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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51907 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19 EH2+ Typ K8019
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 1 von 8

             Auftraggeber                    AUTEC GmbH & Co. KG
                                             Ziegeleistraße 25
                                             67105 Schifferstadt
                                             QM-Nr.: 49 02 0241005

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Typ                             K8019
             Radgröße                        8,0Jx19 EH2+
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
             führung                                          kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                              tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
             46           K8019 LK112/ohne Ring               5/112/66,7          30          800    2100

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51907
             Herstellerzeichen               AUTEC Germany
             Radtyp und Ausführung           K8019 (s.o.)
             Radgröße                        8,0Jx19 EH2+
             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herstelldatum                   Monat und Jahr
§ 22 51907




             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel       Bund          Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
             S02       Serien-Schraube M14x1,25         Kegel 60°     140                     27,5
             S03       Serien-Schraube M14x1,25         Kegel 60°     140                     28

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      BMW
                                             Mini/BMW

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51907 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx19 EH2+ Typ K8019
             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                   Seite 2 von 8

             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             BMW 5er-Reihe (VII)   120-265          225/40R19   A10 A84 R37 T89 T93                 A07 A16 A21
             G5L                   120-265          225/45R19   A10 A84 R37 T92 T96                 A57 B74 L06
             e1*2007/46*1688*..    120-265          235/40R19   A10 A84 R37 T92 T96                 Lim V19 S02
                                   120-265          245/40R19   A10 A84 T94 T98
             BMW 5er-Touring (VII) 120-265          225/45R19   A10 A84 R37 T96                     A07 A16 A21
             G5K                   120-265          235/40R19   A10 A84 R37 T96                     A57 B74 Car
             e1*2007/46*1750*..    120-265          245/40R19   A10 A84 T98                         F40 L06 V19
                                                                                                    S02
             BMW 7er-Reihe (VI)      155-330        245/45R19   A11 A84 157                         A07 A16 A21
             7L                      155-330        255/45R19   A01 A12 G01 155                     A57 B74 L04
             e1*2007/46*0276*10-..                                                                  Lim S02
             - mit Allradlenkung
             BMW 7er-Reihe (VI)      155-330        245/45R19   A11 157                             A07 A16 A21
             7L                      155-330        255/45R19   A01 A12 G01 155                     A57 B74 L05
             e1*2007/46*0276*10-..                                                                  Lim S02
             - ohne Allradlenkung
             BMW M550 i/d xDrive     294, 340       245/40R19   A10 A84 M+S T94 T98                 A07 A16 A21
             (VII)                                                                                  A56 B74 L06
             G5L                                                                                    Lim S02
§ 22 51907




             e1*2007/46*1688*..
             BMW X3              120-195            225/55R19   A10 151                             A07 A16 A21
             G3X                 120-195            235/50R19   A10 154                             A56 V19 S02
             e1*2007/46*1797..   120-195            245/50R19   A01 A12 K2b 152
                                 120-195            255/45R19   A12 155
             Mini Countryman     100-155            225/40R19   K1a K1b K2b T89 T93                 A01 A07 A12
             FMX                 100-155            225/45R19   K1a K1b K2b                         A16 A21 A57
             e1*2007/46*1682*..  100-155            235/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e                 KMV S03
                                 100-155            245/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e
             Mini Countryman JCW 170                225/40R19   K1a K1b K2b T89 T93                 A01 A07 A12
             FMX                 170                225/45R19   K1a K1b K2b                         A16 A21 A56
             e1*2007/46*1682*..  170                235/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e                 KMV S03
             - John Cooper Works 170                245/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e
             Mini Countryman SE  100                225/40R19   K1a K1b K2b T93                     A01 A07 A12
             FMX                 100                225/45R19   K1a K1b K2b                         A16 A21 A56
             e1*2007/46*1682*..  100                235/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e                 KMV S03
             - Hybrid            100                245/40R19   K1c K2b K4i K6w K8e

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51907 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19 EH2+ Typ K8019
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 3 von 8

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.
§ 22 51907




             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             151      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1510 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             152      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1520 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             154      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1540 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             155      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1550 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19 EH2+ Typ K8019
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 4 von 8

             157      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1570 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
             ketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
§ 22 51907




             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
             genrand hinausragen.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A84      Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
             reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

             B74     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeu-
             gen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an Achse 1.

             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51907 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19 EH2+ Typ K8019
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                     Seite 5 von 8

             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
             ten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 51907




             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
             Allradlenkung (4WS).

             L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
             mit Allradlenkung (4WS).

             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
             Allradlenkung (4WS).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
             mousine.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51907 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19 EH2+ Typ K8019
             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 6 von 8

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.
§ 22 51907




             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
             sichtigen.

             V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                     Vorderachse     Hinterachse

             Nr. 1 215/35R19         245/30R19, 255/30R19
             Nr. 2 225/35R19         245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
             Nr. 3 225/40R19         245/35R19, 255/35R19




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51907 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19 EH2+ Typ K8019
             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                      Seite 7 von 8

                      Vorderachse   Hinterachse (Forts.)

             Nr. 4    225/45R19     245/40R19, 255/40R19
             Nr. 5    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
             Nr. 6    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
             Nr. 7    235/45R19     255/40R19
             Nr. 8    235/50R19     255/45R19
             Nr. 9    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
             Nr. 10   245/30R19     305/25R19
             Nr. 11   245/35R19     275/30R19, 285/30R19
             Nr. 12   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
             Nr. 13   245/45R19     275/40R19
             Nr. 14   245/50R19     275/45R19
             Nr. 15   255/30R19     305/25R19
             Nr. 16   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
             Nr. 17   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
             Nr. 18   255/45R19     285/40R19
             Nr. 19   255/50R19     285/45R19, 295/45R19
             Nr. 20   255/55R19     275/50R19
             Nr. 21   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
             Nr. 22   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
             Nr. 23   265/40R19     295/35R19
§ 22 51907




             Nr. 24   265/45R19     295/40R19
             Nr. 25   265/50R19     295/45R19
             Nr. 26   275/30R19     315/25R19

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 19. März 2018 in Lambsheim statt.


             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2017.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51907 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55013818 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 8,0Jx19 EH2+ Typ K8019
             Hersteller                   AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                               Seite 8 von 8

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 19. März 2018




             Coen                                                              00290558.DOC
§ 22 51907




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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