Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z5-015 Anlage-Nr. : 38a Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CA 70638 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 112 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6 geprüfte Radlast: 700 kg bei Reifenabrollumfang: 2200 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment F2AT, F2GT, FMCA, FMK, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm FML2, FML4, UKL-L M14x1,25, Schaftlänge 35 mm RA-000345-Z5-015-38a~BM-5-112-66_5-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z5-015 Anlage-Nr. : 38a Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-L e1*2007/46*0371*.. FML2 e1*2007/46*1678*.. FMCA e1*2007/46*1679*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 155 BMW Mini 185/50R16 A02) bis A10) (Limousine 2-türig, Cabrio) A01) G01)K04) M00) N195) T81) EF0) 185/50R16 M+S A01) G01)K04) M00) T81) W195) 185/55R16 A01) K04)M00) N195) 185/55R16 M+S A01) K04)M00) W195) 195/50R16 A01) K04) 195/55R16 A01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-L e1*2007/46*0371*.. FML4 e1*2007/46*1680*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 155 BMW Mini 185/50R16 A02) bis A10) (Limousine 4-türig) A01) G01)K04) M00) N195) T81) EF0) 185/50R16 M+S A01) G01)K04) M00) T81) 185/55R16 A01) K04)M00) N195) 185/55R16 M+S A01) K04)M00) 195/50R16 A01) K04) 195/55R16 A01) K04) 215/45R16 A01) K04) RA-000345-Z5-015-38a~BM-5-112-66_5-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z5-015 Anlage-Nr. : 38a Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-L e1*2007/46*0371*.. F2AT e1*2007/46*1675*.. F2GT e1*2007/46*1677*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 141 BMW 2er Active Tourer, 195/65R16 M+S A02) bis A10) Active Tourer xDrive, Gran EF0) Tourer, Gran Tourer xDrive 205/55R16 A01) A93)G01) K04) 205/60R16 A01) A93b)K04) 215/60R16 A01) K04) 225/55R16 A01) K03)K04) 235/55R16 A01) K01)K04) 245/50R16 A01) A93b)K01) K02) 255/50R16 A01) K01)K02) RA-000345-Z5-015-38a~BM-5-112-66_5-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z5-015 Anlage-Nr. : 38a Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UKL-L e1*2007/46*0371*.. FMK e1*2007/46*1683*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 155 BMW Mini Clubman 195/60R16 M+S A02) bis A10) (Frontantrieb u. Allrad) A93) EF0) 205/55R16 A01) A93a)K04) N215) 205/55R16 M+S A01) A93a)K04) 205/60R16 A01) K04)N215) 205/60R16 M+S A01) K04) 215/55R16 A01) K04)N225) 225/50R16 A01) K01)K04) 235/50R16 A01) K01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000345-Z5-015-38a~BM-5-112-66_5-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z5-015 Anlage-Nr. : 38a Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. RA-000345-Z5-015-38a~BM-5-112-66_5-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z5-015 Anlage-Nr. : 38a Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000345-Z5-015-38a~BM-5-112-66_5-ET50.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 31 zur ABE-Nr. 45810 Nr. : RA-000345-Z5-015 Anlage-Nr. : 38a Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70638 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 38a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CA 70638 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 17.02.2017 RA-000345-Z5-015-38a~BM-5-112-66_5-ET50.docx