Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000575-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 1/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R6704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 53R6704 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 53R6704.03 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2025 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment R50 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 40317 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm MINI bis Modelljahr 08/2006 ZP 40317 110 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ab Modelljahr 09/2006 ZP 40328 110 Nm Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge- winde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm MINI-N, UKL-C, UKL-K, UKL-L Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge- ZP 40328 110 Nm winde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm RA-000575-A0-104-09~BM-4-100-56-ET38_53R6704.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000575-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 2/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R6704 Typ: R50 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0168*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 120 Mini 195/45R16 A01) bis A10) G01) K03)K50) 195/50R16 195/55R16 K51) 205/45R16 K04) e1*98/14*0168*03E 870/730 4/100/56 Typ: MINI ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0231*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Mini, 195/45R16 A01) bis A10) Mini Cabrio G01) K03)K50) 195/50R16 195/55R16 K51) 205/45R16 K04) 120 bis 160 Mini, 195/50R16 A01) bis A10) Mini Cabrio K03)K50) (nicht “Works”) 195/55R16 K51) 205/45R16 K04) e1*2001/116*0231*10E 890/800(800) 4/100/56 RA-000575-A0-104-09~BM-4-100-56-ET38_53R6704.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000575-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 3/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R6704 Typ: MINI-N ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0343*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 128 Mini, 195/55R16 A01) bis A10) Mini Kombi (Clubman), A93) E07)K01)K02) Mini Cabrio 195/50R16 A93) 205/50R16 A93) 215/45R16 215/50R16 K72) 225/45R16 e1*2001/116*0343*15E 905/795(810) 905/855 (925)-Clubman 4/100/56 Typ: UKL-C ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0369*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 72 bis 147 Mini Cabrio 195/55R16 A01) bis A10) A93) E07)K01)K02) 195/50R16 A93) 205/50R16 A93) 215/45R16 215/50R16 K72) 225/45R16 e1*2007/46*0369*02 905/800(0) 4/100/56 RA-000575-A0-104-09~BM-4-100-56-ET38_53R6704.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000575-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 4/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R6704 Typ: UKL-K ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0370*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 147 Mini Kombi (Clubmann) 195/55R16 A01) bis A10) A93) E07)K01)K02) 195/50R16 A93) 205/50R16 A93) 215/45R16 215/50R16 K72) 225/45R16 e1*2007/46*0370*02 905/855(910) 4/100/56 Typ: UKL-L ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0371*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 147 Mini 195/55R16 A01) bis A10) A93) E07)K01)K02) 195/50R16 A93) 205/50R16 A93) 215/45R16 215/50R16 K72) 225/45R16 e1*2007/46*0371*01 890/745(0) 4/100/56 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. RA-000575-A0-104-09~BM-4-100-56-ET38_53R6704.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000575-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 5/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R6704 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. RA-000575-A0-104-09~BM-4-100-56-ET38_53R6704.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000575-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 6/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R6704 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K50) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoff-Verbreiterungen bis zur Trennfuge (auf Rest- dicke von 6 – 8 mm) zu kürzen; die Radhaus-Verkleidungsschale ist in diesem Bereich entsprechend nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so dass diese nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung. K51) An Achse 2 ist der Blechsteg oberhalb der Kunststoff-Verbreiterung (um ca. 3-5 mm) nach außen zu formen (Reifeneinfederbereich). K72) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis ca 100 mm unterhalb der Stoßfängerunterkante zu kürzen, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden. RA-000575-A0-104-09~BM-4-100-56-ET38_53R6704.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000575-A0-104 Anlage-Nr. : 9 Seite : 7/7 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R6704 Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 53R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 03.12.2010 RA-000575-A0-104-09~BM-4-100-56-ET38_53R6704.doc