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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               38c
Seite :                    1/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   42R670
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          42R6705.07
Radgröße:                                                 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                                          735 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2290 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
F2AT, F2GT, FML2, FMCA,          Radschraube, Kugel Ø26 mm,                 ZP50717 140 Nm
FMK, FMX, UKL-L                  Gewinde M14x1,25,
                                 Schaftlänge 29,5 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               38c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
FML2                              e1*2007/46*1678*..
FMCA                              e1*2007/46*1679*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155      BMW Mini                    185/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine 2-türig, Cabrio) A01)K01)K04)K87)M00)N195)         EF0)

                                           185/55R16 M+S
                                           A01)K01)K04)K87)M00)W195)

                                           195/50R16
                                           A01)K01)K04)K87)

                                           195/55R16
                                           A01)K01)K04)K87)

                                           205/50R16
                                           A01)K01)K02)K87)

                                           215/45R16
                                           A01)K01)K02)K87)

                                           225/45R16
                                           A01)K01)K02)K87)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
F2AT                              e1*2007/46*1675*..
F2GT                              e1*2007/46*1677*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 141      BMW 2er Active Tourer,     195/65R16 M+S                      A02) bis A10)
                Active Tourer xDrive, Gran A01) K01)K04)                      EF0)
                Tourer, Gran Tourer xDrive
                                           205/55R16
                                           A01) G01)K01) K02)

                                           205/60R16
                                           A01) K01)K02)

                                           215/60R16
                                           A01) K01)K02)

                                           225/55R16
                                           A01) K01)K02)

                                           235/55R16
                                           A01) K01)K02) K18) K28)

                                           245/50R16
                                           A01) K01)K02) K18) K28)

                                           255/50R16
                                           A01) K01)K02) K18) K28)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                              e1*2007/46*0371*..
FMK                                e1*2007/46*1683*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Clubman            195/60R16 M+S                     A02) bis A10)
                (Frontantrieb u. Allrad)    A01)K01)K04)                      EF0)

                                           205/55R16
                                           A01)K01)K04)N215)

                                           205/55R16 M+S
                                           A01)K01)K04)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                            e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 110      BMW Mini Countryman     205/60R16                         A02) bis A10)
                                        A01)K04)                          EF0)

                                         205/65R16
                                         A01)K04)

                                         215/60R16
                                         A01)K01)K04)

                                         215/65R16
                                         A01)K01)K04)

                                         225/55R16
                                         A01)K01)K04)

                                         225/60R16
                                         A01)K01)K04)

                                         235/55R16
                                         A01)K01)K04)

                                         235/60R16
                                         A01)GEB)K01)K04)

                                         245/50R16
                                         A01)K01)K02)

                                         245/55R16
                                         A01)K01)K02)

                                         255/50R16
                                         A01)K01)K02)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
       keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
       so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
       beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
       und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
       der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


GEB)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19,
        225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K18)    An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
        umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K87)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller
         bis 50 Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
       - die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
       - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen
         Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000538-G0-104-38c~BM-5-112-66_5-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-G0-104
Anlage-Nr. :               38c
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

W195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 38c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.11.2017




RA-000538-G0-104-38c~BM-5-112-66_5-ET35_42R670.docx
						
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