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							                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50985 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx18EH2+ Typ K8018
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                          Seite 1 von 6

                Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                                Ziegeleistraße 25
                                                67105 Schifferstadt
                                                QM-Nr.: 49 02 0241005

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Typ                             K8018
                Radgröße                        8.0Jx18EH2+
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                46           K8018 LK112/ohne Ring                 5/112/66,7          50          680    2100

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      50985
                Herstellerzeichen               AUTEC Germany
                Radtyp und Ausführung           K8018 (s.o.)
                Radgröße                        8.0Jx18EH2+
                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr
§ 22 50985*02




                Befestigungsmittel

                Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
                S02       Serien-Schraube M14x1,25     Kegel 60°        140                    28

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                fungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      BMW
                                                Mini/BMW

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0Jx18EH2+ Typ K8018
                Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                BMW 225xe Active       100            215/45R18   K2b                                 A01 A07 A12
                Tourer Hybrid          100            225/40R18   K2b T92                             A16 A21 A56
                UKL-L, F2AT            100            225/45R18   K2b                                 Flh S02
                e1*2007/46*            100            235/40R18   K2b
                0371*21-..;            100            235/45R18   K2b
                e1*2007/46*1675*..     100            245/40R18   K1a K2a K2b

                BMW 2er Active Tour-   70-170         215/45R18   K2b                                 A01 A07 A12
                er                     70-170         225/40R18   K2b                                 A16 A21 A57
                UKL-L, F2AT            70-170         225/45R18   K2b                                 Flh V00 V18
                e1*2007/46*            70-170         235/40R18   K2b                                 S02
                0371*13-..;            70-170         235/45R18   K2b
                e1*2007/46*1675*..     70-170         245/40R18   K1a K2a K2b

                BMW 2er Gran Tourer    70-141         215/45R18   K2b T89 T93                         A01 A07 A12
                UKL-L, F2GT            70-141         225/40R18   K2b T88 T92                         A16 A21 A57
                e1*2007/46*            70-141         225/45R18   K2b                                 V00 V18 Ver
                0371*18-..;            70-141         235/40R18   K2b                                 S02
§ 22 50985*02




                e1*2007/46*1677*..     70-141         235/45R18   K2b
                                       70-141         245/40R18   K1a K2a K2b
                BMW X1                 85-170         225/50R18   A01 K2b                             A07 A12 A16
                UKL-L, F1X             85-170         235/45R18                                       A21 A57 S02
                e1*2007/46*            85-170         245/45R18   A01 K2b
                0371*19-..;
                e1*2007/46*1676*..
                Mini Clubman           75-110         215/40R18   A58 K2b T85 T89                     A01 A07 A12
                One/Cooper ,/D,/S      75-110         215/45R18   A58 K2b                             A16 A21 Car
                UKL-L, FMK             75-155         215/40R18   A57 K2b M+S T85 T89                 V00 V18 S02
                e1*2007/46*            75-155         215/45R18   A57 K2b M+S
                0371*19-..,            75-155         225/40R18   A57 K2b
                e1*2007/46*1683*..     75-155         235/40R18   A57 K1b K2b K6w
                                       75-155         245/35R18   A58 K2b K6w R03

                Mini Countryman        100-155        225/50R18   A01 K2b                             A07 A12 A16
                FMX                    100-155        235/45R18                                       A21 A57 KMV
                e1*2007/46*1682*..     100-155        245/45R18   A01 K2b                             S02
                Mini Countryman SE     100            225/50R18   A01 K2b                             A07 A12 A16
                FMX                    100            235/45R18                                       A21 A56 KMV
                e1*2007/46*1682*..     100            245/45R18   A01 K2b                             S02
                - Hybrid


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18EH2+ Typ K8018
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 3 von 6

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                rungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                fang verwendet werden.
§ 22 50985*02




                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                nahme vorzuführen.

                A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
                verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                genrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)



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                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx18EH2+ Typ K8018
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 4 von 6

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.
§ 22 50985*02




                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                Bereich abgedeckt sein.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50985 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx18EH2+ Typ K8018
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 5 von 6

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
                ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    205/40R18      225/35R18
                Nr. 2    205/45R18      225/40R18
                Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
                Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
                Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
§ 22 50985*02




                Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
                Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
                Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
                Nr. 12   245/35R18      255/35R18
                Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
                Nr. 15   245/50R18      275/45R18
                Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
                Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
                Nr. 18   255/50R18      285/45R18
                Nr. 19   255/55R18      285/50R18
                Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Mini-
                van (z.B. Verso, Gran, ...)

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 6. November 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50985 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067716 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18EH2+ Typ K8018
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 6 von 6

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2016.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 6. November 2017
§ 22 50985*02




                Coen                                                                  00282517.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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