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							            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50985 nach §22 StVZO

            Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx18EH2+ Typ K8018
            Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 1 von 5

            Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                            Ziegeleistraße 25
                                            67105 Schifferstadt
                                            QM-Nr.: 49 02 0241005

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
            Typ                             K8018
            Radgröße                        8.0Jx18EH2+
            Zentrierart                     Mittenzentrierung

            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
            führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                               tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
            46           K8018 LK112/ohne Ring                 5/112/66,7          50          680    2100

            Kennzeichnungen
            KBA-Nummer                      50985
            Herstellerzeichen               AUTEC Germany
            Radtyp und Ausführung           K8018 (s.o.)
            Radgröße                        8.0Jx18EH2+
            Einpresstiefe                   ET (s.o.)
            Herstelldatum                   Monat und Jahr
§22 50985




            Befestigungsmittel

            Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
            S02       Serien-Schraube M14x1,25     Kegel 60°        140                    28

            Prüfungen

            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
            fungen durchgeführt.

            Verwendungsbereich

            Hersteller                      BMW
                                            Mini/BMW

            Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50985 nach §22 StVZO

            Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0Jx18EH2+ Typ K8018
            Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 2 von 5


            Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
            Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
            ABE/EWG-Nr.
            BMW 2er Active Tour-    70-170        215/45R18    K2b                                   A01 A07 A12
            er                      70-170        225/40R18    K2b                                   A16 A21 A57
            UKL-L                   70-170        225/45R18    K2b                                   Flh V00 V18
            e1*2007/46*             70-170        235/40R18    K2b                                   S02
            0371*13-..              70-170        235/45R18    K2b
                                    70-170        245/40R18    K1a K2a K2b

            BMW 2er Gran Tourer     70-141        215/45R18    K2b T89 T93                           A01 A07 A12
            UKL-L                   70-141        225/40R18    K2b T88 T92                           A16 A21 A57
            e1*2007/46*             70-141        225/45R18    K2b                                   V00 V18 Ver
            0371*18-..              70-141        235/40R18    K2b                                   S02
                                    70-141        235/45R18    K2b
                                    70-141        245/40R18    K1a K2a K2b
            BMW X1                  85-170        225/50R18    A01 K2b                               A07 A12 A16
            UKL-L                   85-170        235/45R18                                          A21 A57 S02
            e1*2007/46*             85-170        245/45R18    A01 K2b
            0371*19-..
            Mini Clubman            75-110        215/40R18    A58 K2b T85 T89                       A01 A07 A12
§22 50985




            One/Cooper ,/D,/S       75-110        215/45R18    A58 K2b                               A16 A21 Car
            UKL-L                   75-141        225/40R18    A57 K2b                               S02
            e1*2007/46*0371*19-..   75-141        235/40R18    A57 K1b K2b K6w
                                    75-141        245/35R18    A57 K1b K2b K6w


            Allgemeine Hinweise

            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
            Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
            papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
            Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
            scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
            erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
            Fahrzeugpapiere enthält.

            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
            fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
            lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
            Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
            die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
            rungen ist gesondert zu beurteilen.

            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
            fang verwendet werden.


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            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50985 nach §22 StVZO

            Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18EH2+ Typ K8018
            Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                    Seite 3 von 5

            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
            Reifenfülldruck zu beachten ist.


            Spezielle Auflagen und Hinweise

            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
            den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
            zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
            VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
            nahme vorzuführen.

            A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
            verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

            A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

            A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
            Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
            Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

            A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
            det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
§22 50985




            Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
            symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
            müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
            genrand hinausragen.

            A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
            bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

            A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

            Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
            mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

            Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
            (3-türig und 5-türig).

            K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
            len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
            Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
            abgedeckt sein.

            K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
            des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
            sein.




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            Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx18EH2+ Typ K8018
            Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 4 von 5

            K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
            dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
            Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
            des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
            sein.

            K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
            durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
            stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
            chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
            Bereich abgedeckt sein.

            K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
            Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

            S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
            verwendet werden.

            T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§22 50985




            T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
            ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

            V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
            fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                     Vorderachse    Hinterachse

            Nr. 1    205/40R18      225/35R18
            Nr. 2    205/45R18      225/40R18
            Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
            Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
            Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
            Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
            Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
            Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
            Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
            Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
            Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
            Nr. 12   245/35R18      255/35R18




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50985 nach §22 StVZO

            Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067716 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18EH2+ Typ K8018
            Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 5 von 5

                     Vorderachse   Hinterachse (Forts.)

            Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
            Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
            Nr. 15   245/50R18     275/45R18
            Nr. 16   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
            Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
            Nr. 18   255/50R18     285/45R18
            Nr. 19   255/55R18     285/50R18
            Nr. 20   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

            Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
            Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
            des Fahrzeugs mitzuführen.

            Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
            (z.B. Verso, Gran, ...)

            Prüfort und Prüfdatum

            Die Verwendungsprüfung fand am 15. August 2016 in Lambsheim statt.

            Prüfergebnis
§22 50985




            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
            ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
            chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
            Begutachtungspunkte beeinflussen.

            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2016.

            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

            Lambsheim, 15. August 2016




            Coen                                                                   00255219.DOC




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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