            26P                     x = 265              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 315        y = 300            10                VA
§22 54392*00




                            26N                  x = 315        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 22-00286-CX-GBM-00
               zur Erteilung der ABE 54392
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: MP9020
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 14.09.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 22 von 22

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      DB
                      Fahrzeugtyp:     F2B
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                      Handelsbez.:     B-KLASSE, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300            20                VA
§22 54392*00




                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 9 J x 20 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54392*00




                                        special wheels for passenger cars 9 J x 20 H2


               Genehmigungsnummer: 54392*00
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     MP9020
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54392*00
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54392*00




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     14.09.2022

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     22-00286-CX-GBM-00
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54392*00
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-5

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 54392*00




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erteilt
                     Approval is granted
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54392*00
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Entfällt
                     Not applicable

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       23.09.2022
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54392*00




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54392*00
               Approval No.


               Ausgabedatum:        23.09.2022                 letztes Änderungsdatum: --
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                     Test report(s) No.:                                                Date
                     22-00286-CX-GBM-00                                                 14.09.2022

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                     Information document No.:                                          Date
                     MP9020                                                             08.08.2022
§22 54392*00




                     Liste der Änderungen:                                              Datum:
                     List of modifications:                                             Date
                     Entfällt
                     Not applicable
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54392*00

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54392

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54392*00




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54392*00

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 54392*00




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen