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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51576 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55052617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ ELENA 8018
Hersteller                       tyremotive GmbH

                                                                                            Seite 1 von 5

Auftraggeber                     tyremotive GmbH
                                 Steigweg 24 // Geb. 61
                                 97318 Kitzingen

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           ELENA
Typ                              ELENA 8018
Radgröße                         8Jx18H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-      Einpress-    Rad-   Abrollumfang
führung                                           kreis- (mm)/ Mit-    tiefe        last   (mm)
                                                  tenloch-ø (mm)       (mm)         (kg)
47328        ELENA 8018 5B5 / ohne Ring           5/112/66,7           30           775    2100
5B5

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       51576
Herstellerzeichen                ETA BETA
Radtyp und Ausführung            ELENA 8018
Radgröße                         8Jx18H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal                 MADE IN ITALY
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge    Artikel-Nr.
        mittel                                                        (mm)
S02     Schraube M14x1,25       60° Kegel   140                       30             C17F30-140 Nm

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       BMW
                                 Mini/BMW

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




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Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55052617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ ELENA 8018
Hersteller                        tyremotive GmbH

                                                                                      Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe (VII)     120-265       225/45R18   A10 A84 R37 T91 T95                  A14 A18 A57
G5L                     120-265       225/50R18   A10 A84 R37 T95 T99                  BW1 L06 Lim
e1*2007/46*1688*..      120-265       235/45R18   A10 A84 R37 T94 T98                  V18 S02
                        120-265       245/45R18   A10 A84
                        120-265       255/45R18   A12 R03
BMW 5er-Touring         120-265       225/50R18   A10 A84 R37 T95 T99 155              A14 A18 A57
G5K                     120-265       235/45R18   A10 A84 R37 T98 155                  BW1 Car F40
e1*2007/46*1750*..      120-265       245/45R18   A10 A84 T00 T96 155                  L06 V18 S02
                        120-265       255/45R18   A12 R03 155
BMW 7er-Reihe (VI)      155-330       245/50R18   A10 A84 152                          A14 A18 A57
7L                      155-330       255/45R18   A12 155                              BW1 L04 Lim
e1*2007/46*0276*10-..                                                                  S02
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe (VI)      155-330       245/50R18   A10 152                              A14 A18 A57
7L                      155-330       255/45R18   A12 155                              BW1 L05 Lim
e1*2007/46*0276*10-..                                                                  S02
- ohne Allradlenkung
Mini Countryman         100-155       225/50R18   K1c K2b K4i K6w                      A01 A12 A14
FMX                     100-155       235/45R18   K1c K2b K4i K6w                      A18 A57 KMV
e1*2007/46*1682*..      100-155       245/45R18   K1c K2b K4i K6w K8e                  S02
Mini Countryman JCW     170           225/50R18   K1c K2b K4i K6w                      A01 A12 A14
FMX                     170           235/45R18   K1c K2b K4i K6w                      A18 A56 KMV
e1*2007/46*1682*..      170           245/45R18   K1c K2b K4i K6w K8e                  S02
- John Cooper Works
Mini Countryman SE      100           225/50R18   K1c K2b K4i K6w                      A01 A12 A14
FMX                     100           235/45R18   K1c K2b K4i K6w                      A18 A56 KMV
e1*2007/46*1682*..      100           245/45R18   K1c K2b K4i K6w K8e                  S02
- Hybrid

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51576 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55052617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ ELENA 8018
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

152      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1520 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

155      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1550 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A84      Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

BW1 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.



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Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55052617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ ELENA 8018
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5
K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51576 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55052617 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ ELENA 8018
Hersteller                      tyremotive GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5
T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr.   2   225/50R18     245/45R18, 255/45R18
Nr.   3   235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr.   4   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr.   5   245/50R18     275/45R18
Nr.   6   255/45R18     275/40R18, 285/40R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 23. August 2017 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 23. August 2017




Coen
BW/CC                                                                                   00277171.DOC



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