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							                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 4

                             Fahrzeughersteller                       : BMW AG
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 57
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             WF8080/WS5X         WS5X                    ohne                        66,6                    610     2114    12/14
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : BMW AG
                             Befestigungsteile                        : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     MINI
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis         kW       Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             FMK          e1*2007/46*1683*..       75 - 170 215/45R18 93                                CLUBMAN JOHN
                                                                                                                        COOPER
                                                                           225/40R18 88W                                WORKS (F54); MINI
                                                                   170     215/45R18 M+S 52J                            CLUBMAN F54;
                                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 74D; 76O; 842;
                                                                                                                        847; BBY; DE4
                             FMK            e1*2007/46*1683*..     75 - 155 215/45R18 M+S 52J                           MINI CLUBMAN F54;
                                                                            215/45R18 93                                Allradantrieb;
                                                                            225/40R18 88W                               Frontantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                        73C; 74D; 75I; 76O;
                                                                                                                        77E; 842; 847; BBY;
                                                                                                                        DE4
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     MINI, 2ER REIHE, X REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             UKL-L        e1*2007/46*0371*..  75 - 170 215/45R18 93                                   CLUBMAN JOHN
                                                                                                                      COOPER
                                                                           225/40R18 88W                              WORKS (F54); MINI
                                                                 170       215/45R18 M+S 52J                          CLUBMAN F54;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 76O; 842;
                                                                                                                      847; BBY; DE4
                             UKL-L          e1*2007/46*0371*..   70 - 170 225/45R18          51G                      BMW Active Tourer
                                                                                                                      F45;
                                                                                                                      BMW Gran Tourer F46;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 75I; 76O;
                                                                                                                      77E; 842; 847; BBY;
                                                                                                                      DE4
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             UKL-L          e1*2007/46*0371*..   75 - 155 215/45R18 M+S 52J                           MINI CLUBMAN F54;
                                                                          215/45R18 93                                Allradantrieb;
                                                                          225/40R18 88W                               Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 75I; 76O;
                                                                                                                      77E; 842; 847; BBY;
                                                                                                                      DE4

                             Verkaufsbezeichnung:     2ER REIHE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             F2AT         e1*2007/46*1675*.. 70 - 170 225/45R18              51G                      BMW Active Tourer
                                                                                                                      F45;
                             F2GT           e1*2007/46*1677*..                                                        BMW Gran Tourer F46;
                                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                      73C; 74D; 75I; 76O;
                                                                                                                      77E; 842; 847; BBY;
                                                                                                                      DE4

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 4
                                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                    der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§ 22 49741, Erweiterung 06




                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                             842) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 293mm
                                  an der Vorderachse nicht zulässig.
                             847) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 294mm
                                  an der Vorderachse nicht zulässig.
                             Gutachten 14-00074-CC-GBM-06
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49741
                             zu V.1. ANLAGE: 23                                               Radtyp: WF8080
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 19.09.2019
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 4
                             BBY) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm
                                  (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht
                                  zulässig.
                             DE4) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
                                  (Dicke 22mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 49741, Erweiterung 06
						
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