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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZO

                Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55082411 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016
                Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 1 von 5

                Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                  Ziegeleistraße 25
                                                  67105 Schifferstadt
                                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Typ                               Y7016
                Radgröße                          7,0Jx16H2
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                -            Y7016 LK112/Ø70-Ø66,7                 5/112/66,7          48          705    2030
                             Nr. 42

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        48474
                Herstellerzeichen                 AUTEC
                Radtyp und Ausführung             Y7016 (s.o.)
                Radgröße                          7,0Jx16H2
                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
§ 22 48474*10




                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                   35

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        BMW
                                                  Mini/BMW

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZO

                Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55082411 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016
                Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 2 von 5

                Handelsbezeichnung        kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                          Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                BMW 2er Active Tourer     70-141       195/65R16     A11 M+S R09                       A16 A57 A82
                UKL-L, F2AT               70-141       205/60R16     A91                               B29 Flh V00
                e1*2007/46*               70-141       215/55R16     A01 A12 K2b                       V16 S02
                0371*13-..;               70-141       215/60R16     A01 A12 K2b
                e1*2007/46*1675*..        70-141       225/55R16     A01 A12 K2b
                BMW 2er Gran Tourer       70-110       195/65R16     A11 M+S R09                       A16 A57 A82
                UKL-L, F2GT               70-110       205/60R16     A91                               B29 V00 V16
                e1*2007/46*               70-110       215/55R16     A01 A12 K2b                       Ver S02
                0371*18-..;               70-110       215/60R16     A01 A12 K2b
                e1*2007/46*1677*..        70-110       225/55R16     A01 A12 K2b
                Mini Clubman              75-110       195/60R16     A11 A58 M+S                       A16 A82 Car
                One/Cooper ,/D,/S         75-110       205/55R16     A01 A58 A91 K2b                   V00 V16 S02
                UKL-L, FMK                75-110       215/55R16     A01 A12 A58 K2b
                e1*2007/46*               75-110       225/50R16     A01 A12 A58 K1b K2b K6w
                0371*19-..,               75-155       205/55R16     A01 A57 A91 K2b M+S
                e1*2007/46*1683*..        75-155       215/55R16     A01 A12 A57 K2b M+S

                Mini Countryman           100-110      205/65R16     A33                               A16 A57 A82
§ 22 48474*10




                FMX                       100-110      215/60R16     A12                               KMV S02
                e1*2007/46*1682*..        100-110      215/65R16     A12
                                          100-110      225/60R16     A12
                                          100-110      235/60R16     A01 A12 K2b
                Mini One/Cooper ,/D, /S   55-100       195/50R16     K2b                               A01 A12 A16
                UKL-L, FML2, FML4,        55-155       195/50R16     K2b M+S                           A58 A82 Cbo
                FMCA                      55-155       195/55R16     K2b                               Flh V16 S02
                e1*2007/46*               55-155       215/45R16     K2b
                0371*10-..,
                e1*2007/46*1678*..,
                e1*2007/46*1679*..,
                e1*2007/46*1680*..,
                - 3/5-Türer / Cabrio

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZO

                Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55082411 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 3 von 5

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.


                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
§ 22 48474*10




                ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A33     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
                von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
                geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

                Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZO

                Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55082411 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 4 von 5

                Cbo     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                rio-Limousine, Roadster.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
§ 22 48474*10




                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                M+S      Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
                ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                Nr. 11   225/40R16      245/35R16




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48474 nach §22 StVZO

                Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55082411 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ Y7016
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 5 von 5

                       Vorderachse     Hinterachse (Forts.)

                Nr. 12 225/50R16       245/45R16
                Nr. 13 225/55R16       245/50R16
                Nr. 14 225/60R16       245/55R16

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Mini-
                van (z.B. Verso, Gran, ...)

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 13. Oktober 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§ 22 48474*10




                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2011.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 13. Oktober 2017




                Coen                                                                   00280982.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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