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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. :               20d
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  DE807
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            112G
Radgröße:                                              8Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast:                                        800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2250 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
UKL-L                            Serien-Radschraube, Kegel 60°,             4917     140 Nm
                                 Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27 mm




RA-000607-F0-306-20d~BM-5-112-66_5-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. :               20d
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170      BMW 2er Active Tourer,     205/50R17                                A02) bis A10)
                Active Tourer xDrive, Gran A01) A93)K01) K04) M00)
                Tourer, Gran Tourer xDrive
                                           205/55R17
                                           A01) K01)K04) M00)

                                           215/50R17
                                           A01) A93a)K01) K04) M00)

                                           215/55R17
                                           A01) G01)K01) K04) K13) K25) M00)

                                           225/45R17
                                           A01) A93)G01) K01) K04)

                                           225/50R17
                                           A01) K01)K02)

                                           235/45R17
                                           A01) A93a)K01) K04)

                                           235/50R17
                                           A01) G01)K01) K02) K13) K18) K25) K28)

                                           245/45R17
                                           A01) A93b)K01) K02)

                                           255/45R17
                                           A01) K01)K02) K18) K28)
                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/50R17            225/45R17           A01) bis A10)V00)
                                           A93)K01) M00)        K04)
                                           205/55R17            225/50R17           A01) bis A10)
                                           K01)M00)             K02)                V00)

                                           205/55R17             255/45R17          A01) bis A10)
                                           K01)M00)              K02)K18) K28)      V00)

                                           215/55R17          235/50R17             A01) bis A10)
                                           K01)K13) K25) M00) K02)K18) K28)         G01)V00)

                                           215/55R17          255/45R17             A01) bis A10)
                                           K01)K13) K25) M00) K02)K18) K28)         G01)V00)

                                           225/50R17             255/45R17          A01) bis A10)
                                           K01)                  K02)K18) K28)      V00)

                                           235/50R17             255/45R17          A01) bis A10)
                                           K01)K13) K25)         K02)K18) K28)      G01)V00)


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. :               20d
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                          e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1 xDrive 205/55R17                         A02) bis A10)
                                         A01) K04)M00)

                                          215/55R17
                                          A01) K04)M00)

                                          215/60R17
                                          A01) K04)M00)

                                          225/50R17
                                          A01) K03)K04)

                                          225/55R17
                                          A01) K03)K04)

                                          235/50R17
                                          A01) K01)K04)

                                          235/55R17
                                          A01) K01)K04)

                                          255/45R17
                                          A01) K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495
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Teiletyp :                 DE807


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




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K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 48495
Nr. :                      RA-000607-F0-306
Anlage-Nr. :               20d
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE807


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


Die Anlage Nr. 20d mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DE807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 15.09.2016




RA-000607-F0-306-20d~BM-5-112-66_5-ET45.docx
						
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