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							      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 50850 nach §22 StVZO
      Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55014816 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT17-8519
      Hersteller                        Keskin Europa GmbH

                                                                                             Seite 1 von 7

      Auftraggeber                      Keskin Europa GmbH
                                        Carl-Benzstraße 22-24
                                        67227 Frankenthal
                                        QM-NR. 49020251710

      Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
      Modell                            KT17
      Typ                               KT17-8519
      Radgröße                          8,5Jx19H2
      Zentrierart                       Mittenzentrierung

      Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
      führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                         Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                         (mm)
      Y3           KT17-8519 Y3 / Ø72,6xØ66,6            5/112/66,7         45        690    2100

      Kennzeichnungen
      KBA-Nummer                        50850
☞✍    Herstellerzeichen                 KESKIN
✙✘    Radtyp und Ausführung             KT17-8519
✗✒    Radgröße                          8,5Jx19H2
✔✕✖   Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✔
✒✓✑   Herstelldatum                     Monat und Jahr
✏✍
✌✎    Befestigungsmittel
✍✌
      Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
☞☞    S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                  30
➜
      Prüfungen

      Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
      den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
      Handlingsprüfungen durchgeführt.

      Verwendungsbereich

      Hersteller                        BMW
                                        Mini/BMW

      Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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      Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55014816 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT17-8519
      Hersteller                       Keskin Europa GmbH

                                                                                             Seite 2 von 7


      Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
      Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
      ABE/EWG-Nr.
      BMW 225xe Active       100            225/40R19    K1a K2a K2b                           A01 A12 A14
      Tourer Hybrid          100            235/35R19    K1c K2c K5a K6g K6i K8d T91           A16 A19 A56
      UKL-L, F2AT                                                                              Flh S01
      e1*2007/46*
      0371*21-..;
      e1*2007/46*1675*..
      BMW 2er Active         70-170         225/35R19    K1a K2a K2b T84 T88                   A01 A12 A14
      Tourer                 70-170         225/40R19    K1a K2a K2b                           A16 A19 A57
      UKL-L, F2AT            70-170         235/35R19    K1c K2c K5a K6g K6i K8d               Flh V00 V19
      e1*2007/46*            70-170         245/35R19    K1c K2c K8i                           S01
      0371*13-..;
      e1*2007/46*1675*..
      BMW 2er Gran Tourer    70-141         225/35R19    K1a K2a K2b T88 X77                   A01 A12 A14
      UKL-L, F2GT            70-141         225/40R19    K1a K2a K2b T89 T93                   A16 A19 A57
☞✍    e1*2007/46*            70-141         235/35R19    K1c K2c K5a K6g K6i K8d T87 T91       V00 V19 Ver
      0371*18-..;                                                                              S01
✙✘    e1*2007/46*1677*..
                             70-141         245/35R19    K1c K2c K8i T89 T93
✗✒
✔✕✖   BMW X1                 85-170         225/45R19    K2b                                   A01 A12 A14
✔     UKL-L, F1X             85-170         235/40R19    K2b                                   A16 A19 A57
✒✓✑   e1*2007/46*            85-170         245/40R19    K1a K2b                               S01
✏✍    0371*19-..;
✌✎    e1*2007/46*1676*..
✍✌    Mini Clubman           75-155         225/35R19    K1a K1b K2b K6w T84 T88               A01 A12 A14
☞☞    One/Cooper ,/D,/S      75-155         235/35R19    K1c K2a K2b K6x                       A16 A19 A57
➜     UKL-L, FMK             75-155         245/30R19    K1c K2c K6x                           Car V00 V19
      e1*2007/46*                                                                              S01
      0371*19-..,
      e1*2007/46*1683*..
      Mini Countryman        100-155        225/40R19    K2b T89 T93                           A01 A12 A14
      FMX                    100-155        225/45R19    K2b                                   A16 A19 A57
      e1*2007/46*1682*..     100-155        235/40R19    K2b                                   KMV S01
                             100-155        245/40R19    K1b K2b
      Mini Countryman SE     100            225/40R19    K2b T93                               A01 A12 A14
      FMX                    100            225/45R19    K2b                                   A16 A19 A56
      e1*2007/46*1682*..     100            235/40R19    K2b                                   KMV S01
      - Hybrid               100            245/40R19    K1b K2b

      Allgemeine Hinweise

      Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
      Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
      Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
      so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
      Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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      Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55014816 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT17-8519
      Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 3 von 7

      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
      Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
      Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
      Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

      Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
      geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                             V      W        Y
      210 km/h               100% 100% 100%
      220 km/h               97%    100% 100%
      230 km/h               94%    100% 100%
      240 km/h               91%    100% 100%
      250 km/h               -      95%      100%
      260 km/h               -      90%      100%
      270 km/h               -      85%      100%
      280 km/h               -      -        95%
      290 km/h               -      -        90%
      300 km/h               -      -        85%
☞✍    Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
✙✘    unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
✗✒    oder Reifenherstellers zu beachten.
✔✕✖
✔
✒✓✑   Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
      aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
✏✍    Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
✌✎
✍✌    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
☞☞    erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
➜     Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
      Abrollumfang verwendet werden.

      Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
      Reifenfülldruck zu beachten ist.

      Spezielle Auflagen und Hinweise

      A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
      vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
      Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
      Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
      Änderungsabnahme vorzuführen.

      A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

      A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
      Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
      Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

      A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
      Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
      Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




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      Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55014816 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT17-8519
      Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                              Seite 4 von 7

      A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
      verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
      DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
      verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
      müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
      sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

      A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
      4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

      A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
      bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

      Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
      Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

      Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
      Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
☞✍    K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
✙✘    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
✗✒    herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
✔✕✖   möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
✔
✒✓✑   genannten Bereich abgedeckt sein.
✏✍            Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
✌✎    K1b
      dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
✍✌    Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
☞☞    des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
➜     sein.

      K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.

      K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
      dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
      Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
      des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
      sein.

      K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.

      K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
      herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
      möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.



      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 50850 nach §22 StVZO
      Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55014816 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT17-8519
      Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                               Seite 5 von 7

      K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
      Radmitte vollständig umzulegen.

      K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
      Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

      K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
      100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

      K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
      Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

      K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
      Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

      K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
      Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

      K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
☞✍    Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
✙✘
✗✒    KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
✔✕✖   zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
✔
✒✓✑           Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
✏✍    S01
      Seite 1) verwendet werden.
✌✎
✍✌    T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
☞☞    bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
➜     Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 50850 nach §22 StVZO
      Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55014816 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT17-8519
      Hersteller                      Keskin Europa GmbH

                                                                                               Seite 6 von 7

      T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
      bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
      Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
      berücksichtigen.

      V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
      Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

      V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
      Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

               Vorderachse    Hinterachse

      Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
      Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
      Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
      Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
      Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
      Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
☞✍    Nr. 7    235/45R19      255/40R19
✙✘    Nr. 8    235/50R19      255/45R19
✗✒    Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
✔✕✖   Nr. 10   245/30R19      305/25R19
✔
✒✓✑   Nr. 11
      Nr. 12
               245/35R19
               245/40R19
                              275/30R19, 285/30R19
                              275/35R19, 285/35R19
✏✍    Nr. 13   245/45R19      275/40R19
✌✎    Nr. 14   245/50R19      275/45R19
✍✌    Nr. 15   255/30R19      305/25R19
☞☞    Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
➜     Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
      Nr. 18   255/45R19      285/40R19
      Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
      Nr. 20   255/55R19      275/50R19
      Nr. 21   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
      Nr. 22   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
      Nr. 23   265/40R19      295/35R19
      Nr. 24   265/45R19      295/40R19
      Nr. 25   265/50R19      295/45R19
      Nr. 26   275/30R19      315/25R19

      Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
      Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
      des Fahrzeugs mitzuführen.

      Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
      Minivan (z.B. Verso, Gran, ...)

      X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

      Prüfort und Prüfdatum

      Die Verwendungsprüfung fand am 23. Februar 2018 in Lambsheim statt.




      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
      ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 50850 nach §22 StVZO
      Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55014816 (2. Ausfertigung)

      Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ KT17-8519
      Hersteller                     Keskin Europa GmbH

                                                                                            Seite 7 von 7

      Prüfergebnis

      Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
      unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

      Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
      heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
      entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
      eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

      Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2016.

      Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
      Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
      Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
      das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


      Lambsheim, 23. Februar 2018
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      Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim