Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 10
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 54R7704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 54R7704.23
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 675 kg
bei Reifenabrollumfang: 2010 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
R50 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 40317 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
MINI bis Modelljahr 08/2006 ZP 40317 110 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
ab Modelljahr 09/2006 ZP 40328 110 Nm
Serien-Radschraube, Kegel 60°,
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
MINI-N, UKL-C, UKL-K, UKL-L, Serien-Radschraube, Kegel 60°, ZP 40328 110 Nm
UKLB-L Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm
RA-000668-A0-104-10~BM-4-100-56-ET45_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 10
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typ: R50
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0168*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 120 Mini 205/40R17 A02) bis A10)
(Limousine)
205/45R17
215/40R17
A01)K04)K52)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/40R17 225/35R17 A01) bis A10)
M00) K04)K52)V00)
E11*98/14*0178*03E 890/760(760) 4/100/54,1
Typ: MINI
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0231*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 160 Mini 205/40R17 A02) bis A10)
(Limousine + Cabrio)
205/45R17
215/40R17
A01)K04)K52)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/40R17 225/35R17 A01) bis A10)
M00) K04)K52)V00)
e1*2001/116*0231*10E 890/800(800) 4/100/54,1
Typ: MINI-N
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0343*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155 Mini, 205/40R17 A02) bis A10)
Mini Kombi (Clubman), A01)K04) E07)
Mini Cabrio
205/45R17
A01)K04)
215/40R17
A01)K03)K04)
e1*2001/116*0343*15E 890/740(810) 4/100/56
RA-000668-A0-104-10~BM-4-100-56-ET45_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 10
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typ: UKL-C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0369*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 155 Mini Cabrio, 205/40R17 A02) bis A10)
Mini Coupe A01)K04) E07)
205/45R17
A01)K04)
215/40R17
A01)K03)K04)
e1*2007/46*0369*04 925/800(0) 4/100/56
Typ: UKL-K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0370*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mini Kombi (Clubmann) 205/40R17 A02) bis A10)
A01)K04) E07)
205/45R17
A01)K04)
215/40R17
A01)K03)K04)
e1*2007/46*0370*05 935/855(910) 4/100/56
Typ: UKL-L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155 Mini 205/40R17 A02) bis A10)
A01)K04) E07)
205/45R17
A01)K04)
215/40R17
A01)K03)K04)
e1*2007/46*0371*05 910/745(0) 4/100/56
RA-000668-A0-104-10~BM-4-100-56-ET45_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 10
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Typ: UKLB-L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0593*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 Mini 205/40R17 A02) bis A10)
A01)K04) E07)
205/45R17
A01)K04)
215/40R17
A01)K03)K04)
e1*2007/46*0593*00 860/715(0) 4/100/56
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000668-A0-104-10~BM-4-100-56-ET45_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 10
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K52) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoff-Verbreiterungen im Bereich über Radmitte
nach hinten bis zur Trennfuge (auf Restdicke von ca. 10 mm) zu kürzen; die Radhaus-
Verkleidungsschale ist in diesem Bereich entsprechend nachzuarbeiten (ausschneiden
oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese nicht weiter ins Radhaus ragt als die
gekürzte Verbreiterung.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
RA-000668-A0-104-10~BM-4-100-56-ET45_54R7704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48238 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000668-A0-104
Anlage-Nr. : 10
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 54R7704
Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 20.02.2012
RA-000668-A0-104-10~BM-4-100-56-ET45_54R7704.docx