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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-C0-104
Anlage-Nr. :               38a
Seite :                    1/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    54R7705
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Radausführung:                                           54R7705.37
Radgröße:                                                  7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          49 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                           780 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2150 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   BMW (D), Mini

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
UKL-L                            Radschraube, Kugel Ø 26 mm,                 ZP50717 110 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 28,6
                                 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-C0-104
Anlage-Nr. :               38a
Seite :                    2/5                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                          e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155      BMW Mini                195/45R17                                 A02) bis A10)

                                          205/40R17
                                          A01)G01)K04)

                                          205/45R17
                                          A01)K04)

                                          215/40R17
                                          A01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170      BMW 2er Active Tourer    205/50R17                                A02) bis A10)
                (Frontantrieb)           A01)A93)K04)                             E19a)EF0)

                                          205/55R17
                                          A01)K04)

                                          215/50R17
                                          A01)A93a)K04)

                                          215/55R17
                                          A01)GB4)K04)K13)

                                          225/45R17
                                          A01)A93)K04)

                                          225/50R17
                                          A01)K03)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                          A93)                 K04)               E19a)EF0)V00)

                                          205/55R17            225/50R17          A01) bis A10)
                                                               K04)               E19a)EF0)V00)

                                          215/55R17            235/50R17          A01) bis A10)
                                          K13)                 K04)               E19a)EF0)GB4)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-C0-104
Anlage-Nr. :               38a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Auflagen und Hinweise
A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
       sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
       auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
       den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
       ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
       keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
       so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
       beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
       und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
       werden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-C0-104
Anlage-Nr. :               38a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
       ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
       der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.

GB4)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R19
       ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
       bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
       entsprechend zu kürzen.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
       Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
       wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
       Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
       und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
       freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


RA-000638-C0-104-38a~BM-5-112-66_5-ET49_54R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48239
Nr. :                      RA-000638-C0-104
Anlage-Nr. :               38a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R7705


Die Anlage Nr. 38a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 25.03.2015




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