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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    1/7                                                       Mobilität
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 SPL 706
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Anzio
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             W6
Radgröße:                                               7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                       52 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 66,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        680 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2060 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW bzw. Mini

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
F1H, F2AT, F2GT, FMCA, FMK, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                         140 Nm
FML2, FML4, UKL-L           M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm




RA-000913-C0-413-08~BM-5-112-66_5-ET52
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    2/7                                                            Mobilität
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                            e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      BMW 1er, 1er xDrive     195/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                (ohne Flap)             A93)                              EF0)

                                         195/60R16 M+S
                                         A93)

                                         205/55R16
                                         A93a)

                                         205/60R16

                                         215/50R16
                                         A01)K04)

                                         215/55R16
                                         A01)K04)

                                         225/50R16
                                         A01)K04)

                                         235/50R16
                                         A01)K04)




RA-000913-C0-413-08~BM-5-112-66_5-ET52
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. :               8
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Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                            e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      BMW 1er, 1er xDrive     195/55R16 M+S                     A02) bis A10)
                (mit Flap)              A93)                              EF0)

                                         195/60R16 M+S
                                         A93)

                                         205/55R16
                                         A93a)

                                         205/60R16

                                         215/50R16
                                         A01)K04)

                                         215/55R16
                                         A01)K04)

                                         225/50R16
                                         A01)K04)

                                         235/50R16
                                         A01)K04)




RA-000913-C0-413-08~BM-5-112-66_5-ET52
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. :               8
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Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
F2AT                              e1*2007/46*1675*..
F2GT                              e1*2007/46*1677*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 141      BMW 2er Active Tourer,     195/65R16 M+S                      A02) bis A10)
                Active Tourer xDrive, Gran W205)                              EF0)
                Tourer, Gran Tourer xDrive
                                           205/55R16
                                           A01)A93)G01)

                                           205/60R16
                                           A93b)

                                           215/60R16
                                           A01)K04)

                                           225/55R16
                                           A01)K04)

                                           235/55R16
                                           A01)K03)K04)

                                           245/50R16
                                           A01)A93b)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
FML2                              e1*2007/46*1678*..
FMCA                              e1*2007/46*1679*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155      BMW Mini                    195/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine 2-türig, Cabrio) A01)K04)N205)                     EF0)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
FML4                              e1*2007/46*1680*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155      BMW Mini                   195/55R16                          A02) bis A10)
                (Limousine 4-türig)        A01)K04)                           EF0)




RA-000913-C0-413-08~BM-5-112-66_5-ET52
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    5/7                                                                Mobilität
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                              e1*2007/46*0371*..
FMK                                e1*2007/46*1683*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Clubman            195/60R16 M+S                     A02) bis A10)
                (Frontantrieb u. Allrad)    A93)                              EF0)

                                           205/55R16
                                           A93a)N215)

                                           205/55R16 M+S
                                           A93a)

                                           205/60R16
                                           N215)

                                           205/60R16 M+S

                                           215/55R16
                                           A01)K04)N225)

                                           225/50R16
                                           A01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


RA-000913-C0-413-08~BM-5-112-66_5-ET52
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. :               8
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Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
     Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
     Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-000913-C0-413-08~BM-5-112-66_5-ET52
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. :                      RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. :               8
Seite :                    7/7                                                           Mobilität
Auftraggeber :             Superior Industries Leichtmetallräder
                           Germany GmbH
Teiletyp :                 SPL 706


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ SPL 706 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder
Germany GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.11.2019




RA-000913-C0-413-08~BM-5-112-66_5-ET52
						
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