Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55806616 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 1 von 7

                Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
                                                  QM Nr.:39020711504

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            EASY-R
                Typ                               CR021111
                Radgröße                          7,5J x 17H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
                5/112        CR021111 PCD 5x112 / Ø73,1 /          5/112/66,6         42        675    2150
                             66,6

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        49265
                Herstellerzeichen                 GMP GROUP
                Radtyp und Ausführung             CR021111 ...(s.o.)
§ 22 49265*01




                Radgröße                          7,5J x 17H2
                Einpresstiefe                     ET...(s.o)
                Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°       140                 33

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        BMW
                                                  Mini/BMW

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55806616 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                  Seite 2 von 7


                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                          Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                BMW 2er Active          70-170        195/55R17   A90 K2b M+S R70                   A01 A14 A18
                Tourer                  70-170        205/50R17   A12 K2b                           A57 Flh V00
                UKL-L, F2AT             70-170        205/55R17   A12 K2b                           V17 S02
                e1*2007/46*             70-170        215/50R17   A12 K1c K2c K8d
                0371*13-..;             70-170        215/55R17   A12 K1c K2c K8d
                e1*2007/46*1675*..      70-170        225/50R17   A12 K1c K2c K8d
                                        70-170        235/45R17   A12 K1c K2c K8d
                                        70-170        235/50R17   A12 K1c K2c K5a K6g K6i K8i
                                        70-170        245/45R17   A12 K1c K2c K8d

                BMW 2er Gran Tourer   70-141          195/55R17   A90 K2b M+S R70 T88 T92           A01 A14 A18
                UKL-L, F2GT           70-141          205/50R17   A12 K2b T89 T93                   A57 V00 V17
                e1*2007/46*           70-141          205/55R17   A12 K2b                           Ver S02
                0371*18-..;           70-141          215/50R17   A12 K1c K2c K8d
                e1*2007/46*1677*..    70-141          215/55R17   A12 K1c K2c K8d
                                      70-141          225/50R17   A12 K1c K2c K8d
                                      70-141          235/45R17   A12 K1c K2c K8d
§ 22 49265*01




                                      70-141          235/50R17   A12 K1c K2c K5a K6g K6i K8i
                                      70-141          245/45R17   A12 K1c K2c K8d
                BMW X1                85-170          205/60R17   K2b M+S                           A01 A12 A14
                UKL-L, F1X            85-170          215/55R17   K2b M+S                           A18 A57 S02
                e1*2007/46*           85-170          215/60R17   K2b M+S
                0371*19-..;           85-170          225/55R17   K2b
                e1*2007/46*1676*..    85-170          235/50R17   K1a K2b
                                      85-170          235/55R17   K1a K2b
                                      85-170          245/50R17   K1c K2b
                Mini Clubman          75-110          205/50R17   A12 A58 K1b K2b K6w               A01 A14 A18
                One/Cooper ,/D,/S     75-141          195/55R17   A31 A57 K2b M+S R70               Car S02
                UKL-L                 75-141          205/50R17   A12 A57 K1b K2b K6w M+S
                e1*2007/46*0371*19-.. 75-141          215/50R17   A12 A58 K1a K1b K2b K6w
                                      75-141          225/45R17   A12 A57 K1b K2b K6w
                                      75-141          235/45R17   A12 A57 K1a K1b K2b K6w

                Mini One/Cooper ,/D,    55-100        195/45R17   K1a K1b K2b K4i K6w T81 T85       A01 A12 A14
                /S                      55-100        205/40R17   K1a K1b K2b K4i K6w T80 T84       A18 A58 Cbo
                UKL-L                   55-155        205/45R17   K1a K1b K2b K4i K6w               Flh V17 S02
                e1*2007/46*0371*10-..   55-155        215/40R17   K1c K2b K4i K6x
                - 3/5-Türer / Cabrio    55-155        215/45R17   K1c K2b K4i K6x


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55806616 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                       Seite 3 von 7

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.
§ 22 49265*01




                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55806616 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 4 von 7

                A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
                (3-türig und 5-türig).

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
§ 22 49265*01




                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55806616 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                          Seite 5 von 7

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§ 22 49265*01




                T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55806616 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                         Seite 6 von 7

                V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17     215/35R17
                Nr. 2    195/45R17     215/40R17
                Nr. 3    205/40R17     225/35R17
                Nr. 4    205/45R17     235/40R17
                Nr. 5    205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17     225/50R17
                Nr. 7    215/40R17     245/35R17
                Nr. 8    215/45R17     235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17     235/50R17
                Nr. 11   225/45R17     245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17     245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17     245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17     255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/50R17     255/45R17
                Nr. 16   235/55R17     255/50R17
                Nr. 17   235/60R17     255/55R17
§ 22 49265*01




                Nr. 18   245/45R17     265/40R17, 275/40R17
                Nr. 19   255/45R17     285/40R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
                (z.B. Verso, Gran, ...)

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 25. November 2016 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49265 nach §22 StVZO

                Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55806616 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5J x 17H2 Typ CR021111
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                        Seite 7 von 7

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2016.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 25. November 2016
§ 22 49265*01




                Schmidt                                                                      00260806.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim