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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49569 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55087813 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
                Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 1 von 5

                Auftraggeber                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                An der Roßweid 23-25
                                                76229 Karlsruhe
                                                QS.Nr.:49020141109

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          RP12
                Typ                             RP12-7016
                Radgröße                        7Jx16H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
                BM           RP12-7016 BM / ohne Ring              5/112/66,7         47        725    2100

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      49569
                Herstellerzeichen               PLATIN
                Radtyp und Ausführung           RP12-7016 (s.o.)
                Radgröße                        7Jx16H2
§ 22 49569*05




                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herkunftsmerkmal                Made in Europe
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         140                    27,5

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      BMW
                                                Mini/BMW

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49569 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55087813 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
                Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 2 von 5


                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                BMW 2er Active         70-141         195/65R16    A11 M+S R09                           A14 A19 A57
                Tourer                 70-141         205/60R16    A01 A31 K2b                           B29 Flh V00
                UKL-L, F2AT            70-141         215/55R16    A01 A12 K2b                           V16 S01
                e1*2007/46*            70-141         215/60R16    A01 A12 K2b
                0371*13-..;            70-141         225/55R16    A01 A12 K2b
                e1*2007/46*1675*..
                BMW 2er Gran Tourer    70-110         195/65R16    A11 M+S R09                           A14 A19 A57
                UKL-L, F2GT            70-110         205/60R16    A01 A31 K2b                           B29 V00 V16
                e1*2007/46*            70-110         215/55R16    A01 A12 K2b                           Ver S01
                0371*18-..;            70-110         215/60R16    A01 A12 K2b
                e1*2007/46*1677*..     70-110         225/55R16    A01 A12 K2b
                Mini Clubman           75-110         195/60R16    A11 A58 M+S                           A14 A19 Car
                One/Cooper ,/D,/S      75-110         205/55R16    A01 A31 A58 K2b                       V00 V16 S01
                UKL-L, FMK             75-110         215/55R16    A01 A12 A58 K2b
                e1*2007/46*            75-110         225/50R16    A01 A12 A58 K1b K2b K6w
                0371*19-..,            75-155         205/55R16    A01 A31 A57 K2b M+S
                e1*2007/46*1683*..     75-155         215/55R16    A01 A12 A57 K2b M+S
§ 22 49569*05




                Mini Countryman        100-110        205/65R16    A33                                   A14 A19 A57
                FMX                    100-110        215/60R16    A12                                   KMV S01
                e1*2007/46*1682*..     100-110        215/65R16    A12
                                       100-110        225/60R16    A01 A12 K2b
                                       100-110        235/60R16    A01 A12 K2b
                Mini One/Cooper ,/D,   55-100         195/50R16    K2b                                   A01 A12 A14
                /S                     55-155         195/50R16    K2b M+S                               A19 A58 Cbo
                UKL-L, FML2, FML4,     55-155         195/55R16    K2b                                   Flh V16 S01
                FMCA                   55-155         215/45R16    K2b
                e1*2007/46*
                0371*10-..,
                e1*2007/46*1678*..,
                e1*2007/46*1679*..,
                e1*2007/46*1680*..,
                - 3/5-Türer / Cabrio

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49569 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55087813 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 3 von 5

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
§ 22 49569*05




                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
                Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49569 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55087813 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 4 von 5

                B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabrio-
                Limousine, Roadster.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§ 22 49569*05




                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49569 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55087813 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RP12-7016
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                       Seite 5 von 5
                V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse     Hinterachse
                Nr.   1 185/50R16      205/45R16
                Nr.   2 195/40R16      215/35R16
                Nr.   3 195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                Nr.   4 195/50R16      215/45R16
                Nr.   5 205/45R16      225/40R16
                Nr.   6 205/50R16      225/45R16
                Nr.   7 205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                Nr.   8 205/60R16      225/55R16
                Nr.   9 215/40R16      225/40R16, 245/35R16

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
                (z.B. Verso, Gran, ...)

                Prüfort und Prüfdatum
§ 22 49569*05




                Die Verwendungsprüfung fand am 25. August 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2013.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 25. August 2017




                Tufan                                                                  00277423.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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