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							                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 11                                                           Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                      Stand: 22.03.2017
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                Fahrzeughersteller                          : BMW AG
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 52
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                       och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                              Kennzeichnung        Kennzeichnung                       (mm)                     last      umf.     Fertig
                              Rad                  Zentrierring                                                 (kg)      (mm)     datum
                112552667/BM1 RC27-757/BM1 LK5/112 ohne                                     66,7                    760     2300    11//15
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
                Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                     : Nabenkappe: I3 OE; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     MINI
§ 22 50749*04




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
                FMK          e1*2007/46*1683*..          75 - 110 205/50R17 93                                 CLUBMAN JOHN
                                                                                                               COOPER
                                                                  215/50R17 95      11A; 248                   WORKS (F54); MINI
                                                         75 - 155 225/45R17 93                                 Clubman F54;
                                                         75 - 170 235/45R17 94      11A; 248                   Allradantrieb;
                                                                  245/45R17 95      11A; 248; 26P              Frontantrieb;
                                                         170      205/50R17 M+S     52J                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  215/50R17 M+S     11A; 248; 52J              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                               721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                               76S; 83L

                Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
                UKL-L        e1*2007/46*0371*..  75 - 110 205/50R17 93                                         MINI CLUBMAN; MINI
                                                          215/50R17 95              11A; 248                   Clubman F54;
                                                 75 - 155 225/45R17 93                                         Allradantrieb;
                                                 75 - 170 235/45R17 94              11A; 248                   Frontantrieb;
                                                          245/45R17 95              11A; 248; 26P              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 170      205/50R17 M+S             52J                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          215/50R17 M+S             11A; 248; 52J              721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                               76S; 83L
                UKL-L          e1*2007/46*0371*..        85 - 170 225/55R17         51G                        BMW X1 (F48);
                                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                                               Frontantrieb;
                                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                               721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                               76S




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 11                                                        Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 22.03.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                UKL-L        e1*2007/46*0371*..  70 - 170 205/50R17 93                                    BMW Active Tourer
                                                                                                          F45;
                                                              205/55R17          51G                      BMW Gran Tourer F46;
                                                              205/55R17 91W      11A; 248                 Allradantrieb;
                                                              215/50R17 91W      11A; 248                 Frontantrieb;
                                                              225/45R17 91W      11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/45R17 94       11A; 248                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          76S

                Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                F1X          e1*2007/46*1676*..  85 - 170 225/55R17              51G                      BMW X1 (F48);
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          76S

                Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
§ 22 50749*04




                F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 205/50R17 93                                     BMW Active Tourer
                                                                                                          F45;
                F2GT           e1*2007/46*1677*..             205/55R17          51G                      BMW Gran Tourer F46;
                                                              205/55R17 91W      11A; 248                 Allradantrieb;
                                                              215/50R17 91W      11A; 248                 Frontantrieb;
                                                              225/45R17 91W      11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/45R17 94       11A; 248                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          76S

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 11                                                        Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 22.03.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 5
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
§ 22 50749*04




                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 11                                                        Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 22.03.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 5
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig!
§ 22 50749*04




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0372-15-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50749
                ANLAGE: 11                                                        Radtyp: RC27-757
                Hersteller: Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH                   Stand: 22.03.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 5


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     BMW AG
                       Fahrzeugtyp:    UKL-L
                       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
                       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27I                      x = 200             y = 240                    HA
                             26B                      x = 290             y = 240                    VA
                             26P                      x = 240             y = 190                    VA
                             27B                      x = 250             y = 290                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 50749*04




                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   y = 250       y = 290             30                 VA
                             26N                   x = 290       y = 240              8                 VA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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