Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten 366-0173-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 9                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 22.07.2015
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 1 von 5

Fahrzeughersteller                       : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 47
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-     zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff         Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung        (mm)                      last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
112566747           PCD 112                 ohne                       66,7                    680     2150    05/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 195/55R17 M+S 12O; 52J                          BMW Active Tourer
                                                                                          F45;
                                              205/50R17 93     11A; 12A; 248              BMW Gran Tourer F46;
                                              205/55R17 91W    11A; 12A; 248              Allradantrieb;
                                              215/50R17 91W    11A; 12A; 248              Frontantrieb;
                                              225/45R17 91W    11A; 12A; 248              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R17 94     11A; 12A; 245; 248;        51A; 71C; 71K; 721;
                                                               26N; 27U                   725; 73C; 74D; 76S;
                                                                                          83L
UKL-L          e1*2007/46*0371*..     55 - 155 195/45R17 85    11A; 248                   ab
                                                                                          e1*2007/46*0371*10;
                                              205/40R17 84     nicht 5-türig; 11A; 24J;   MINI ab MJ 2014;
                                                               244; 27I                   Schräghecklimousine;
                                              205/45R17 84     nicht 5-türig; 11A; 24J;   3-türig; 5-türig;
                                                               244; 27I                   Frontantrieb;
                                              215/40R17 83     nicht 5-türig; 11A; 24J;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               244; 27I                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/45R17 87     nicht 5-türig; 11A; 24J;   721; 725; 73C; 74D;
                                                               244; 27I                   76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
Gutachten 366-0173-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 9                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 22.07.2015
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 5
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 366-0173-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 9                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 22.07.2015
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 3 von 5
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
83L) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
     an der Vorderachse nicht zulässig!
Gutachten 366-0173-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 9                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 22.07.2015
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 5


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2er Reihe

       Variante(n):    Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26Q                     x = 300            y = 300                   VA
             27Q                     x = 350            y = 380                   HA
Gutachten 366-0173-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 9                                               Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 22.07.2015
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 5

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2er Reihe

       Variante(n):    BMW Active Tourer F45, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27U                     y = 140            y = 220                   HA
             27V                     y = 140            y = 220                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           30                VA
             26N                   x = 250       y = 250            8                VA
             27F                   x = 270       y = 280           23                HA
             27H                   x = 270       y = 280            8                HA
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen