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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51740 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55005318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ TN20-8018
             Hersteller                        Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 6

             Auftraggeber                      Kautschuk-Verwertungs GmbH
                                               An der Walkmühle 2
                                               46356 Essen
                                               QM-Nr. 49 02 0280806

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            TN20
             Typ                               TN20-8018
             Radgröße                          8JX18H2
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
             5E           TN20-8018 5E / Ø72,6 - Ø66,7            5/112/66,6         48        720    2200

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51740
             Herstellerzeichen                 TOMASON
             Radtyp und Ausführung             TN20-8018 (s.o.)
             Radgröße                          8JX18H2
§ 22 51740




             Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
             S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                    30

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        BMW
                                               Mini/BMW

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51740 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55005318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ TN20-8018
             Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                               Seite 2 von 6


             Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             BMW 225xe Active      100            215/45R18   K2b                                A01 A12 A14
             Tourer Hybrid         100            225/40R18   K2b T92                            A16 A19 A56
             UKL-L, F2AT           100            225/45R18   K2b                                Flh S02
             e1*2007/46*           100            235/40R18   K1a K2a K2b
             0371*21-..;           100            235/45R18   K1a K2a K2b
             e1*2007/46*1675*..    100            245/40R18   K1c K2c K8d

             BMW 2er Active        70-170         215/45R18   K2b                                A01 A12 A14
             Tourer                70-170         225/40R18   K2b                                A16 A19 A57
             UKL-L, F2AT           70-170         225/45R18   K2b                                Flh V00 V18
             e1*2007/46*           70-170         235/40R18   K1a K2a K2b                        S02
             0371*13-..;           70-170         235/45R18   K1a K2a K2b
             e1*2007/46*1675*..    70-170         245/40R18   K1c K2c K8d

             BMW 2er Gran Tourer   70-141         215/45R18   K2b T89 T93                        A01 A12 A14
             UKL-L, F2GT           70-141         225/40R18   K2b T88 T92                        A16 A19 A57
             e1*2007/46*           70-141         225/45R18   K2b                                V00 V18 Ver
             0371*18-..;           70-141         235/40R18   K1a K2a K2b                        S02
§ 22 51740




             e1*2007/46*1677*..    70-141         235/45R18   K1a K2a K2b
                                   70-141         245/40R18   K1c K2c K8d
             BMW X1                85-170         225/50R18   K2b                                A01 A12 A14
             UKL-L, F1X            85-170         235/45R18   K2b                                A16 A19 A57
             e1*2007/46*           85-170         245/45R18   K2b                                S02
             0371*19-..;
             e1*2007/46*1676*..
             Mini Clubman          75-110         215/40R18   A58 K2b T85 T89                    A01 A12 A14
             One/Cooper ,/D,/S     75-110         215/45R18   A58 K2b                            A16 A19 Car
             UKL-L, FMK            75-155         215/40R18   A57 K2b M+S T85 T89                V00 V18 S02
             e1*2007/46*           75-155         215/45R18   A57 K2b M+S
             0371*19-..,           75-155         225/40R18   A57 K2b
             e1*2007/46*1683*..    75-155         235/40R18   A57 K1b K2b K6w
                                   75-155         245/35R18   A57 K1a K1b K2b K6w

             Mini Countryman       100-155        225/50R18   K2b                                A01 A12 A14
             FMX                   100-155        235/45R18   K2b                                A16 A19 A57
             e1*2007/46*1682*..    100-155        245/45R18   K2b                                KMV S02
             Mini Countryman SE    100            225/50R18   K2b                                A01 A12 A14
             FMX                   100            235/45R18   K2b                                A16 A19 A56
             e1*2007/46*1682*..    100            245/45R18   K2b                                KMV S02
             - Hybrid

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51740 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55005318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ TN20-8018
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 6

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
§ 22 51740




             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)


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             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55005318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ TN20-8018
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 6

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§ 22 51740




             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51740 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55005318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ TN20-8018
             Hersteller                      Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 6

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

             V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§ 22 51740




                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    205/40R18      225/35R18
             Nr. 2    205/45R18      225/40R18
             Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
             Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
             Nr. 5    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
             Nr. 6    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr. 7    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
             Nr. 8    235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
             Nr. 9    235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
             Nr. 10   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
             Nr. 11   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
             Nr. 12   245/35R18      255/35R18
             Nr. 13   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr. 14   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
             Nr. 15   245/50R18      275/45R18
             Nr. 16   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
             Nr. 17   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
             Nr. 18   255/50R18      285/45R18
             Nr. 19   255/55R18      285/50R18
             Nr. 20   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Minivan (z.B. Verso, Gran, ...)




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51740 nach §22 StVZO

             Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55005318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ TN20-8018
             Hersteller                     Kautschuk-Verwertungs GmbH

                                                                                                   Seite 6 von 6

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 12. Januar 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 12. Januar 2018
§ 22 51740




             Tufan                                                                00285695.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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