Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 1/6
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GTX-8519
!
FO
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
IN
Handelsmarke: BORBET
AB
R
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
VO
R
Radausführung: LK112
ZU
N
Radgröße: 8½Jx19H2
O
SI
R
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
VE
SE
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
LE
Lochzahl: 5
E
N
EI
Mittenlochdurchmesser: 72,5 mm
-R
9
Zentrierart: Mittenzentrierung
§1
H
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
AC
N
geprüfte Radlast: *) 720 kg
G
N
U
Reifenabrollumfang: 2100 mm
AG
TR
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
N
EI
R
ZU
Allgemeine Anforderungen
T
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
H
IC
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
-N
entsprechend ersetzt werden.
IG
LT
Ü
Verwendungsbereich
G
N
Fahrzeughersteller oder Marke: BMW
U
T
EN
Radbefestigung
M
KU
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
O
Kürzel moment
D
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 5281 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 2/6
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 BMW 1er, 1er xDrive 215/35R19 A01) bis A10)
!
(ohne Flap) K04) N225) T85) BF1) EB1)
FO
IN
225/35R19
AB
K01) K04)
R
VO
235/30R19
R
ZU
K01) K02) T86)
N
O
SI
245/30R19
R
K01) K02)
VE
SE
LE
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E
N
F1H e1*2007/46*2018*..
EI
-R
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
9
§1
85 bis 225 BMW 1er, 1er xDrive 215/35R19 A01) bis A10)
H
(mit Flap) K04) N225) T85) BF1) EB1)
AC
N
225/35R19
G
N
K01) K04)
U
AG
TR
235/30R19
N
K01) K02) T86)
EI
R
ZU
245/30R19
K01) K02)
T
H
IC
-N
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
IG
LT
F2AT e1*2007/46*1675*..
Ü
F2GT e1*2007/46*1677*..
G
N
UKL-L e1*2007/46*0371*..
U
T
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
EN
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
M
KU
70 bis 170 BMW 2er Active 225/40R19 A01) bis A10)
O
Tourer, Active Tourer K04) BF1) K01)
D
xDrive, Gran Tourer,
Gran Tourer xDrive 235/35R19
A93a) K02) T91)
245/35R19
K02) K18) K28)
255/35R19
K02) K18) K28)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K01) K02) K18) K28) BF1) V00)
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Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 3/6
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X e1*2007/46*1676*..
UKL-L e1*2007/46*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
!
FO
85 bis 170 BMW X1 sDrive, X1 225/40R19 A01) bis A10)
IN
xDrive BF1) EB1) K04)
AB
225/45R19
R
VO
235/40R19
R
ZU
245/40R19
N
K03) K89)
O
SI
R
VE
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SE
F2X e1*2007/46*1824*..
LE
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
E
N
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
EI
-R
85 bis 225 BMW X2 225/45R19 A01) bis A10)
9
BF1) EB1) K04)
§1
235/40R19
H
AC
N
G
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N
U
FMK e1*2007/46*1683*..
AG
UKL-L e1*2007/46*0371*..
TR
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
N
EI
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
R
ZU
75 bis 155 BMW Mini Clubman 215/35R19 A01) bis A10)
(Frontantrieb u. Allrad) BF1) K01) K04) N225) T85)
T
H
IC
-N
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
IG
FMX e1*2007/46*1682*..
LT
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
Ü
G
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
N
75 bis 155 BMW Mini Countryman 225/40R19 A02) bis A10)
U
T
BF1)
EN
225/45R19
M
KU
235/40R19
O
D
A01) K01)
245/35R19
A01) K01)
245/40R19
A01) K01)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 4/6
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
!
FO
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
IN
AB
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
R
VO
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
R
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
ZU
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
N
O
zulässig.
SI
R
VE
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
SE
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
LE
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
E
N
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
EI
-R
9
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
§1
DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
H
AC
Radkontur hinausragen.
N
G
N
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
U
AG
Befestigungsteile zu verwenden.
TR
N
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
EI
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
R
ZU
T
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
H
IC
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
-N
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
IG
LT
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
Ü
werden.
G
N
U
T
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
EN
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
M
KU
wird.
O
D
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5281
Anzugsmoment: 140 Nm
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. M blau mit belüfteter Scheibe Ø360x30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 5/6
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
!
FO
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
IN
genannten Bereich abgedeckt sein.
AB
R
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
VO
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
R
ZU
Radmitte herzustellen.
N
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
O
SI
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
R
genannten Bereich abgedeckt sein.
VE
SE
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
LE
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
E
N
Radmitte herzustellen.
EI
-R
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
9
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§1
genannten Bereich abgedeckt sein.
H
AC
N
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
G
N
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
U
AG
Radmitte herzustellen.
TR
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
N
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
EI
R
genannten Bereich abgedeckt sein.
ZU
T
H
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
IC
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
-N
IG
LT
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Ü
G
N
K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
U
T
erforderlich:
EN
• die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
M
KU
Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
O
• die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
D
• Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 6/6
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : GTX-8519
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
!
FO
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
IN
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
AB
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
R
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
VO
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
R
ZU
eines entsprechenden Nachweises.
N
O
SI
Die Anlage 25a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
R
Typ GTX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
VE
SE
Geschäftsstelle Essen, 21.11.2019
LE
E
N
EI
-R
9
§1
H
AC
N
G
N
U
AG
TR
N
EI
R
ZU
T
H
IC
-N
IG
LT
Ü
G
N
U
T
EN
M
KU
O
D