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							Gutachten 366-0376-14-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50292
ANLAGE: 22 BMW AG                                                     Radtyp: TTXK_5
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 07.08.2017
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Fahrzeughersteller                          : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-     zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff         Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung           (mm)                      last      umf.     Fertig
              Rad                              Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TTXK8GA48O666 PCD112 ET48                      Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     1975    03/15
TTXK8GA48P666 PCD112 ET48                      Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     1975    03/15
TTXK8GA48S666 PCD112 ET48                      Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     1975    03/15
TTXK8GA48W666 PCD112 ET48                      Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     1975    03/15
TTXK8GA48666  PCD112 ET48                      Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     1975    03/15
TTXK8SA48O666 PCD112 ET48                      Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     1975    03/15
TTXK8SA48P666 PCD112 ET48                      Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     1975    03/15
TTXK8SA48S666 PCD112 ET48                      Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     1975    03/15
TTXK8SA48T666 PCD112 ET48                      Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     1975    03/15
TTXK8SA48W666 PCD112 ET48                      Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     1975    03/15
TTXK8SA48666  PCD112 ET48                      Ø70.1 Ø66.6                 66,6     Kunststoff       625     1975    03/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW AG
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJB2
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
FMCA         e1*2007/46*1679*..          55 - 100 175/65R15 84                                 COOPER (F57); ONE
                                                  175/70R15 86                                 (F57); Cabrio;
                                                  185/60R15 84                                 Frontantrieb;
                                                  185/65R15 88                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  195/55R15 85       11A; 248                  12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                  195/60R15 88       11A; 248                  71K; 721; 725; 73C;
                                                  205/55R15 88       11A; 24J; 244; 27Q        74A; 74P; 76Q; 4DL
                                                  205/60R15 91       11A; 24J; 244; 27Q
FML2           e1*2007/46*1678*..        55 - 100 175/65R15 84                                 COOPER (F56); ONE
                                                  175/70R15 86                                 (F56);
                                                  185/60R15 84                                 Schräghecklimousine;
                                                  185/65R15 88                                 Frontantrieb;
                                                  195/55R15 85       11A; 248                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  195/60R15 88       11A; 248                  12A; 51A; 7NM; 71C;
                                                  205/55R15 88       11A; 24J; 244; 27Q        71K; 721; 725; 73C;
                                                  205/60R15 91       11A; 24J; 244; 27Q        74A; 74P; 76Q; 4DL




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-14-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50292
ANLAGE: 22 BMW AG                                                 Radtyp: TTXK_5
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 07.08.2017
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Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
FML4         e1*2007/46*1680*..     55 - 100 175/65R15 84                                 COOPER (F55); ONE
                                             175/70R15 86                                 (F55); Kombilimousine;
                                             185/60R15 84                                 Frontantrieb;
                                             185/65R15 88                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/55R15 85        11A; 248                 12A; 51A; 7NM; 71C;
                                             195/60R15 88        11A; 248                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76Q; 4DL

Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  55 - 100 175/65R15 84                                    Mini F55/F56/F57; ab
                                          175/70R15 86                                    e1*2007/46*0371*10;
                                          185/60R15 84                                    Cabrio;
                                          185/65R15 88                                    Schräghecklimousine;
                                          195/55R15 85           11A; 248                 3-türig; 5-türig;
                                          195/60R15 88           11A; 248                 Frontantrieb;
                                          205/55R15 88           nicht 5-türig; 11A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 244; 27Q                 12A; 51A; 7NM; 71C;
                                              205/60R15 91       nicht 5-türig; 11A; 24J; 71K; 721; 725; 73C;
                                                                 244; 27Q                 74A; 74P; 76Q; 77E;
                                                                                          4DA; 4DL

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-14-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50292
ANLAGE: 22 BMW AG                                                 Radtyp: TTXK_5
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 07.08.2017
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      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
27Q) Durch Anlegen bzw. Ausschneiden der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 227 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 209 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-14-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50292
ANLAGE: 22 BMW AG                                                 Radtyp: TTXK_5
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 07.08.2017
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                                                                                                      Seite: 4 von 7
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7NM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 881 890 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-14-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50292
ANLAGE: 22 BMW AG                                                 Radtyp: TTXK_5
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 07.08.2017
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                                                                                                      Seite: 5 von 7


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    UKL-L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0371*..
       Handelsbez.:    MINI, 2ER REIHE, X REIHE

       Variante(n):    Frontantrieb, Schräghecklimousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26Q                      x = 300             y = 300                    VA
             27Q                      x = 350             y = 380                    HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-14-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50292
ANLAGE: 22 BMW AG                                                 Radtyp: TTXK_5
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 07.08.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    FMCA
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1679*..
       Handelsbez.:    MINI

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26Q                      x = 300             y = 300                    VA
             27Q                      x = 350             y = 380                    HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0376-14-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50292
ANLAGE: 22 BMW AG                                                 Radtyp: TTXK_5
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 07.08.2017
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                                                                                                      Seite: 7 von 7

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    FML2
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1678*..
       Handelsbez.:    MINI

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26Q                      x = 300             y = 300                    VA
             27Q                      x = 350             y = 380                    HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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