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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50140 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55115514 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ W8019
                             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                       Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                               Ziegeleistraße 25
                                                               67105 Schifferstadt
                                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Typ                               W8019
                             Radgröße                          8,0Jx19H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                             -            W8019 LK112 / Ø70,0-Ø66,7             5/112/66,7          48          660    2100
                                          Nr. 42

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        50140
                             Herstellerzeichen                 AUTEC GERMANY
§ 22 50140, Erweiterung 03




                             Radtyp und Ausführung             W8019 (s.o.)
                             Radgröße                          8,0Jx19H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                   35

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        BMW
                                                               Mini/BMW

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50140 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55115514 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ W8019
                             Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                  Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 225xe Active       100            225/40R19   K2b                                 A01 A12 A16
                             Tourer Hybrid          100            235/35R19   K1a K2a K2b T91                     A21 A56 Flh
                             UKL-L, F2AT            100            245/35R19   K1c K2c K5a K6g K6i K8d             S02
                             e1*2007/46*
                             0371*21-..;
                             e1*2007/46*1675*..
                             BMW 2er Active Tour-   70-170         225/35R19   K2b T84 T88                         A01 A12 A16
                             er                     70-170         225/40R19   K2b                                 A21 A57 Flh
                             UKL-L, F2AT            70-170         235/35R19   K1a K2a K2b                         V00 V19 S02
                             e1*2007/46*            70-170         245/35R19   K1c K2c K5a K6g K6i K8d
                             0371*13-..;
                             e1*2007/46*1675*..
                             BMW 2er Gran Tourer    70-141         225/35R19   K2b T88 X77 132                     A01 A12 A16
                             UKL-L, F2GT            70-141         225/40R19   K2b T89 T93 132                     A21 A57 V00
                             e1*2007/46*            70-141         235/35R19   K1a K2a K2b T87 T91 132             V19 Ver S02
                             0371*18-..;            70-141         245/35R19   K1c K2c K5a K6g K6i K8d T89 T93
§ 22 50140, Erweiterung 03




                             e1*2007/46*1677*..                                132
                             BMW X1                 85-170         225/45R19                                       A12 A16 A21
                             UKL-L, F1X             85-170         235/40R19   A01 K2b                             A57 S02
                             e1*2007/46*            85-170         245/40R19   A01 K2b
                             0371*19-..;
                             e1*2007/46*1676*..
                             BMW X2                 100-170        225/45R19                                       A12 A16 A21
                             F2X                    100-170        235/40R19   A01 K2b                             A57 S01
                             e1*2007/46*1824*..     100-170        245/40R19   A01 K2b
                             Mini Clubman           75-155         225/35R19   K2b T84 T88                         A01 A12 A16
                             One/Cooper ,/D,/S      75-155         235/35R19   K1b K2b K6w                         A21 A57 Car
                             UKL-L, FMK             75-155         245/30R19   K1a K1b K2b K6w                     V00 V19 S02
                             e1*2007/46*
                             0371*19-..,
                             e1*2007/46*1683*..
                             Mini Countryman        100-155        225/40R19   T89 T93                             A12 A16 A21
                             FMX                    100-155        225/45R19                                       A57 KMV S02
                             e1*2007/46*1682*..     100-155        235/40R19   A01 K2b
                                                    100-155        245/40R19   A01 K2b
                             Mini Countryman SE     100            225/40R19   T93                                 A12 A16 A21
                             FMX                    100            225/45R19                                       A56 KMV S02
                             e1*2007/46*1682*..     100            235/40R19   A01 K2b
                             - Hybrid               100            245/40R19   A01 K2b


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50140 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55115514 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ W8019
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 3 von 7

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
§ 22 50140, Erweiterung 03




                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             132      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1320 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55115514 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ W8019
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                     Seite 4 von 7

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
§ 22 50140, Erweiterung 03




                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.




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                             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55115514 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ W8019
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                       Seite 5 von 7

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
§ 22 50140, Erweiterung 03




                             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                             K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50140 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55115514 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ W8019
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                       Seite 6 von 7

                             T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
                             ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                             V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
§ 22 50140, Erweiterung 03




                             Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                             Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
                             Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
                             Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                             Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
                             Nr. 7    235/45R19      255/40R19
                             Nr. 8    235/50R19      255/45R19
                             Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 10   245/30R19      305/25R19
                             Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
                             Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
                             Nr. 13   245/45R19      275/40R19
                             Nr. 14   245/50R19      275/45R19
                             Nr. 15   255/30R19      305/25R19
                             Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
                             Nr. 18   255/45R19      285/40R19
                             Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 20   255/55R19      275/50R19
                             Nr. 21   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 22   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 23   265/40R19      295/35R19
                             Nr. 24   265/45R19      295/40R19
                             Nr. 25   265/50R19      295/45R19
                             Nr. 26   275/30R19      315/25R19

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Mini-
                             van (z.B. Verso, Gran, ...)

                             X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50140 nach §22 StVZO

                             Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55115514 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ W8019
                             Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                  Seite 7 von 7

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 11. April 2018 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2014.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§ 22 50140, Erweiterung 03




                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 11. April 2018




                             Coen                                                                00292717.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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