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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50833 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55066916 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 7


                             Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                                            SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                            68789 St.Leon-Rot
                                                            49 02 0341305


                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                             Modell                         C12
                             Typ                            C12 909
                             Radgröße                       9.0Jx19H2
                             Zentrierart                    Mittenzentrierung

                             Ausführung          Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                                 Zentrierring                Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                             Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
                             C12 909 38 98S 989/07 CMS / ohne Ring           5/112/66,6           38          935    2400
§ 22 50833, Erweiterung 03




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                     50833
                             Herstellerzeichen              CMS
                             Radtyp und Ausführung          C12 909 (s.o.)
                             Radgröße                       9.0Jx19H2
                             Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                  Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                                   mittel
                             S01   Serien-Schraube         Kegel 60°   140                       27,5                Serie
                                   M14x1,25
                             S02   Serien-Schraube         Kegel 60°   140                       27,5                Serie
                                   M14x1,25
                             S03   Serien-Schraube         Kegel 60°   140                       29                  Serie
                                   M14x1,25

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                     BMW
                                                            Mini/BMW

                             Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50833 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55066916 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 7


                             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      weise                                Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW X1                85-170        235/40R19     K1c K2c                              A01 A07 A12
                             UKL-L, F1X            85-170        245/40R19     K1c K2c K6v                          A16 A19 A57
                             e1*2007/46*                                                                            S02
                             0371*19-..;
                             e1*2007/46*1676*..
                             BMW X2              100-170         235/40R19     K1c K2c K6v                          A01 A07 A12
                             F2X                 100-170         245/40R19     K1c K2c K6v                          A16 A19 A57
                             e1*2007/46*1824*..  100-170         255/40R19     K1c K2c K4i K5v K6x                  S01
                             BMW X5 (IV)         183-250         255/50R19     A10 A84 R37 T03 T07 187              A07 A16 A19
                             G5X                 183-250         255/55R19     A12 R37 187                          A56 L06 V19
                             e1*2007/46*1918*..  183-250         265/50R19     A10 A84 187                          S03
                                                 183-250         275/45R19     A10 A84 187
                                                 183-250         275/50R19     A01 A12 K1b 187
                                                 183-250         285/45R19     A12 187
§ 22 50833, Erweiterung 03




                             Mini Countryman     75-155          225/40R19     K1a K1b K2b T89 T93                  A01 A07 A12
                             FMX                 75-155          225/45R19     K1a K1b K2b R70                      A16 A19 A57
                             e1*2007/46*1682*..  75-155          235/40R19     K1a K1b K2b K4i K6w                  KMV S01
                                                 75-155          245/40R19     K1c K2b K4i K6w K8e
                                                 75-155          255/35R19     K1c K2c K4i K6w K8e
                                                 75-155          255/40R19     K1c K2c K4i K6w K8e
                             Mini Countryman JCW 170             225/40R19     K1a K1b K2b T89 T93                  A01 A07 A12
                             FMX                 170             225/45R19     K1a K1b K2b R70                      A16 A19 A56
                             e1*2007/46*1682*..  170             235/40R19     K1a K1b K2b K4i K6w                  KMV S01
                             - John Cooper Works 170             245/40R19     K1c K2b K4i K6w K8e
                                                 170             255/35R19     K1c K2c K4i K6w K8e
                                                 170             255/40R19     K1c K2c K4i K6w K8e
                             Mini Countryman SE  100             225/40R19     K1a K1b K2b T93                      A01 A07 A12
                             FMX                 100             225/45R19     K1a K1b K2b R70                      A16 A19 A56
                             e1*2007/46*1682*..  100             235/40R19     K1a K1b K2b K4i K6w                  KMV S01
                             - Hybrid            100             245/40R19     K1c K2b K4i K6w K8e


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50833 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55066916 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 3 von 7


                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.
§ 22 50833, Erweiterung 03




                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55066916 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 7

                             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
                             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A84      Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winter-
                             reifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

                             K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
                             len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§ 22 50833, Erweiterung 03




                             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
                             abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55066916 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                       Seite 5 von 7


                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                             Allradlenkung (4WS).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
§ 22 50833, Erweiterung 03




                             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T07     Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55066916 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 6 von 7


                             V19   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
                             Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                             Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
                             Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
                             Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                             Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
                             Nr. 7    235/45R19      255/40R19
                             Nr. 8    235/50R19      255/45R19
                             Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 10   245/30R19      305/25R19
                             Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
                             Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
                             Nr. 13   245/45R19      275/40R19
§ 22 50833, Erweiterung 03




                             Nr. 14   245/50R19      275/45R19
                             Nr. 15   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
                             Nr. 18   255/45R19      285/40R19
                             Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
                             Nr. 20   255/55R19      275/50R19
                             Nr. 21   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
                             Nr. 22   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
                             Nr. 23   265/40R19      295/35R19
                             Nr. 24   265/45R19      295/40R19
                             Nr. 25   265/50R19      295/45R19
                             Nr. 26   275/30R19      315/25R19

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             187      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1870 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 14. August 2019 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50833 nach §22 StVZO

                             Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55066916 (1. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ C12 909
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 7 von 7



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2019.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 50833, Erweiterung 03




                             Lambsheim, 14. August 2019




                             Bohlander                                                                    00326518.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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