Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48055
Nr. : RA-000576-B0-104
Anlage-Nr. : 26b
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R6705
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R6705.27
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW bzw. Mini
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
UKL-L Radschraube, Kugel Ø 26 mm, ZP50717 140 Nm
Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,6
mm
RA-000576-B0-104-26b~BM-5-112-66_5-ET45_53R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48055
Nr. : RA-000576-B0-104
Anlage-Nr. : 26b
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155 BMW Mini 185/55R16 A02) bis A10)
A01)K04)M00)N195)
185/55R16 M+S
A01)K04)M00)W195)
195/50R16
A01)K01)K04)
195/55R16
A01)K01)K04)
205/50R16
A01)K01)K04)K87)
215/45R16
A01)K01)K04)
225/45R16
A01)K01)K04)K87)
RA-000576-B0-104-26b~BM-5-112-66_5-ET45_53R6705.docx
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Nr. : RA-000576-B0-104
Anlage-Nr. : 26b
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 141 BMW 2er Active Tourer 195/65R16 M+S A02) bis A10)
(Frontantrieb) A01)K04) E19a)
205/55R16
A01)A93)K04)
205/60R16
A01)K04)
215/60R16
A01)K03)K04)
225/55R16
A01)K01)K04)
235/55R16
A01)K01)K02)
245/50R16
A01)K01)K02)
255/50R16
A01)K01)K02)K18)K28)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
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Nr. : RA-000576-B0-104
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000576-B0-104-26b~BM-5-112-66_5-ET45_53R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48055
Nr. : RA-000576-B0-104
Anlage-Nr. : 26b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Kunststoff- Radhausausschnitt¬kanten sind im Bereich von 100 mm über
Schweller bis 50 Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
- die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
- der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen
Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet
sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
RA-000576-B0-104-26b~BM-5-112-66_5-ET45_53R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48055
Nr. : RA-000576-B0-104
Anlage-Nr. : 26b
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6705
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Die Anlage Nr. 26b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 17.02.2015
RA-000576-B0-104-26b~BM-5-112-66_5-ET45_53R6705.docx