Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXV zur ABE-Nr. 45810
Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 26
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 70638
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk 120
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 630 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
182, 187, 1C, 3/B, 3/C, 3/CG, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
3/CNG, 346C, 346K, 346L, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
346R, 346X, 3B, 3C, R/C, Z85
1K2, 1K4 bis Nachtrag 03: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
ab Nachtrag 04: 120 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
UKL/X,UKL-C/X Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
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Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 26
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: F547
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 141 3’er, 205/55R16 A02) bis A10)
3’er Compact
225/45R16
225/50R16
A01)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
F547/NT14E 890/1030 5/120/72.5
Typ: 3/CG
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0017*.., e1*98/14*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 3’er Compact 205/55R16 A02) bis A10)
225/45R16
225/50R16
A01)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
e1*93/81*0017*10E 840/970(1040) 5/120/72.5
Typ: 3/CNG
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 75 3’er Compact 205/55R16 A02) bis A10)
(Benzin/Erdgasantrieb)
225/45R16
225/50R16
A01)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
e1*96/79*0084*02E 815/950(1050) 5/120/72.5
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Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 26
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ: 3/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
142 3’er Limousine, 205/55R16 A02) bis A10)
3’er Touring
225/45R16
225/50R16
A01)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
e1*93/81*0015*14E 900/1115(1150) 5/120/72.5
Typ: 3B
ABE / EG-Genehmigung: F920
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 141 3’er Coupe, 205/55R16 A02) bis A10)
3’er Cabrio
225/45R16
225/50R16
A01)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
F920/NT09E 890/1060 5/120/72.5
Typ: 3/B
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 142 3’er Coupe, 205/55R16 A02) bis A10)
3’er Cabrio
225/45R16
225/50R16
A01)L21)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
e1*93/81*0016*08E 870/1070(1115) 5/120/72.5
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Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 26
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ: R/C
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 125 BMW Roadster Z3 205/50R16 A02) bis A10)
205/55R16
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R16 225/45R16 A02) bis A10)
V00)
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
141 bis 142 BMW Roadster Z3, 205/55R16 M+S A02) bis A10)
BMW Coupe Z3
225/50R16
225/45R16
e1*93/81*0029*13E 830/870(960) 5/120/72.5
Typ: 346L
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.., e1*98/14*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142 3’er Limousine, 205/55R16 A02) bis A10)E06)
3’er Touring ER1)
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)ER1)
V00)
e1*97/27*0097*16E 1000/1190(1265) 5/120/72.5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXV zur ABE-Nr. 45810
Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 26
Seite : 5 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ: 346C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 142 3’er Coupe 205/55R16 A02) bis A10)E06)
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)
V00)
e1*2001/116*0112*15E 930/1065(1180) 5/120/72.5
Typ: 346R
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.., e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 141 3’er Cabrio 205/55R16 A02) bis A10)E06)
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)
V00)
e1*2001/116*0146*13E 945/1100(1215) 5/120/72.5
Typ: 346K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 141 3’er Compact 205/55R16 A02) bis A10)E06)
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)
V00)
e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5
RA-000345-Z0-015-26~BM-5-120-72-ET40.docx
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Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 26
Seite : 6 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ: 346X
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.., e1*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
141 3’er Limousine Allrad, 205/55R16 A02) bis A10)E06)
3’er Touring Allrad
225/45R16
225/50R16
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)
V00)
e1*2001/116*0144*08E 1010/1150(1250) 5/120/72.5
Typ: Z85
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 170 BMW Z4 225/50R16 A02) bis A10)
E05)
205/55R16
E05)
205/55R16 M+S
225/50R16 M+S
e1*2001/116*0219*07E 790/850 5/120/72.5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
187 e1*2001/116*0287*..
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 145 BMW 1er 195/55R16 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01) K03)N205)
bis Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*03; beim 195/55R16 M+S
Typ 1K4 bis A01) K03)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*03) 205/55R16
A01) K03)
215/50R16
A01) K03)K04)
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Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 26
Seite : 7 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175 BMW 1er 195/55R16 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A94)N205) EF0)
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim 195/55R16 M+S
Typ 1K4 ab A94)W205)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04) 195/60R16
A94)N205)
195/60R16 M+S
A94)W205)
205/55R16
A94)
215/50R16
A01) A94)K04)
215/55R16
A01) A94a)G01) K04)
225/50R16
A01) A94a)K03) K04)
235/50R16
A01) G01)K02) K03) K13)
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Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 26
Seite : 8 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
182 e1*2001/116*0352*..
1C e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160 BMW 1er 195/55R16 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) N205) EF0)
195/55R16 M+S
W205)
195/60R16
N205)
195/60R16 M+S
W205)
205/55R16
A01) K03)K04)
215/50R16
A01) K03)K04)
225/50R16
A01) K03)K04) K57)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXV zur ABE-Nr. 45810
Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 26
Seite : 9 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 135 Mini Countryman, Mini 195/60R16 M+S A02) bis A10)
Countryman Allrad A01) A93)K01) K04) EF0)
195/65R16 M+S
A01) A93)K01) K04)
205/60R16
A01) A93a)K01) K04)
215/55R16
A01) K01)K04)
215/60R16
A01) K01)K04)
225/55R16
A01) K01)K02)
235/50R16
A01) K01)K02)
235/55R16
A01) K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL/X e1*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Countryman John 195/60R16 M+S A02) bis A10)
Cooper Works A01) A93)K01) K04)
195/65R16 M+S
A01) A93)K01) K04)
205/60R16 M+S
A01) A93a)K01) K04)
215/55R16 M+S
A01) K01)K04)
215/60R16 M+S
A01) K01)K04)
225/55R16 M+S
A01) K01)K02)
RA-000345-Z0-015-26~BM-5-120-72-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXV zur ABE-Nr. 45810
Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 26
Seite : 10 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 135 Mini Paceman 195/60R16 M+S A02) bis A10)
(Frontantrieb, Allrad) A01) A93)K01) K04)
195/65R16 M+S
A01) K01)K04)
205/60R16
A01) K01)K04)
215/60R16
A01) K01)K04) K84) K85)
225/55R16
A01) K01)K04) K85)
235/55R16
A01) K01)K02) K84) K85)
245/50R16
A01) K01)K02) K85)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-C/X e1*2007/46*0563*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 Mini Paceman John Cooper 195/60R16 M+S A02) bis A10)
Works A01) A93)K01) K04)
195/65R16 M+S
A01) K01)K04)
205/60R16 M+S
A01) K01)K04)
215/55R16 M+S
A01) A93a)K01) K04)
215/60R16 M+S
A01) K01)K04) K84) K85)
225/55R16 M+S
A01) K01)K04) K85)
RA-000345-Z0-015-26~BM-5-120-72-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXV zur ABE-Nr. 45810
Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 26
Seite : 11 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
RA-000345-Z0-015-26~BM-5-120-72-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXV zur ABE-Nr. 45810
Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 26
Seite : 12 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung
und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1260 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
RA-000345-Z0-015-26~BM-5-120-72-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXV zur ABE-Nr. 45810
Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 26
Seite : 13 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K84) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
- die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
- der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
einzuformen und klebend zu befestigen.
K85) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittanten sind im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte bis
auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
- die Befestigungsnieten sind zu entfernen,
- der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist bis zur ausgeschnittenen Radhauskante
einzuformen und klebend zu befestigen.
RA-000345-Z0-015-26~BM-5-120-72-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXV zur ABE-Nr. 45810
Nr. : RA-000345-Z0-015
Anlage-Nr. : 26
Seite : 14 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 70638
L21) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, ist bei
Fahrzeugausführungen die serienmäßig nicht mit der Bereifung 225/55R15 ausgerüstet
sind, der Einbau der Lenkeinschlagbegrenzung (Einbausatz BMW-Teile-Nr. 32 11 1 140
479) erforderlich.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet
sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 26 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 30.10.2013
RA-000345-Z0-015-26~BM-5-120-72-ET40.docx