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							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                              National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 8,5 J x 20 H2

                                   issued by:

                                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 51190, Erweiterung 01




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 8,5 J x 20 H2


                             Genehmigungsnummer: 51190                         Erweiterung: 01
                             Approval number:                                  Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   AVO-Fahrzeugtechnik GmbH & Co. KG
                                   DE- 67454 Haßloch

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   Entfällt
                                   Not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   MCT11-8520
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 51190                         Erweiterung: 01
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ
                                   Type

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 51190, Erweiterung 01




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   On the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                                   DE-51105 Köln

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   28.11.2019

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   55019317 (2. Ausfertigung)
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 51190                        Erweiterung: 01
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   17                                                     1. Ausfertigung
                                   1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11                             2. Ausfertigung

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
§ 22 51190, Erweiterung 01




                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   Siehe Prüfbericht
                                   See test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval is extended
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 51190                       Erweiterung: 01
                             Approval number:                                Extension:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Aktualisierung des Verwendungsbereichs
                                   Update of the range of application

                             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:        18.12.2019
                                   Date:

                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:
§ 22 51190, Erweiterung 01




                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                 DE-24932 Flensburg



                                              Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                                        Index to the information package


                             Nummer der Genehmigung: 51190                     Erweiterung Nr.: 01
                             Approval No.                                      Extension No.:


                             Ausgabedatum:        05.05.2017                 letztes Änderungsdatum: 18.12.2019
                             Date of issue:                                  last date of amendment:


                                   Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

                                   Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                                   Test report(s) No.:                                               Date
                                   55019317 (1. Ausfertigung)                                        06.04.2017
                                   55019317 (2. Ausfertigung)                                        28.11.2019
§ 22 51190, Erweiterung 01




                                   Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                                   Information document No.:                                         Date
                                   MCT11-8520                                                        21.03.2017

                                   Liste der Änderungen:                                             Datum:
                                   List of modifications:                                            Date
                                   Siehe Anlage "Liste der Änderungen" des Prüfberichtes
                                   See appendix "Liste der Änderungen" of the test report
                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                             Nummer der Genehmigung: 51190, Erweiterung 01

                             - Anlage -

                             Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                             Nebenbestimmungen

                             Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
                             Vorschrift zu kennzeichnen.

                             Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                                    KBA 51190

                             Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                             unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                             ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                             Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
§ 22 51190, Erweiterung 01




                             der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
                             bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
                             Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                             können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                             Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
                             genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
                             ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
                             geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
                             die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
                             Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
                             herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
                             Umweltschutzes nicht entspricht.

                             Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                             Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                             sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                             Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                             seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                             Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                             Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                             Rechtsbehelfsbelehrung

                             Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                             erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                                 DE-24932 Flensburg


                                                                            2
                             Approval No.: 51190, Erweiterung 01

                             - Attachment -

                             Collateral clauses and instruction on right to appeal

                             Collateral clauses

                             All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                             applied regulation.

                             The approval identification is as follows: - see German version -

                             The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                             documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                             the Kraftfahrt-Bundesamt.
                             Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                             one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                             the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                             Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
§ 22 51190, Erweiterung 01




                             prosecuted.

                             The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                             with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                             issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                             violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
                             assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
                             comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                             The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                             from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                             the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                             taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
                             unhindered access to the production and storage facilities.

                             The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                             mark rights of third parties are not affected with this approval.

                             Instruction on right to appeal

                             This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                             writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                             DE-24944 Flensburg.
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51190 nach §22 StVZO

                             Prüfbericht Nr. 55019317 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ MCT11-8520
                             Hersteller                       AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                                      Seite 1 von 3

                             Auftraggeber                     AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG
                                                              Gottlieb-Duttenhöfer-Straße 83a
                                                              67454 Haßloch
                                                              QM-Nr. 49020180804

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad

                             Modell                           MOTEC - MCT11
                             Typ                              MCT11-8520
                             Radgröße                         8,5 J x 20 H2
                             Zentrierart                      Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/      Ein-   Rad-   Abroll- Gültig ab
                             führung                                              Lochkreis-     press- last   umfang Herstell-
                                                                                  (mm)/          tiefe  (kg)   (mm)    datum
                                                                                  Mittenloch-ø   (mm)
                                                                                  (mm)
                             5C            MCT11-8520 5C / Ø72,6 - Ø63,4          5/108/63,4     45    690     2200       1/2017
                             5C            MCT11-8520 5C / Ø72,6 - Ø65,1          5/108/65,1     45    690     2200       1/2017
§ 22 51190, Erweiterung 01




                             MB            MCT11-8520 MB / Ø66,5 - Ø57,1          5/112/57,1     35    690     2200       1/2017
                             MB            MCT11-8520 MB / Ø66,5 - Ø57,1          5/112/57,1     45    690     2200       1/2017
                             MB            MCT11-8520 MB / ohne Ring              5/112/66,6     35    690     2200       1/2017
                             MB            MCT11-8520 MB / ohne Ring              5/112/66,6     45    690     2200       1/2017
                             5F            MCT11-8520 5F / Ø72,6 - Ø60,1          5/114,3/60,1   40    690     2200       1/2017
                             5F            MCT11-8520 5F / Ø72,6 - Ø64,1          5/114,3/64,1   40    690     2200       1/2017
                             5F            MCT11-8520 5F / Ø72,6 - Ø66,1          5/114,3/66,1   40    690     2200       1/2017
                             5F            MCT11-8520 5F / Ø72,6 - Ø67,1          5/114,3/67,1   40    690     2200       1/2017
                             5G            MCT11-8520 5G / Ø72,6 - Ø67,1          5/120/67,1     35    690     2200       1/2017
                             5G            MCT11-8520 5G / ohne Ring              5/120/72,6     35    690     2200       1/2017

                             Kennzeichnung

                             KBA-Nummer                       51190
                             Herstellerzeichen                MOTEC
                             Radtyp und Ausführung            MCT11-8520 (s.o.)
                             Radgröße                         8.5JX20 H2
                             Einpreßtiefe                     ET...(s.o.)
                             Gießereikennzeichen              TAM
                             Herstellungsdatum                Monat und Jahr

                             Befestigungselemente

                             Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den
                             Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen.

                             Prüfungen

                             Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für
                             Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft.

                             Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen:

                             - Biegeumlaufprüfung
                             - Abrollprüfung
                             - Impactprüfung

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 51190                       Erweiterung: 01
                             Approval number:                                Extension:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Aktualisierung des Verwendungsbereichs
                                   Update of the range of application

                             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:        18.12.2019
                                   Date:

                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:
§ 22 51190, Erweiterung 01




                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51190 nach §22 StVZO

                             Prüfbericht Nr. 55019317 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ MCT11-8520
                             Hersteller                       AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                                   Seite 3 von 3

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an
                             den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten
                             Bedingungen zu verwenden.

                             Anlagen

                             Radbeschreibung                                                    21.03.2017
                             Radzeichnung                       MCT11-8520                      25.10.2016
                             Verwendungen                       Anlagen 1-17

                             Der Prüfbericht umfasst Blatt 1 bis 3.

                             Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen
                             Bedenken.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§ 22 51190, Erweiterung 01




                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                             Lambsheim, 28. November 2019




                             Tufan                                                                00333781.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51190 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55019317 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ MCT11-8520
                             Hersteller                        AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                                    Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG
                                                               Gottlieb-Duttenhöfer-Straße 83a
                                                               67454 Haßloch
                                                               QM-Nr. 49020180804

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                             Modell                            MOTEC - MCT11
                             Typ                               MCT11-8520
                             Radgröße                          8.5JX20 H2
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             MB           MCT11-8520 MB / ohne Ring             5/112/66,7         45        690    2200

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                        51190
§ 22 51190, Erweiterung 01




                             Herstellerzeichen                 MOTEC
                             Radtyp und Ausführung             MCT11-8520 (s.o.)
                             Radgröße                          8.5JX20 H2
                             Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                             S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                  30

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        BMW
                                                               Mini/BMW

                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51190 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55019317 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ MCT11-8520
                             Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                                Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 1er-Reihe         85-110         235/30R20   K1c K2c K5b K8z T88                A01 A12 A14
                             F1H                                                                                 A16 A19 A58
                             e1*2007/46*2018*..                                                                  B10 Flh S01
                             BMW 225xe Active      100            225/35R20   K1a K2a K2b K8d T90                A01 A12 A14
                             Tourer Hybrid                                                                       A16 A19 A56
                             UKL-L, F2AT                                                                         Flh S01
                             e1*2007/46*
                             0371*21-..;
                             e1*2007/46*1675*..
                             BMW 2er Active        70-170         225/35R20   K1a K2a K2b K8d                    A01 A12 A14
                             Tourer                70-170         235/30R20   K1c K2c K5a K6g K6i K8d            A16 A19 A57
                             UKL-L, F2AT           70-170         245/30R20   K1c K2c K5k K6h K6i K8i            Flh S01
                             e1*2007/46*
                             0371*13-..;
                             e1*2007/46*1675*..
                             BMW 2er Gran Tourer   70-141         225/35R20   K1a K2a K2b K8d T90 138            A01 A12 A14
§ 22 51190, Erweiterung 01




                             UKL-L, F2GT           70-141         235/30R20   K1c K2c K5a K6g K6i K8d T88 X77    A16 A19 A57
                             e1*2007/46*                                      138                                Ver S01
                             0371*18-..;           70-141         245/30R20   K1c K2c K5k K6h K6i K8i T90 138
                             e1*2007/46*1677*..
                             BMW X1                85-170         225/35R20   K2b T90                            A01 A12 A14
                             UKL-L, F1X            85-170         225/40R20   K2b                                A16 A19 A57
                             e1*2007/46*           85-170         235/35R20   K2b T88 T92                        B10 S01
                             0371*19-..;           85-170         245/35R20   K1a K2b
                             e1*2007/46*1676*..
                             BMW X2                100-170        225/35R20   K2b T90                            A01 A12 A14
                             F2X                   100-170        225/40R20   K2b                                A16 A19 A57
                             e1*2007/46*1824*..    100-170        235/35R20   K2b T88 T92                        B10 S01
                                                   100-170        245/35R20   K2b
                             Mini Clubman          75-155         235/30R20   A57 K1c K2a K2b K6x                A01 A12 A14
                             One/Cooper ,/D,/S                                                                   A16 A19 Car
                             UKL-L, FMK                                                                          S01
                             e1*2007/46*
                             0371*19-..,
                             e1*2007/46*1683*..
                             Mini Countryman       75-155         225/35R20   K2b T90                            A01 A12 A14
                             FMX                   75-155         235/35R20   K2b T88 T92                        A16 A19 A57
                             e1*2007/46*1682*..    75-155         245/35R20   K1b K2b                            KMV NoH
                                                                                                                 S01
                             Mini Countryman SE    100            225/35R20   K2b T90                            A01 A12 A14
                             FMX                   100            235/35R20   K2b T92                            A16 A19 A56
                             e1*2007/46*1682*..    100            245/35R20   K1b K2b                            KMV S01
                             - Hybrid

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55019317 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ MCT11-8520
                             Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                                      Seite 3 von 6

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
§ 22 51190, Erweiterung 01




                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55019317 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ MCT11-8520
                             Hersteller                     AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                                     Seite 4 von 6

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
§ 22 51190, Erweiterung 01




                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             B10    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
                             an Achse 1.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.


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                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55019317 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ MCT11-8520
                             Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                                      Seite 5 von 6

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
§ 22 51190, Erweiterung 01




                             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

                             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                             Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
                             Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

                             K8z    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter
                             Radmitte um 5mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
                             (Hybridelektrofahrzeug).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51190 nach §22 StVZO

                             Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55019317 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX20 H2 Typ MCT11-8520
                             Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                                      Seite 6 von 6

                             T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Minivan (z.B. Verso, Gran, ...)

                             X77     Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 27. November 2019 in Lambsheim statt.
§ 22 51190, Erweiterung 01




                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 27. November 2019




                             Tufan                                                                   00333658.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             Hinweisblatt „Radabdeckung“

                             Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
                             Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
                             erhältlich sind, gem. den Auflagen

                             K1a, K1b, K1c und
                             K2a, K2b, K2c

                             hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
                             kleben.

                                                                         Vorderachse
§ 22 51190, Erweiterung 01




                             Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
                             Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                             Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
                             Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                                         Hinterachse




                             Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
                             Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                             Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
                             Radmitte                                                              hinter der Radmitte