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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50169 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55115314 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29-809
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 4

               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0400809


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

               Modell                            RC29
               Typ                               RC29-809
               Radgröße                          8,0Jx19EH2+
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               BM1           RC29-809 BM1 / ohne Ring             5/112/66,7          57          700    2050


               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                        50169
§22 50169*03




               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung             RC29-809 (s.o.)
               Radgröße                          8,0Jx19EH2+
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S02       Serien-Schraube              Kegel 60°      140                   27,5
                         M14x1,25


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.


               Verwendungsbereich

               Hersteller                        BMW
                                                 Mini/BMW


               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50169 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55115314 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29-809
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 4

               Handelsbezeichnung         kW-Bereich Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 2er Active Tourer      70-170       225/35R19 T84 T88                                A07 A12 A14
               UKL-L                      70-170       225/40R19                                        A21 A57 Flh
               e1*2007/46*0371*13-..                                                                    S02
               BMW 2er Gran Tourer        70-141       225/35R19 T88 X77                                A07 A12 A14
               UKL-L                      70-141       225/40R19 T89 T93                                A21 A57 Ver
               e1*2007/46*0371*18-..                                                                    S02
               Mini Clubman One/Cooper    75-141       225/35R19 T84 T88                                A07 A12 A14
               ,/D,/S                     75-141       235/35R19 A01 K2b                                A21 A57 Car
               UKL-L                                                                                    S02
               e1*2007/46*0371*19-..

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
§22 50169*03




               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
               Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
               die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.



               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 50169 nach §22 StVZO

               Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55115314 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29-809
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 4

               A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
               Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
               genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
               symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
               müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
               genrand hinausragen.

               A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
§22 50169*03




               Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
               mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

               Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
               (3-türig und 5-türig).

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
               (z.B. Verso, Gran, ...)

               X77     Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55115314 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19EH2+ Typ RC29-809
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 4



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 13. Juni 2016 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2014.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§22 50169*03




               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 13. Juni 2016




               Bohlander                                                                    00251618.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                               Herstellerempfehlung
                                              Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                             RC29 8,0x19
KBA / ECE                                                          50169 / 000 754

Hersteller RDKS/TPMS                                               Ventilart         Montierbar
                                                      Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                              Metall                ja
Continental / VDO Redi                                                                   ja
CUB Universal                                          Metall                            ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall                            ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall                            ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall                            ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall                            ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall                            ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall                            ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall                            ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall                            ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall                            ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall                            ja
Orange Universal Clamp In                              Metall                            ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi                             ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall                            ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall                            ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall                            ja
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall                            ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall                            ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall                            ja
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall                            ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall                            ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall                            ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi                             ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall                            ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall                            ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall                            ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall                            ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall                            ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall                            ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall                            ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall                            ja
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall                            ja
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall                            ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall                            ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi                             ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi                             ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi                             ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi                             ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi                             ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi                             ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi                             ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi                             ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi                             ja
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall                            ja
TRW LCCI Clamp In                                      Metall                            ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.
						
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