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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              46944*09



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             8 J x 19 H2


                Typ:                         SH980
§ 22 46944*09




                 Inhaber der ABE und         Reifen Gundlach GmbH
                 Hersteller:                 DE-56316 Raubach




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 46944


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 46944*09


                Die ABE-Nr. 46944*09 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 19 H2, Typ SH980, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55061707 (10. Ausfertigung) vom 03.03.2017
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                20, 21                                        1. Ausfertigung
                11, 13                                        10. Ausfertigung
                19                                            2. Ausfertigung
                1                                             3. Ausfertigung
                3, 5                                          5. Ausfertigung
                8, 10                                         8. Ausfertigung
                2, 6, 7                                       9. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
§ 22 46944*09




                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 03.03.2017
                festgehaltenen Angaben.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 46944*09


                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 20.03.2017
                Im Auftrag
§ 22 46944*09
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

                Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55061707 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                        Seite 1 von 4

                Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                56316 Raubach
                                                QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          SF43
                Typ                             SH980
                Radgröße                        19x8J
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
                -            SH980 / Ø72,6xØ66,6                 5/112/66,6          35         880    2260

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      46944
                Herstellerzeichen               YHI ww. ADV-M
                Radtyp und Ausführung           SH980 (s.o.)
                Radgröße                        19x8J
§ 22 46944*09




                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                      Befestigungsmittel
                S02   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   140                      33                 RG.572

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      BMW
                                                Mini/BMW

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

                Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55061707 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
                Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 4


                Handelsbezeichnung       kW-Bereich Reifen         Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                BMW X1                   85-170        225/45R19   K1a K2b                               A01 A12 A15
                UKL-L, F1X               85-170        235/40R19   K1c K2b                               A18 A57 S02
                e1*2007/46*              85-170        245/40R19   K1c K2c K6v
                0371*19-..;
                e1*2007/46*1676*..
                Mini Clubman             75-141        225/35R19   K1c K2c K6x T84 T88                   A01 A12 A15
                One/Cooper ,/D,/S                                                                        A18 A57 Car
                UKL-L, FMK                                                                               S02
                e1*2007/46*0371*19-..,
                e1*2007/46*1683*..

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
§ 22 46944*09




                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

                Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55061707 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 4
                A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
                werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
                Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 46944*09




                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

                Anlage 20 zum Gutachten Nr. 55061707 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 4

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 1. März 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2007.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 46944*09




                Lambsheim, 1. März 2017




                Laux                                                                 00266246.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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