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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 1 von 4


Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                               SAP Allee 2 / Gewerbepark
                               68789 St.Leon-Rot
                               49 02 0341305


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

Modell                         C22
Typ                            C22 706
Radgröße                       7.0 Jx16 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung          Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                    Zentrierring                Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
C22 706 52 98S 921/08 CMS / ohne Ring           5/112/66,7           52          553    2025


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                     50271
Herstellerzeichen              CMS
Radtyp und Ausführung          C22 706 (s.o.)
Radgröße                       7.0 Jx16 H2
Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Serien-Schraube         Kegel 60°   140                       27,5                Serie
      M14x1,25

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW
                               Mini/BMW

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen          Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 2er Active Tourer   85-100        195/65R16    A31 M+S R09                           A07 A16 A21
UKL-L                   85-141        205/60R16    A12                                   A58 Flh S02
e1*2007/46*0371*13-..   85-141        215/55R16    A12
                        85-141        215/60R16    A12
                        85-141        225/55R16    A01 A12 K2b
                        85-141        235/50R16    A01 A12 K2b
Mini One/Cooper ,/D, /S 55-100        195/50R16    K2b                                   A01 A07 A12
UKL-L                   55-141        195/50R16    K2b M+S                               A16 A21 A58
e1*2007/46*0371*10-.. 55-141          195/55R16    K2b                                   S02


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 3 von 4


A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.

A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 18. Mai 2015 in Lambsheim statt.




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55023915 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 18. Mai 2015




Bohlander                                                                    00229310.DOC




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