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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. :                25a
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                        GTX-8519




                                                                                              !
                                                                                          FO
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad




                                                                                         IN
Handelsmarke:                                                  BORBET




                                                                                     AB
                                                                                     R
Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse




                                                                                 VO
                                                                                 R
Radausführung:                                                   LK112




                                                                                ZU
                                                                            N
Radgröße:                                                      8½Jx19H2




                                                                            O
                                                                          SI
                                                                        R
Rad-Einpresstiefe:                                               45 mm




                                                                       VE
                                                                  SE
Lochkreisdurchmesser:                                           112 mm


                                                                 LE
Lochzahl:                                                          5
                                                              E
                                                             N
                                                            EI

Mittenlochdurchmesser:                                          72,5 mm
                                                         -R
                                                        9




Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
                                                    §1
                                                    H




Zentrierring:                                               BOØ72,5/Ø66,6
                                                  AC
                                                 N




geprüfte Radlast: *)                                             720 kg
                                                G
                                             N
                                             U




 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
                                           AG
                                        TR




*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                                       N
                                    EI
                                    R
                                  ZU




Allgemeine Anforderungen
                               T




Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                             H
                             IC




Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                          -N




entsprechend ersetzt werden.
                        IG
                     LT
                    Ü




Verwendungsbereich
                    G
                N




Fahrzeughersteller oder Marke:     BMW
                U
                T
           EN




Radbefestigung
          M
      KU




Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
     O




Kürzel                                                                              moment
    D




BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 5281        140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. :                25a
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                           e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      BMW 1er, 1er xDrive    215/35R19                                A01) bis A10)




                                                                                                     !
                (ohne Flap)            K04) N225) T85)                          BF1) EB1)




                                                                                                 FO
                                                                                                IN
                                         225/35R19




                                                                                            AB
                                         K01) K04)




                                                                                          R
                                                                                        VO
                                         235/30R19




                                                                                      R
                                                                                   ZU
                                         K01) K02) T86)




                                                                                 N
                                                                                O
                                                                            SI
                                         245/30R19




                                                                            R
                                         K01) K02)




                                                                           VE
                                                                      SE
                                                                    LE
Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                                                                  E
                                                                 N
F1H                           e1*2007/46*2018*..
                                                               EI
                                                            -R


Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                                                           9
                                                          §1




85 bis 225      BMW 1er, 1er xDrive    215/35R19                                A01) bis A10)
                                                       H




                (mit Flap)             K04) N225) T85)                          BF1) EB1)
                                                    AC
                                                   N




                                         225/35R19
                                                  G
                                               N




                                         K01) K04)
                                              U
                                             AG
                                         TR




                                         235/30R19
                                         N




                                         K01) K02) T86)
                                      EI
                                    R
                                  ZU




                                         245/30R19
                                         K01) K02)
                                T
                              H
                             IC
                          -N




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                        IG
                     LT




F2AT                            e1*2007/46*1675*..
                    Ü




F2GT                            e1*2007/46*1677*..
                    G
                 N




UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
                U
                T




Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
           EN




(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
          M
       KU




70 bis 170      BMW 2er Active           225/40R19                              A01) bis A10)
      O




                Tourer, Active Tourer    K04)                                   BF1) K01)
    D




                xDrive, Gran Tourer,
                Gran Tourer xDrive       235/35R19
                                         A93a) K02) T91)

                                         245/35R19
                                         K02) K18) K28)

                                         255/35R19
                                         K02) K18) K28)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/40R19          255/35R19          A01) bis A10)
                                         K01)               K02) K18) K28)     BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. :                25a
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                           e1*2007/46*1676*..
UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen




                                                                                                       !
                                                                                                  FO
85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      225/40R19                                 A01) bis A10)




                                                                                                  IN
                xDrive                                                           BF1) EB1) K04)




                                                                                             AB
                                       225/45R19




                                                                                           R
                                                                                         VO
                                         235/40R19




                                                                                       R
                                                                                    ZU
                                         245/40R19




                                                                                  N
                                         K03) K89)




                                                                                 O
                                                                             SI
                                                                             R
                                                                            VE
Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):




                                                                       SE
F2X                           e1*2007/46*1824*..

                                                                     LE
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                                                                  E
                                                                 N
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                                                                EI
                                                             -R


85 bis 225      BMW X2                 225/45R19                                 A01) bis A10)
                                                           9




                                                                                 BF1) EB1) K04)
                                                         §1




                                         235/40R19
                                                       H
                                                    AC
                                                   N
                                                  G




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                                                N
                                               U




FMK                              e1*2007/46*1683*..
                                             AG




UKL-L                            e1*2007/46*0371*..
                                         TR




Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                                         N
                                      EI




(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                                    R
                                  ZU




75 bis 155      BMW Mini Clubman          215/35R19                              A01) bis A10)
                (Frontantrieb u. Allrad)                                         BF1) K01) K04) N225) T85)
                                T
                               H
                             IC
                          -N




Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                        IG




FMX                           e1*2007/46*1682*..
                     LT




Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                    Ü
                    G




(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                 N




75 bis 155      BMW Mini Countryman 225/40R19                                    A02) bis A10)
                U
                T




                                                                                 BF1)
            EN




                                         225/45R19
           M
       KU




                                         235/40R19
       O
    D




                                         A01) K01)

                                         245/35R19
                                         A01) K01)

                                         245/40R19
                                         A01) K01)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. :                25a
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX-8519



A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur




                                                                                           !
                                                                                       FO
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




                                                                                      IN
                                                                                  AB
A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu




                                                                                  R
                                                                              VO
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in




                                                                              R
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu




                                                                           ZU
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht




                                                                          N
                                                                          O
       zulässig.




                                                                      SI
                                                                      R
                                                                     VE
A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine



                                                                 SE
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem

                                                                LE
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                                                            E
                                                           N
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                                                           EI
                                                       -R
                                                       9




A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
                                                   §1




       DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                                                   H
                                                AC




       Radkontur hinausragen.
                                               N
                                               G
                                           N




A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                                           U
                                          AG




       Befestigungsteile zu verwenden.
                                      TR
                                      N




A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                                   EI




       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
                                  R
                                ZU
                               T




A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                           H
                           IC




       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                          -N




       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      IG
                     LT




       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                  Ü




       werden.
                 G
                 N
              U
            T




A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
            EN




       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
           M
       KU




       wird.
       O
    D




A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5281
       Anzugsmoment: 140 Nm

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M blau mit belüfteter Scheibe Ø360x30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. :                25a
Seite :                     5/6
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX-8519



K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen




                                                                                           !
                                                                                       FO
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben




                                                                                      IN
       genannten Bereich abgedeckt sein.




                                                                                  AB
                                                                                  R
K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder




                                                                              VO
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der




                                                                              R
                                                                           ZU
       Radmitte herzustellen.




                                                                          N
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen




                                                                          O
                                                                      SI
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben




                                                                      R
       genannten Bereich abgedeckt sein.




                                                                     VE
                                                                 SE
K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder

                                                                LE
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                                                            E
                                                           N
       Radmitte herzustellen.
                                                           EI
                                                       -R


       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                                       9




       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                                   §1




       genannten Bereich abgedeckt sein.
                                                   H
                                                AC
                                               N




K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                                               G
                                           N




       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                                           U
                                          AG




       Radmitte herzustellen.
                                      TR




       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                                      N




       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                                   EI
                                  R




       genannten Bereich abgedeckt sein.
                                ZU
                               T
                           H




K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
                           IC




       umgelegten Radhauskante zu kürzen.
                          -N
                      IG
                     LT




K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
                  Ü
                 G
                 N




K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
              U
            T




       erforderlich:
            EN




       • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
           M
       KU




          Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
       O




       • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
    D




       • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
          Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. :                25a
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX-8519



T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




                                                                                           !
                                                                                       FO
V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-




                                                                                      IN
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies




                                                                                  AB
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es




                                                                                  R
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der




                                                                              VO
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit




                                                                              R
                                                                           ZU
       eines entsprechenden Nachweises.




                                                                          N
                                                                          O
                                                                      SI
Die Anlage 25a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder




                                                                      R
Typ GTX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH




                                                                     VE
                                                                 SE
Geschäftsstelle Essen, 21.11.2019

                                                                LE
                                                            E
                                                           N
                                                           EI
                                                       -R
                                                       9
                                                   §1
                                                   H
                                                AC
                                               N
                                               G
                                           N
                                           U
                                          AG
                                      TR
                                      N
                                   EI
                                  R
                                ZU
                               T
                           H
                           IC
                          -N
                      IG
                     LT
                  Ü
                 G
                 N
              U
            T
            EN
           M
       KU
       O
    D
						
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