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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               52a
Seite :                    1/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                XRT-8519
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                            Borbet
Montageposition:                                     Vorderachse *
Radausführung:                                           LK112
Radgröße:                                              8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast:                                        730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2100 mm
 * Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03)
an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp XRT-9519, LK112 (ABE-Nr. 49285*03) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
7L, F1X, F2AT, F2GT, FMX,        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           5281     140 Nm
G3X, G4X, G5K, G5L, G6GT,        M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
UKL-L




RA-000726-G0-015-52a~BM-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               52a
Seite :                    2/8                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
F2AT                              e1*2007/46*1675*..
F2GT                              e1*2007/46*1677*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse          Hinterachse
                                           8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
70 bis 170      BMW 2er Active Tourer,     235/35R19            235/35R19                    A01) bis A10)
                Active Tourer xDrive, Gran K01)
                Tourer, Gran Tourer xDrive


Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                             e1*2007/46*1688*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er xDrive, 235/40R19            235/40R19                      A02) bis A10)
                BMW 5er Hybrid                                                               E21)N245)ER1)
                (Limousine, außer M550i
                xDrive und M550d xDrive) 245/40R19            245/40R19                      A02) bis A10)
                                                                                             E21) ER1)

                                               245/40R19              275/35R19              A02) bis A10)
                                                                                             E21) ER1)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                              e1*2007/46*1688*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
294 bis 340     BMW 5er                   245/35R19 M+S        245/35R19 M+S                 A02) bis A10)
                (Limousine, nur M550i                                                        E21) ER1)
                xDrive und M550d xDrive)
                                          245/40R19 M+S        245/40R19 M+S                 A02) bis A10)
                                                                                             E21) ER1)

                                               245/40R19              275/35R19              A02) bis A10)
                                                                                             E21) ER1)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000726-G0-015-52a~BM-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               52a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                             e1*2007/46*1750*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er xDrive 245/40R19             245/40R19                      A02) bis A10)
                (Kombi, außer M550d                                                          E21) ER1)
                xDrive)
                                         255/35R19            255/35R19                      A01) bis A10)
                                         K03)                                                E21) ER1)

                                               255/40R19              255/40R19              A01) bis A10)
                                               K03)                                          E21) ER1)GA2)

                                               245/40R19              275/35R19              A02) bis A10)
                                                                                             E21) ER1)V00)

                                               255/40R19              285/35R19              A01) bis A10)
                                               K03)                                          E21) ER1)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                             e1*2007/46*1750*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
294             BMW 5er                   245/40R19 M+S        245/40R19 M+S                 A02) bis A10)
                (Kombi, nur M550d xDrive)                                                    E21) ER1)

                                               255/40R19 M+S          255/40R19 M+S          A01) bis A10)
                                               K03)                                          E21) ER1)G01)

                                               245/40R19              275/35R19              A02) bis A10)
                                                                                             E21) ER1)V00)

                                               255/35R19              285/30R19              A01) bis A10)
                                               K03)                                          E21) ER1)V00)

                                               255/40R19              285/35R19              A01) bis A10)
                                               K03)                                          E21) ER1)GFC)V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000726-G0-015-52a~BM-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               52a
Seite :                    4/8                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT                           e1*2007/46*1791*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
120 bis 265     BMW 6er GT              245/45R19            245/45R19                       A02) bis A10)
                                                                                             ER2)

                                               255/40R19              255/40R19              A02) bis A10)
                                                                                             ER1)

                                               245/45R19              275/40R19              A02) bis A10) ER2)
                                                                                             V00)

                                               255/40R19              285/35R19              A02) bis A10) ER1)
                                                                                             V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
155 bis 330     BMW 7er                 245/45R19            245/45R19                       A02) bis A10) ER2)
                (Baureihe G11)

                                               245/45R19              275/40R19              A02) bis A10) ER2)
                                                                                             V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                          e1*2007/46*0371*..
F1X                            e1*2007/46*1676*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1 xDrive 235/40R19            235/40R19                      A01) bis A10)
                                         K01)

                                               255/35R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                               K01)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000726-G0-015-52a~BM-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               52a
Seite :                    5/8                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
100 bis 195     BMW X3                  255/45R19            255/45R19                       A01) bis A10)B79)
                                                                                             ER3)

                                               265/45R19              265/45R19              A01) bis A10) B79)
                                                                                             ER5)

                                               275/45R19              275/45R19              A01) bis A10) B79)
                                               K03)                                          ER6)

                                               255/45R19              285/40R19              A01) bis A10) B79)ER3)
                                                                                             V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
120 bis 195     BMW X4                  255/45R19            255/45R19                       A02) bis A10) B79)
                                                                                             ER3)

                                               265/45R19              265/45R19              A02) bis A10) B79)
                                                                                             ER5)

                                               275/45R19              275/45R19              A02) bis A10) B79)
                                                                                             ER6)

                                               255/45R19              285/40R19              A02) bis A10) B79)ER3)
                                                                                             V00)
Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                            e1*2007/46*1682*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET30          9.5x19,ET35
75 bis 155      BMW Mini Countryman     245/35R19            245/35R19                       A01) bis A10)
                                        K01)

Die Verwendung des Rades XRT-8519, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp XRT-9519 (ABE-Nr. 49285*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



RA-000726-G0-015-52a~BM-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               52a
Seite :                    6/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.



RA-000726-G0-015-52a~BM-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               52a
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von
     Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt
     sein.

B79) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
     sind:
     Achse 1:4-Kolben Festsattel, Bremsscheibe Ø348x36 mm .

E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1430 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1415 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1400 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1385 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GFC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 245/40R19,
     245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




RA-000726-G0-015-52a~BM-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 49284
Nr. :                      RA-000726-G0-015
Anlage-Nr. :               52a
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XRT-8519


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 52a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XRT-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 22.02.2019




RA-000726-G0-015-52a~BM-5-112-66_5-ET30.docx