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     Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
     Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 1 von 8

     Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                       Carl-Benzstraße 22-24
                                       67227 Frankenthal
                                       QM-NR. 49020251710

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
     Modell                            MAM RS3
     Typ                               MAM RS3 8018
     Radgröße                          8.0JX18 H2
     Zentrierart                       Mittenzentrierung

     Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
     führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                        Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                        (mm)
     DB           MAM RS3 8018 DB / ohne Ring           5/112/66,6         45        690    2100

     Kennzeichnungen
     KBA-Nummer                        51544
     Herstellerzeichen                 KESKIN
     Radtyp und Ausführung             MAM RS3 8018 (s.o.)
     Radgröße                          8.0JX18 H2
✎✎   Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✌✍   Herstelldatum                     Monat und Jahr
✌
☞☞   Befestigungsmittel
➜
     Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
     S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                  30

     Prüfungen

     Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
     den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
     Handlingsprüfungen durchgeführt.

     Verwendungsbereich

     Hersteller                        BMW
                                       Mini/BMW

     Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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     Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                      Seite 2 von 8


     Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     BMW 225xe Active      100            215/45R18   K2b                              A01 A12 A14
     Tourer Hybrid         100            225/40R18   K2b T92                          A16 A19 A56
     UKL-L, F2AT           100            225/45R18   K2b                              Flh S02
     e1*2007/46*           100            235/40R18   K1c K2c K8d
     0371*21-..;           100            235/45R18   K1c K2c K8d
     e1*2007/46*1675*..    100            245/40R18   K1c K2c K5a K6g K6i K8d

     BMW 2er Active        70-170         215/45R18   K2b                              A01 A12 A14
     Tourer                70-170         225/40R18   K2b                              A16 A19 A57
     UKL-L, F2AT           70-170         225/45R18   K2b                              Flh V00 V18
     e1*2007/46*           70-170         235/40R18   K1c K2c K8d                      S02
     0371*13-..;           70-170         235/45R18   K1c K2c K8d
     e1*2007/46*1675*..    70-170         245/40R18   K1c K2c K5a K6g K6i K8d

     BMW 2er Gran Tourer   70-141         215/45R18   K2b T89 T93                      A01 A12 A14
     UKL-L, F2GT           70-141         225/40R18   K2b T88 T92                      A16 A19 A57
     e1*2007/46*           70-141         225/45R18   K2b                              V00 V18 Ver
✎✎   0371*18-..;           70-141         235/40R18   K1c K2c K8d                      S02
✌✍   e1*2007/46*1677*..    70-141         235/45R18   K1c K2c K8d
✌                          70-141         245/40R18   K1c K2c K5a K6g K6i K8d
☞☞   BMW X1                85-170         225/50R18   K2b                              A01 A12 A14
➜    UKL-L, F1X            85-170         235/45R18   K2b                              A16 A19 A57
     e1*2007/46*           85-170         245/45R18   K2b                              S02
     0371*19-..;           85-170         255/45R18   K1a K2b
     e1*2007/46*1676*..
     Mini Clubman          75-110         215/40R18   A58 K2b T85 T89                  A01 A12 A14
     One/Cooper ,/D,/S     75-110         215/45R18   A58 K2b                          A16 A19 Car
     UKL-L, FMK            75-155         215/40R18   A57 K2b M+S T85 T89              V00 V18 S02
     e1*2007/46*           75-155         215/45R18   A57 K2b M+S
     0371*19-..,           75-155         225/40R18   A57 K1b K2b K6w
     e1*2007/46*1683*..    75-155         235/40R18   A57 K1a K1b K2b K6w
                           75-155         245/35R18   A57 K1c K2a K2b K6x

     Mini Countryman       100-155        225/50R18   K2b                              A01 A12 A14
     FMX                   100-155        235/45R18   K2b                              A16 A19 A57
     e1*2007/46*1682*..    100-155        245/45R18   K2b                              KMV S02
                           100-155        255/45R18   K1a K1b K2b
     Mini Countryman SE    100            225/50R18   K2b                              A01 A12 A14
     FMX                   100            235/45R18   K2b                              A16 A19 A56
     e1*2007/46*1682*..    100            245/45R18   K2b                              KMV S02
     - Hybrid




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     Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 3 von 8
     Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     Mini One/Cooper ,/D,   55-155        205/40R18     K1a K1b K2b K4i K6w T82 T86           A01 A12 A14
     /S                     55-155        215/35R18     K1a K1b K2b K4i K6w T84               A16 A19 A58
     UKL-L, FML2, FML4,     55-155        215/40R18     G01 K1a K1b K2b K4i K6w               Cbo Flh S02
     FMCA
     e1*2007/46*
     0371*10-..,
     e1*2007/46*1678*..,
     e1*2007/46*1679*..,
     e1*2007/46*1680*..,
     - 3/5-Türer / Cabrio

     Allgemeine Hinweise

     Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
     Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
     Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
     so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
     Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
✎✎   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
✌✍   Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
✌
☞☞   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
➜    Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
     Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
     Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

     Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
     geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                            V      W        Y
     210 km/h               100% 100% 100%
     220 km/h               97%    100% 100%
     230 km/h               94%    100% 100%
     240 km/h               91%    100% 100%
     250 km/h               -      95%      100%
     260 km/h               -      90%      100%
     270 km/h               -      85%      100%
     280 km/h               -      -        95%
     290 km/h               -      -        90%
     300 km/h               -      -        85%

     Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
     unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
     oder Reifenherstellers zu beachten.

     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
     aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
     Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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     Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
     Hersteller                    Keskin Europa GmbH

                                                                                          Seite 4 von 8

     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
     Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
     Abrollumfang verwendet werden.

     Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
     Reifenfülldruck zu beachten ist.

     Spezielle Auflagen und Hinweise

     A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
     vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
     Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
     Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
     Änderungsabnahme vorzuführen.

     A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

     A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
     Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
     Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

✎✎   A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
✌✍   Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
✌    Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
☞☞
➜    A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
     verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
     DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
     verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
     müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
     sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

     A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
     4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

     A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
     bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

     A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

     Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

     Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Cabrio-Limousine, Roadster.

     Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

     G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
     Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.



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     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51544 nach §22 StVZO
     Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                             Seite 5 von 8

     K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
     dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
     Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
     des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
     sein.

     K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
     dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
     Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
     des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
✎✎   sein.
✌✍
✌    K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
☞☞   durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
➜    herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
     bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

     K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
     Radmitte vollständig umzulegen.

     K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
     Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

     K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
     100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

     K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
     Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

     K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
     Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51544 nach §22 StVZO
     Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
     Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                               Seite 6 von 8

     K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
     Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

     KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
     zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

     M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

     S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
✎✎   bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
✌✍   Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
✌    berücksichtigen.
☞☞
➜    T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
     berücksichtigen.

     V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
     Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51544 nach §22 StVZO
     Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 7 von 8

     V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
     Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

              Vorderachse   Hinterachse

     Nr. 1    205/40R18     225/35R18
     Nr. 2    205/45R18     225/40R18
     Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
     Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
     Nr. 5    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
     Nr. 6    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
     Nr. 7    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
     Nr. 8    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
     Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
     Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
     Nr. 11   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
     Nr. 12   245/35R18     255/35R18
     Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
     Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
     Nr. 15   245/50R18     275/45R18
     Nr. 16   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
     Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
✎✎   Nr. 18   255/50R18     285/45R18
✌✍   Nr. 19   255/55R18     285/50R18
✌    Nr. 20   265/35R18     295/30R18, 315/30R18
☞☞
➜    Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
     Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
     des Fahrzeugs mitzuführen.

     Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
     Minivan (z.B. Verso, Gran, ...)

     Prüfort und Prüfdatum

     Die Verwendungsprüfung fand am 20. Januar 2018 in Lambsheim statt.

     Hinweise zum Sonderrad

     Die Sonderräder sind ww. Pulver beschichtet, Rand oder Front poliert.




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51544 nach §22 StVZO
     Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55022817 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0JX18 H2 Typ MAM RS3 8018
     Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                           Seite 8 von 8

     Prüfergebnis

     Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
     unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

     Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
     heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
     entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
     eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

     Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2017.

     Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
     Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
     Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
     das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


     Lambsheim, 20. Januar 2018



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     Tufan                                                                00286035.DOC




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim