Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49585*03
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 18 H2
Typ: SR014
Inhaber der ABE BBS GmbH
und Hersteller: DE-77761 Schiltach
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49585*03
Die ABE-Nr. 49585 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 H2, Typ SR014, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55067313 (4. Ausfertigung) vom
23.02.2015 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
21, 22 (1. Ausfertigung)
1, 2, 8, 13, 18 (2. Ausfertigung)
9, 10 (3. Ausfertigung)
3, 4, 5, 12 (4. Ausfertigung)
6 (5. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 23.02.2015
festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 16.03.2015
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55067313 (4. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
26.02.2015
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49585*03
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55067313 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller BBS GmbH
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Auftraggeber BBS GmbH
Welschdorf 220
77761 Schiltach
01 102 100140
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ SR014
Radgröße 8 J x 18 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Ein- Rad- Abroll- Gültig ab
führung Lochkreis-ø mm)/ press- last umfang Herstell-
Mittenloch-ø (mm) tiefe (kg) (mm) datum
(mm)
- SR024/ 09.23.405 Ø56.0 5/100/56,1 48 603 1991 10/2013
- SR015/ 09.23.455 Ø63.3 5/108/63,4 42 750 2248 8/2013
- SR015/ 09.23.456 Ø65.0 5/108/65,1 42 750 2248 8/2013
- SR014 / 09.23.585 Ø57.0 5/112/57,1 35 780 2248 8/2013
- SR016 / 09.23.585 Ø57.0 5/112/57,1 45 750 2284 8/2013
- SR032 / ohne Ring 5/112/66,6 21 670 2255 9/2014
- SR014 / 09.23.444 Ø66.5 5/112/66,6 35 780 2248 7/2013
- SR016 / 09.23.444 Ø66.5 5/112/66,6 45 750 2284 8/2013
- SR017 / 09.23.412 Ø60.0 5/114,3/60,1 40 780 2284 8/2013
- SR023 / 09.23.412 Ø60.0 5/114,3/60,1 50 600 2010 10/2013
- SR017 / 09.23.433 Ø64.0 5/114,3/64,1 40 780 2284 8/2013
- SR023 / 09.23.433 Ø64.0 5/114,3/64,1 50 600 2010 10/2013
- SR017 / 09.23.413 Ø66.0 5/114,3/66,1 40 780 2284 8/2013
- SR023 / 09.23.413 Ø66.0 5/114,3/66,1 50 600 2010 10/2013
- SR017 / 09.23.414 Ø67.0 5/114,3/67,1 40 780 2284 8/2013
- SR023 / 09.23.414 Ø67.0 5/114,3/67,1 50 600 2010 10/2013
- SR018 / ohne Ring 5/115/70,2 36 750 2284 8/2013
- SR018A / ohne Ring 5/115/70,2 36 680 2287 10/2013
- SR019 / 09.23.414 Ø67.0 5/120/67,1 32 830 2284 8/2013
- SR019 / 09.23.490 Ø72.5 5/120/72,6 32 830 2284 8/2013
- SR035 / 09.23.490 Ø72.5 5/120/72,6 44 745 2148 1/2015
Kennzeichnung
KBA-Nummer 49585
Herstellerzeichen BBS
Radtyp und Ausführung SR (s.o.)
Radgröße 8 J x 18 H2
Einpreßtiefe ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal MADE IN GERMANY
Herstellungsdatum Monat und Jahr
Befestigungselemente
Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungs-
bereichsgutachten zu entnehmen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55067313 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller BBS GmbH
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Prüfungen
Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahr-
zeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.
Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:
- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung
Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:
Anschluß Einpresstiefe (mm) Radlast (kg) Abrollumfang
5/114,3 50 600 2010
5/112 21 670 2255
5/112 35 780 2248
5/108 42 750 2248
5/115 36 680 2287
5/115 36 750 2284
5/120 32 830 2284
5/112 45 750 2284
5/114,3 40 780 2284
5/120 44 745 2148
5/100 48 603 1991
Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112/66,6 205/40R18 21 660
5/120/72,6 205/40R18 44 746
5/120 205/40R18 32 830
5/114,3 205/40R18 40 783
5/114,3 205/40R18 50 613
5/115/70,2 205/40R18 36 680
5/100 205/40R18 48 603
5/108 205/40R18 42 750
5/112 205/40R18 35 783
5/112 205/40R18 45 780
5/115 205/40R18 36 783
Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:
Anschluß Reifengröße Einpresstiefe (mm) Radlast (kg)
5/112/66,6 285/60R18 21 660
5/120/72,6 285/55R18 44 745
5/120 285/55R18 32 830
5/114,3 285/55R18 40 780
5/115/70,2 285/50R18 36 680
5/108 285/55R18 42 750
5/112 285/55R18 35 780
5/112 285/55R18 45 780
5/115 285/55R18 36 750
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55067313 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller BBS GmbH
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Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:
- Salzsprühtest
Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.
Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werk-
stoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.
Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 11,6 kg.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in München von der TÜV SÜD Automotive GmbH
bzw. von der TÜV SÜD Auto Service GmbH ab August 2013 durchgeführt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedin-
gungen zu verwenden.
Anlagen
Beschreibung SR014 07.08.2013
Radzeichnung SR014-W-MACH 17.06.2013
mit Änderung vom 15.07.2013
Radzeichnung SR015-W-MACH 21.06.2013
Radzeichnung SR016-W-MACH 24.06.2013
mit Änderung vom 15.07.2013
Radzeichnung SR017-W-MACH 25.06.2013
mit Änderung vom 16.07.2013
Radzeichnung SR018-W-MACH 25.06.2013
mit Änderung vom 16.07.2013
Radzeichnung SR019-W-MACH 24.06.2013
mit Änderung vom 16.07.2013
Nabenkappenzeichnung 09 24 244 16.11.2011
mit Änderung vom 16.11.2011
Zentrierringzeichnung 09 23 404 09.04.1992
mit Änderung vom 08.04.2008
Zentrierringzeichnung 09 23 412 11.09.2003
mit Änderung vom 08.04.2009
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55067313 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller BBS GmbH
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Anlagen (Fortsetzung)
Runddrahtsprengring 09 23 409 09.04.1992
mit Änderung vom 05.07.2000
Befestigungsmittelzeichnung 09 23 004 23.08.2006
mit Änderung vom 23.08.2006
Befestigungsmittelzeichnung 09 23 417 22.09.1992
mit Änderung vom 16.10.2009
Befestigungsmittelzeichnung Bimecc D32 01.03.2003
BBS Nr. 09 23 518 mit Änderung vom 28.10.2008
mit Änderung vom 28.10.2008
Befestigungsmittelzeichnung 09 23 037 06.11.2006
mit Änderung vom 21.11.2006
Befestigungsmittelzeichnung 09 23 448 22.08.2006
mit Änderung vom 22.08.2006
Befestigungsmittelzeichnung 09 23 447 16.08.2006
mit Änderung vom 16.08.2006
Beschreibung SR014 28.10.2013
Zentrierringzeichnung 09 23 412_Ind. 20 13.09.2013
mit Änderung vom 13.09.2013
Radzeichnung SR018-W-MACH 25.06.2013
mit Änderung vom 08.10.2013
Radzeichnung SR023-W-MACH 26.06.2013
mit Änderung vom 16.07.2013
Radzeichnung SR024-W-MACH 28.06.2013
mit Änderung vom 16.07.2013
Beschreibung - 03.02.2015
Radzeichnung SR014-W-MACH_02 17.06.2013
mit Änderung vom 26.02.2014
Radzeichnung SR032-W-MACH 23.06.2014
Radzeichnung SR035-W-MACH 01.12.2014
Radzeichnung SR015-W-MACH_01 21.06.2013
mit Änderung vom 27.02.2014
Radzeichnung SR016-W-MACH_01 24.06.2013
mit Änderung vom 27.02.2014
Radzeichnung SR017-W-MACH_02 25.06.2013
mit Änderung vom 27.02.2014
Radzeichnung SR018-W-MACH_03 25.06.2013
mit Änderung vom 27.02.2014
Radzeichnung SR019-W-MACH_01 24.06.2013
mit Änderung vom 07.03.2014
Radzeichnung SR023-W-MACH_02 26.06.2013
mit Änderung vom 07.03.2014
Radzeichnung SR024-W-MACH_02 28.06.2013
mit Änderung vom 10.03.2014
Befestigungsmittelzeichnung Bimecc C17F33 28.05.2007
BBS Nr.09 23 625 – 14.03.2013 mit Änderung vom 01.04.2011
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO
Gutachten Nr. 55067313 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller BBS GmbH
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 23. Februar 2015
Bohlander 00224233.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO
Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller BBS GmbH
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Auftraggeber BBS GmbH
Welschdorf 220
77761 Schiltach
01 102 100140
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ SR014
Radgröße 8 J x 18 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis-ø (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
- SR016 / 09.23.444 Ø66.5 5/112/66,6 45 750 2284
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49585
Herstellerzeichen BBS
Radtyp und Ausführung SR (s.o.)
Radgröße 8 J x 18 H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal MADE IN GERMANY
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungs- Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
mittel
S01 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 140 33 09.31.389
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Mini/BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO
Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller BBS GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 2er Active Tourer 85-141 215/45R18 K2b A01 A07 A12
UKL-L 85-141 225/40R18 K2b A14 A19 A58
e1*2007/46*0371*13-.. 85-141 225/45R18 K2b Flh S01
85-141 235/40R18 K1c K2c K8d
85-141 235/45R18 K1c K2c K8d
85-141 245/40R18 K1c K2c K5a K6g K6i K8d
Mini One/Cooper ,/D, /S 55-141 205/40R18 K1a K1b K2b K4i K6w A01 A07 A12
UKL-L 55-141 215/35R18 K1a K1b K2b K4i K6w T84 A14 A19 A58
e1*2007/46*0371*10-.. 55-141 215/40R18 G01 K1a K1b K2b K4i K6w Flh S01
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO
Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller BBS GmbH
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Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.
A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO
Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller BBS GmbH
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K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K8d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 19. Februar 2015 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO
Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller BBS GmbH
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Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2013.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 19. Februar 2015
Bohlander 00224047.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim