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     Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519
     Hersteller                        Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                            Seite 1 von 6

     Auftraggeber                      Keskin Tuning Europa GmbH
                                       Carl-Benzstraße 22-24
                                       67227 Frankenthal
                                       QM-NR. 49020390809

     Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
     Modell                            MAM GT1
     Typ                               MAM GT1 8519
     Radgröße                          8.5JX19 H2
     Zentrierart                       Mittenzentrierung

     Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
     führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                        Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                        (mm)
     V4           MAM GT1 8519 V4 / ohne Ring           5/112/66,7         45        690    2100

     Kennzeichnungen
     KBA-Nummer                        51503
     Herstellerzeichen                 KESKIN
     Radtyp und Ausführung             MAM GT1 8519 (s.o.)
     Radgröße                          8.5JX19 H2
✏✎   Einpresstiefe                     ET (s.o.)
✌✍   Herstelldatum                     Monat und Jahr
✌
☞☞   Befestigungsmittel
➜
     Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
     S02       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                  30

     Prüfungen

     Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
     den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
     Handlingsprüfungen durchgeführt.

     Verwendungsbereich

     Hersteller                        BMW
                                       Mini/BMW

     Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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     Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519
     Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                            Seite 2 von 6


     Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
     Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
     ABE/EWG-Nr.
     BMW 225xe Active       100           225/40R19     K1a K2a K2b                           A01 A12 A16
     Tourer Hybrid          100           235/35R19     K1c K2c K5a K6g K6i K8d T91           A18 A56 Flh
     UKL-L, F2AT                                                                              S02
     e1*2007/46*
     0371*21-..;
     e1*2007/46*1675*..
     BMW 2er Active         70-170        225/35R19     K1a K2a K2b T84 T88                   A01 A12 A16
     Tourer                 70-170        225/40R19     K1a K2a K2b                           A18 A57 Flh
     UKL-L, F2AT            70-170        235/35R19     K1c K2c K5a K6g K6i K8d               V00 V19 S02
     e1*2007/46*            70-170        245/35R19     K1c K2c K8i
     0371*13-..;
     e1*2007/46*1675*..
     BMW 2er Gran Tourer    70-141        225/35R19     K1a K2a K2b T88 X77                   A01 A12 A16
     UKL-L, F2GT            70-141        225/40R19     K1a K2a K2b T89 T93                   A18 A57 V00
     e1*2007/46*            70-141        235/35R19     K1c K2c K5a K6g K6i K8d T87 T91       V19 Ver S02
     0371*18-..;            70-141        245/35R19     K1c K2c K8i T89 T93
     e1*2007/46*1677*..
✏✎   BMW X1                 85-170        225/45R19     K2b                                   A01 A12 A16
✌✍   UKL-L, F1X             85-170        235/40R19     K2b                                   A18 A57 S02
✌    e1*2007/46*            85-170        245/40R19     K1a K2b
☞☞   0371*19-..;
➜    e1*2007/46*1676*..
     Mini Clubman           75-141        225/35R19     K1a K1b K2b K6w                       A01 A12 A16
     One/Cooper ,/D,/S      75-141        235/35R19     K1c K2a K2b K6x                       A18 A57 Car
     UKL-L, FMK             75-141        245/30R19     K1c K2c K6x                           S02
     e1*2007/46*
     0371*19-..,
     e1*2007/46*1683*..

     Allgemeine Hinweise

     Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
     Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
     Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
     so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
     Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
     Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
     Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
     Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
     Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
     die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
     aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
     Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.


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     Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519
     Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                             Seite 3 von 6

     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
     Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
     Abrollumfang verwendet werden.

     Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
     Reifenfülldruck zu beachten ist.

     Spezielle Auflagen und Hinweise

     A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
     vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
     Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
     Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
     Änderungsabnahme vorzuführen.

     A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

     A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
     Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
     Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

✏✎   A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
✌✍   verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
✌    E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
☞☞   so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
➜    den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
     Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

     A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
     4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

     A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
     bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

     Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
     Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

     Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
     Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

     K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
     dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
     Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
     des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
     sein.




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     Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519
     Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                              Seite 4 von 6

     K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
     dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
     Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
     des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
     sein.

     K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.

     K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
     durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
     herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
✏✎   genannten Bereich abgedeckt sein.
✌✍
✌    K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
☞☞   Radmitte vollständig umzulegen.
➜
     K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
     Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

     K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
     100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

     K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
     Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

     K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
     Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

     K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
     Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

     K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
     Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

     S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
     Seite 1) verwendet werden.

     T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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     Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519
     Hersteller                      Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                              Seite 5 von 6

     T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
     bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

     V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
     Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

     V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
     Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

              Vorderachse    Hinterachse

     Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
     Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
✏✎   Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
✌✍   Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
✌    Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
☞☞   Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
➜    Nr. 7    235/45R19      255/40R19
     Nr. 8    235/50R19      255/45R19
     Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
     Nr. 10   245/30R19      305/25R19
     Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
     Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
     Nr. 13   245/45R19      275/40R19
     Nr. 14   245/50R19      275/45R19
     Nr. 15   255/30R19      305/25R19
     Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
     Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
     Nr. 18   255/45R19      285/40R19
     Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
     Nr. 20   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
     Nr. 21   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
     Nr. 22   265/40R19      295/35R19
     Nr. 23   265/45R19      295/40R19
     Nr. 24   265/50R19      295/45R19
     Nr. 25   275/30R19      315/25R19

     Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
     Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
     des Fahrzeugs mitzuführen.

     Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
     (z.B. Verso, Gran, ...)

     X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.



     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
     ● ✁✂✄☎✁✆✝ ✞✟✠ ✂✡✆ ✝✠☛ 51503 nach §22 StVZO
     Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55020517 (1. Ausfertigung)

     Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX19 H2 Typ MAM GT1 8519
     Hersteller                     Keskin Tuning Europa GmbH

                                                                                           Seite 6 von 6

     Prüfort und Prüfdatum

     Die Verwendungsprüfung fand am 23. April 2017 in Lambsheim statt.

     Hinweise zum Sonderrad

     Die Sonderräder sind ww. Pulver beschichtet, Rand oder Front poliert.
     Die Sonderräder werden mit Doppellochkreis in folgender Kombination gefertigt: V4 100/5+112/5; V8
     108/5+114,3/5

     Prüfergebnis

     Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
     unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

     Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
     heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
     entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
     eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

     Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

✏✎   Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
✌✍   Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
✌    Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
☞☞   das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
➜
     Lambsheim, 23. April 2017




     Tufan                                                                00270294.DOC




     Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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