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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49585*03



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8 J x 18 H2


Typ:                         SR014



Inhaber der ABE              BBS GmbH
und Hersteller:              DE-77761 Schiltach




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



                                            2
 Nummer der ABE: 49585*03

 Die ABE-Nr. 49585 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 H2, Typ SR014, in
 den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55067313 (4. Ausfertigung) vom
 23.02.2015 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

 21, 22                               (1. Ausfertigung)
 1, 2, 8, 13, 18                      (2. Ausfertigung)
 9, 10                                (3. Ausfertigung)
 3, 4, 5, 12                          (4. Ausfertigung)
 6                                    (5. Ausfertigung)

 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
 den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.


 Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
 Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 23.02.2015
 festgehaltenen Angaben.


 Flensburg, 16.03.2015
 Im Auftrag




Frederik Maß


 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Nachtragsgutachten Nr. 55067313 (4. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
 26.02.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49585*03


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55067313 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                       BBS GmbH

                                                                                           Seite 1 von 5


Auftraggeber                     BBS GmbH
                                 Welschdorf 220
                                 77761 Schiltach
                                 01 102 100140


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Typ                              SR014
Radgröße                         8 J x 18 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/           Ein-     Rad-   Abroll- Gültig ab
führung                                         Lochkreis-ø mm)/    press-   last   umfang Herstell-
                                                Mittenloch-ø (mm)   tiefe    (kg)   (mm)    datum
                                                                    (mm)
-             SR024/ 09.23.405 Ø56.0            5/100/56,1          48       603    1991       10/2013
-             SR015/ 09.23.455 Ø63.3            5/108/63,4          42       750    2248       8/2013
-             SR015/ 09.23.456 Ø65.0            5/108/65,1          42       750    2248       8/2013
-             SR014 / 09.23.585 Ø57.0           5/112/57,1          35       780    2248       8/2013
-             SR016 / 09.23.585 Ø57.0           5/112/57,1          45       750    2284       8/2013
-             SR032 / ohne Ring                 5/112/66,6          21       670    2255       9/2014
-             SR014 / 09.23.444 Ø66.5           5/112/66,6          35       780    2248       7/2013
-             SR016 / 09.23.444 Ø66.5           5/112/66,6          45       750    2284       8/2013
-             SR017 / 09.23.412 Ø60.0           5/114,3/60,1        40       780    2284       8/2013
-             SR023 / 09.23.412 Ø60.0           5/114,3/60,1        50       600    2010       10/2013
-             SR017 / 09.23.433 Ø64.0           5/114,3/64,1        40       780    2284       8/2013
-             SR023 / 09.23.433 Ø64.0           5/114,3/64,1        50       600    2010       10/2013
-             SR017 / 09.23.413 Ø66.0           5/114,3/66,1        40       780    2284       8/2013
-             SR023 / 09.23.413 Ø66.0           5/114,3/66,1        50       600    2010       10/2013
-             SR017 / 09.23.414 Ø67.0           5/114,3/67,1        40       780    2284       8/2013
-             SR023 / 09.23.414 Ø67.0           5/114,3/67,1        50       600    2010       10/2013
-             SR018 / ohne Ring                 5/115/70,2          36       750    2284       8/2013
-             SR018A / ohne Ring                5/115/70,2          36       680    2287       10/2013
-             SR019 / 09.23.414 Ø67.0           5/120/67,1          32       830    2284       8/2013
-             SR019 / 09.23.490 Ø72.5           5/120/72,6          32       830    2284       8/2013
-             SR035 / 09.23.490 Ø72.5           5/120/72,6          44       745    2148       1/2015

Kennzeichnung

KBA-Nummer                       49585
Herstellerzeichen                BBS
Radtyp und Ausführung            SR (s.o.)
Radgröße                         8 J x 18 H2
Einpreßtiefe                     ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                 MADE IN GERMANY
Herstellungsdatum                Monat und Jahr

Befestigungselemente

Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungs-
bereichsgutachten zu entnehmen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55067313 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                       Seite 2 von 5

Prüfungen

Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahr-
zeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

- Biegeumlaufprüfung
- Abrollprüfung
- Impactprüfung

Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde:

Anschluß     Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)    Abrollumfang
5/114,3      50                   600             2010
5/112        21                   670             2255
5/112        35                   780             2248
5/108        42                   750             2248
5/115        36                   680             2287
5/115        36                   750             2284
5/120        32                   830             2284
5/112        45                   750             2284
5/114,3      40                   780             2284
5/120        44                   745             2148
5/100        48                   603             1991

Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde:

Anschluß     Reifengröße     Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/112/66,6   205/40R18       21                   660
5/120/72,6   205/40R18       44                   746
5/120        205/40R18       32                   830
5/114,3      205/40R18       40                   783
5/114,3      205/40R18       50                   613
5/115/70,2   205/40R18       36                   680
5/100        205/40R18       48                   603
5/108        205/40R18       42                   750
5/112        205/40R18       35                   783
5/112        205/40R18       45                   780
5/115        205/40R18       36                   783

Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde:

Anschluß     Reifengröße     Einpresstiefe (mm)   Radlast (kg)
5/112/66,6   285/60R18       21                   660
5/120/72,6   285/55R18       44                   745
5/120        285/55R18       32                   830
5/114,3      285/55R18       40                   780
5/115/70,2   285/50R18       36                   680
5/108        285/55R18       42                   750
5/112        285/55R18       35                   780
5/112        285/55R18       45                   780
5/115        285/55R18       36                   750


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55067313 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                    Seite 3 von 5


Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps
sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich:

- Salzsprühtest


Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO.

Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werk-
stoffes sind in der Radbeschreibung des Herstellers aufgeführt.

Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 11,6 kg.



Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in München von der TÜV SÜD Automotive GmbH
bzw. von der TÜV SÜD Auto Service GmbH ab August 2013 durchgeführt.



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedin-
gungen zu verwenden.




Anlagen

Beschreibung                     SR014                           07.08.2013
Radzeichnung                     SR014-W-MACH                    17.06.2013
                                 mit Änderung vom                15.07.2013
Radzeichnung                     SR015-W-MACH                    21.06.2013
Radzeichnung                     SR016-W-MACH                    24.06.2013
                                 mit Änderung vom                15.07.2013
Radzeichnung                     SR017-W-MACH                    25.06.2013
                                 mit Änderung vom                16.07.2013
Radzeichnung                     SR018-W-MACH                    25.06.2013
                                 mit Änderung vom                16.07.2013
Radzeichnung                     SR019-W-MACH                    24.06.2013
                                 mit Änderung vom                16.07.2013
Nabenkappenzeichnung             09 24 244                       16.11.2011
                                 mit Änderung vom                16.11.2011
Zentrierringzeichnung            09 23 404                       09.04.1992
                                 mit Änderung vom                08.04.2008
Zentrierringzeichnung            09 23 412                       11.09.2003
                                 mit Änderung vom                08.04.2009



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55067313 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                 Seite 4 von 5


Anlagen (Fortsetzung)

Runddrahtsprengring               09 23 409                     09.04.1992
                                  mit Änderung vom              05.07.2000
Befestigungsmittelzeichnung       09 23 004                     23.08.2006
                                  mit Änderung vom              23.08.2006
Befestigungsmittelzeichnung       09 23 417                     22.09.1992
                                  mit Änderung vom              16.10.2009
Befestigungsmittelzeichnung       Bimecc D32                    01.03.2003
BBS Nr. 09 23 518                 mit Änderung vom              28.10.2008
                                  mit Änderung vom              28.10.2008
Befestigungsmittelzeichnung       09 23 037                     06.11.2006
                                  mit Änderung vom              21.11.2006
Befestigungsmittelzeichnung       09 23 448                     22.08.2006
                                  mit Änderung vom              22.08.2006
Befestigungsmittelzeichnung       09 23 447                     16.08.2006
                                  mit Änderung vom              16.08.2006
Beschreibung                      SR014                         28.10.2013
Zentrierringzeichnung             09 23 412_Ind. 20             13.09.2013
                                  mit Änderung vom              13.09.2013
Radzeichnung                      SR018-W-MACH                  25.06.2013
                                  mit Änderung vom              08.10.2013
Radzeichnung                      SR023-W-MACH                  26.06.2013
                                  mit Änderung vom              16.07.2013
Radzeichnung                      SR024-W-MACH                  28.06.2013
                                  mit Änderung vom              16.07.2013
Beschreibung                      -                             03.02.2015
Radzeichnung                      SR014-W-MACH_02               17.06.2013
                                  mit Änderung vom              26.02.2014
Radzeichnung                      SR032-W-MACH                  23.06.2014
Radzeichnung                      SR035-W-MACH                  01.12.2014
Radzeichnung                      SR015-W-MACH_01               21.06.2013
                                  mit Änderung vom              27.02.2014
Radzeichnung                      SR016-W-MACH_01               24.06.2013
                                  mit Änderung vom              27.02.2014
Radzeichnung                      SR017-W-MACH_02               25.06.2013
                                  mit Änderung vom              27.02.2014
Radzeichnung                      SR018-W-MACH_03               25.06.2013
                                  mit Änderung vom              27.02.2014
Radzeichnung                      SR019-W-MACH_01               24.06.2013
                                  mit Änderung vom              07.03.2014
Radzeichnung                      SR023-W-MACH_02               26.06.2013
                                  mit Änderung vom              07.03.2014
Radzeichnung                      SR024-W-MACH_02               28.06.2013
                                  mit Änderung vom              10.03.2014
Befestigungsmittelzeichnung       Bimecc C17F33                 28.05.2007
BBS Nr.09 23 625 – 14.03.2013     mit Änderung vom              01.04.2011




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Gutachten Nr. 55067313 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5


Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
Bedenken.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 23. Februar 2015




Bohlander                                                                    00224233.DOC




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                       BBS GmbH

                                                                                            Seite 1 von 5


Auftraggeber                     BBS GmbH
                                 Welschdorf 220
                                 77761 Schiltach
                                 01 102 100140


Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

Typ                              SR014
Radgröße                         8 J x 18 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
-             SR016 / 09.23.444 Ø66.5              5/112/66,6           45          750    2284


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                       49585
Herstellerzeichen                BBS
Radtyp und Ausführung            SR (s.o.)
Radgröße                         8 J x 18 H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                 MADE IN GERMANY
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungs-     Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      mittel
S01   Schraube M14x1,25         Kegel 60°   140                        33                  09.31.389

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       BMW
                                 Mini/BMW

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                       BBS GmbH

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich Reifen          Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 2er Active Tourer   85-141        215/45R18    K2b                                   A01 A07 A12
UKL-L                   85-141        225/40R18    K2b                                   A14 A19 A58
e1*2007/46*0371*13-..   85-141        225/45R18    K2b                                   Flh S01
                        85-141        235/40R18    K1c K2c K8d
                        85-141        235/45R18    K1c K2c K8d
                        85-141        245/40R18    K1c K2c K5a K6g K6i K8d
Mini One/Cooper ,/D, /S 55-141        205/40R18    K1a K1b K2b K4i K6w                   A01 A07 A12
UKL-L                   55-141        215/35R18    K1a K1b K2b K4i K6w T84               A14 A19 A58
e1*2007/46*0371*10-.. 55-141          215/40R18    G01 K1a K1b K2b K4i K6w               Flh S01



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                      BBS GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 19. Februar 2015 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49585 nach §22 StVZO

Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55067313 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 18 H2 Typ SR014
Hersteller                     BBS GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5



Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 19. Februar 2015




Bohlander                                                                    00224047.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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