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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     1/7                                                       Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 53R6704
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         53R6704.03
Radgröße:                                                7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                         650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2025 mm




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
R50                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde               ZP 40317 110 Nm
                            M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
MINI                        bis Modelljahr 08/2006                         ZP 40317 110 Nm
                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                            M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
                            ab Modelljahr 09/2006                          ZP 40328 110 Nm
                            Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge-
                            winde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
MINI-N, UKL-C, UKL-K, UKL-L Serien-Radschraube, Kegel 60°, Ge-             ZP 40328 110 Nm
                            winde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm




RA-000575-A0-104-09~BM-4-100-56-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     2/7                                                          Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


Typ:                         R50
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0168*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 120   Mini                     195/45R16                         A01) bis A10)
                                       G01)                              K03)K50)

                                         195/50R16

                                         195/55R16
                                         K51)

                                         205/45R16
                                         K04)
e1*98/14*0168*03E      870/730                                           4/100/56



Typ:                         MINI
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0231*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Mini,                   195/45R16                          A01) bis A10)
               Mini Cabrio            G01)                               K03)K50)

                                         195/50R16

                                         195/55R16
                                         K51)

                                         205/45R16
                                         K04)
 120 bis 160            Mini,            195/50R16                       A01) bis A10)
                        Mini Cabrio                                      K03)K50)
                       (nicht “Works”)   195/55R16
                                         K51)

                                         205/45R16
                                         K04)
e1*2001/116*0231*10E   890/800(800)                                      4/100/56




RA-000575-A0-104-09~BM-4-100-56-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     3/7                                                           Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


Typ:                           MINI-N
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0343*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 128   Mini,                     195/55R16                         A01) bis A10)
               Mini Kombi (Clubman),    A93)                              E07)K01)K02)
               Mini Cabrio
                                        195/50R16
                                        A93)

                                                              205/50R16
                                                              A93)

                                                              215/45R16

                                                              215/50R16
                                                              K72)

                                                              225/45R16
e1*2001/116*0343*15E   905/795(810)   905/855 (925)-Clubman               4/100/56



Typ:                         UKL-C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 147   Mini Cabrio             195/55R16                           A01) bis A10)
                                      A93)                                E07)K01)K02)

                                                              195/50R16
                                                              A93)

                                                              205/50R16
                                                              A93)

                                                              215/45R16

                                                              215/50R16
                                                              K72)

                                                              225/45R16
e1*2007/46*0369*02     905/800(0)                                         4/100/56




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     4/7                                                           Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


Typ:                           UKL-K
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2007/46*0370*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 147    Mini Kombi (Clubmann)    195/55R16                         A01) bis A10)
                                        A93)                              E07)K01)K02)

                                         195/50R16
                                         A93)

                                         205/50R16
                                         A93)

                                         215/45R16

                                         215/50R16
                                         K72)

                                         225/45R16
e1*2007/46*0370*02   905/855(910)                                         4/100/56



Typ:                         UKL-L
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 147   Mini                    195/55R16                           A01) bis A10)
                                      A93)                                E07)K01)K02)

                                         195/50R16
                                         A93)

                                         205/50R16
                                         A93)

                                         215/45R16

                                         215/50R16
                                         K72)

                                         225/45R16
e1*2007/46*0371*01   890/745(0)                                           4/100/56



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.




RA-000575-A0-104-09~BM-4-100-56-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. :                9
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.


RA-000575-A0-104-09~BM-4-100-56-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     6/7                                                        Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K50) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoff-Verbreiterungen bis zur Trennfuge (auf Rest-
     dicke von 6 – 8 mm) zu kürzen; die Radhaus-Verkleidungsschale ist in diesem Bereich
     entsprechend nachzuarbeiten (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so
     dass diese nicht weiter ins Radhaus ragt als die gekürzte Verbreiterung.

K51) An Achse 2 ist der Blechsteg oberhalb der Kunststoff-Verbreiterung (um ca. 3-5 mm) nach
     außen zu formen (Reifeneinfederbereich).

K72) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis ca 100 mm unterhalb der
       Stoßfängerunterkante zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.




RA-000575-A0-104-09~BM-4-100-56-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     7/7                                                          Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704



Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 53R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.12.2010




RA-000575-A0-104-09~BM-4-100-56-ET38_53R6704.doc