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							Gutachten 366-0170-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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Fahrzeughersteller                       : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 54
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
112566654           PCD 5x112               ohne                        66,6                    495     1915    05/15
112566654           PCD 5x112               ohne                        66,6                    500     1900    05/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
Befestigungsteile                        : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
FML2         e1*2007/46*1678*..       55 - 155 185/55R16 87                                COOPER (F56); ONE
                                               185/60R16 86                                (F56);
                                               195/55R16        51G                        Schräghecklimousine;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74D; 76U
FML4           e1*2007/46*1680*..     55 - 155 185/55R16 87                                COOPER (F55); ONE
                                               185/60R16 86                                (F55); Kombilimousine;
                                               195/55R16        51G                        Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74D; 76U

Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
UKL-L        e1*2007/46*0371*..  55 - 155 185/55R16 87                                     Mini F55/F56/F57; ab
                                          185/60R16 86                                     e1*2007/46*0371*10;
                                          195/55R16             51G                        Cabrio;
                                                                                           Schräghecklimousine;
                                                                                           3-türig; 5-türig;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74D; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
Gutachten 366-0170-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50437
zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: D916
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.10.2017
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      zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
      zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
						
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