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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49709 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55090913 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ D8018
                             Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                       Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                               Ziegeleistraße 25
                                                               67105 Schifferstadt
                                                               QM-Nr.: 49 02 0241005

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Typ                               D8018
                             Radgröße                          8,0Jx18H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                                tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
                             -            D8018 LK112/Ø70,0-Ø66,7               5/112/66,7          35          780    2150
                                          Nr. 42

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        49709
                             Herstellerzeichen                 AUTEC
§ 22 49709, Erweiterung 04




                             Radtyp und Ausführung             D8018 (s.o.)
                             Radgröße                          8,0Jx18H2
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                   35

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        BMW
                                                               Mini/BMW

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49709 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55090913 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ D8018
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                   Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW X1                85-170         225/50R18    K1c K2c                              A01 A12 A14
                             UKL-L, F1X            85-170         235/45R18    K1c K2b                              A21 A57 S02
                             e1*2007/46*           85-170         245/45R18    K1c K2c K6v
                             0371*19-..;           85-170         255/45R18    K1c K2c K6v
                             e1*2007/46*1676*..
                             BMW X3                120-195        225/60R18    A10 152                              A14 A21 A56
                             G3X                   120-195        235/55R18    A10 154                              Y90 S02
                             e1*2007/46*1797..
                             Mini Clubman          75-110         215/40R18    A58 K1c K2a K2b K6x T85 T89          A01 A12 A14
                             One/Cooper ,/D,/S     75-110         215/45R18    A58 K1c K2a K2b K6x                  A21 Car S02
                             UKL-L, FMK            75-155         215/40R18    A57 K1c K2a K2b K6x M+S T85 T89
                             e1*2007/46*           75-155         215/45R18    A57 K1c K2a K2b K6x M+S
                             0371*19-..,           75-155         225/40R18    A57 K1c K2c K6x
                             e1*2007/46*1683*..
                             Mini Countryman       100-155        225/50R18    K1a K1b K2b                          A01 A12 A14
                             FMX                   100-155        235/45R18    K1a K1b K2b                          A21 A57 KMV
§ 22 49709, Erweiterung 04




                             e1*2007/46*1682*..    100-155        245/45R18    K1a K1b K2b K4i K6w                  S02
                                                   100-155        255/45R18    K1c K2b K4i K6w K8e
                             Mini Countryman SE    100            225/50R18    K1a K1b K2b                          A01 A12 A14
                             FMX                   100            235/45R18    K1a K1b K2b                          A21 A56 KMV
                             e1*2007/46*1682*..    100            245/45R18    K1a K1b K2b K4i K6w                  S02
                             - Hybrid


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49709 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55090913 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ D8018
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                      Seite 3 von 6

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 49709, Erweiterung 04




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             152      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1520 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             154      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1540 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
                             genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49709 nach §22 StVZO

                             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55090913 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ D8018
                             Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                     Seite 4 von 6

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
§ 22 49709, Erweiterung 04




                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55090913 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ D8018
                             Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                       Seite 5 von 6

                             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
§ 22 49709, Erweiterung 04




                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             Y90    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 348 mm und Bremsscheibendicke 36 mm an Achse 1.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 5. März 2018 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55090913 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx18H2 Typ D8018
                             Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                                  Seite 6 von 6

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2013.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 5. März 2018
§ 22 49709, Erweiterung 04




                             Coen                                                                 00289160.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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