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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50060 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55030116 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ UA4-7517
                Hersteller                        AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                        Seite 1 von 7

                Auftraggeber                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG
                                                  Gottlieb-Duttenhöfer-Straße 83a
                                                  67454 Haßloch
                                                  QM-Nr. 49020180804

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            ULTRA - UA4
                Typ                               UA4-7517
                Radgröße                          7,5JX17H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                    (mm)
                MB           UA4-7517 MB / ohne Ring                5/112/66,6         48        730    2100

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        50060
                Herstellerzeichen                 ULTRA
                Radtyp und Ausführung             UA4-7517 (s.o.)
                Radgröße                          7,5JX17H2
§ 22 50060*01




                Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                   30

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        BMW
                                                  Mini/BMW

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50060 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55030116 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ UA4-7517
                Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                 Seite 2 von 7


                Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                BMW 225xe Active      100            205/50R17   A01 A91 K2b                      A14 A16 A18
                Tourer Hybrid         100            205/55R17   A01 A91 K2b                      A56 Flh S01
                UKL-L, F2AT           100            215/50R17   A01 A12 K2b
                e1*2007/46*           100            215/55R17   A01 A12 K2b
                0371*21-..;           100            225/50R17   A01 A12 K1a K2a K2b
                e1*2007/46*1675*..    100            235/45R17   A01 A12 K2b
                                      100            245/45R17   A01 A12 K1a K2a K2b

                BMW 2er Active        70-170         205/50R17   A01 A91 K2b                      A14 A16 A18
                Tourer                70-170         205/55R17   A01 A91 K2b                      A57 Flh V00
                UKL-L, F2AT           70-170         215/50R17   A01 A12 K2b                      V17 S01
                e1*2007/46*           70-170         215/55R17   A01 A12 K2b
                0371*13-..;           70-170         225/50R17   A01 A12 K1a K2a K2b
                e1*2007/46*1675*..    70-170         235/45R17   A01 A12 K2b
                                      70-170         235/50R17   A01 A12 K1c K2c K8d
                                      70-170         245/45R17   A01 A12 K1a K2a K2b

                BMW 2er Gran Tourer   70-141         205/50R17   A01 A91 K2b T89 T93              A14 A16 A18
§ 22 50060*01




                UKL-L, F2GT           70-141         205/55R17   A01 A91 K2b                      A57 V00 V17
                e1*2007/46*           70-141         215/50R17   A01 A12 K2b                      Ver S01
                0371*18-..;           70-141         215/55R17   A01 A12 K2b
                e1*2007/46*1677*..    70-141         225/50R17   A01 A12 K1a K2a K2b
                                      70-141         235/45R17   A01 A12 K2b
                                      70-141         235/50R17   A01 A12 K1c K2c K8d
                                      70-141         245/45R17   A01 A12 K1a K2a K2b
                BMW X1                85-170         205/60R17   M+S                              A12 A14 A16
                UKL-L, F1X            85-170         215/55R17   M+S                              A18 A57 S01
                e1*2007/46*           85-170         215/60R17   M+S
                0371*19-..;           85-170         225/55R17   A01 K2b
                e1*2007/46*1676*..    85-170         235/50R17   A01 K2b
                                      85-170         235/55R17   A01 K2b
                Mini Clubman          75-110         205/50R17   A01 A12 A58 K2b                  A14 A16 A18
                One/Cooper ,/D,/S     75-110         215/50R17   A01 A12 A58 K2b                  Car V00 V17
                UKL-L, FMK            75-155         205/50R17   A01 A12 A57 K2b M+S              S01
                e1*2007/46*           75-155         215/50R17   A01 A12 A57 K2b M+S
                0371*19-..,           75-155         225/45R17   A01 A12 A57 K2b
                e1*2007/46*1683*..    75-155         235/45R17   A01 A12 A57 K2b

                Mini Countryman       100-110        205/60R17                                    A12 A14 A16
                FMX                   100-110        215/55R17                                    A18 A57 KMV
                e1*2007/46*1682*..    100-110        215/60R17                                    S01
                                      100-155        205/60R17   M+S
                                      100-155        215/55R17   M+S
                                      100-155        215/60R17   M+S
                                      100-155        225/55R17   A01 K2b
                                      100-155        235/50R17   A01 K2b
                                      100-155        235/55R17   A01 K2b




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50060 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55030116 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ UA4-7517
                Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                       Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Mini Countryman SE     100           205/60R17     M+S                                   A12 A14 A16
                FMX                    100           215/55R17     M+S                                   A18 A56 KMV
                e1*2007/46*1682*..     100           215/60R17     M+S                                   S01
                - Hybrid               100           225/55R17     A01 K2b
                                       100           235/50R17     A01 K2b
                                       100           235/55R17     A01 K2b
                Mini One/Cooper ,/D,   55-100        205/40R17     K2b T80 T84                           A01 A12 A14
                /S                     55-155        205/45R17     K2b                                   A16 A18 A58
                UKL-L, FML2, FML4,     55-155        215/40R17     K1a K1b K2b K4i K6w                   Cbo Flh V17
                FMCA                   55-155        215/45R17     K1a K1b K2b K4i K6w                   S01
                e1*2007/46*
                0371*10-..,
                e1*2007/46*1678*..,
                e1*2007/46*1679*..,
                e1*2007/46*1680*..,
                - 3/5-Türer / Cabrio

                Allgemeine Hinweise
§ 22 50060*01




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50060 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55030116 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ UA4-7517
                Hersteller                     AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                       Seite 4 von 7

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
§ 22 50060*01




                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kabrio-
                Limousine, Roadster.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50060 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55030116 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ UA4-7517
                Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                          Seite 5 von 7

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§ 22 50060*01




                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50060 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55030116 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ UA4-7517
                Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                         Seite 6 von 7

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
§ 22 50060*01




                Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                Nr. 17   235/60R17      255/55R17
                Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
                (z.B. Verso, Gran, ...)

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 27. Juli 2017 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50060 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55030116 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ UA4-7517
                Hersteller                     AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                      Seite 7 von 7

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 27. Juli 2017
§ 22 50060*01




                Tufan                                                                00275921.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                Hinweisblatt „Radabdeckung“

                Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
                Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
                erhältlich sind, gem. den Auflagen

                K1a, K1b, K1c und
                K2a, K2b, K2c

                hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
                kleben.

                                                            Vorderachse
§ 22 50060*01




                Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                            Hinterachse




                Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte
						
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