Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. : RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. : 8
Seite : 1/7 Mobilität
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder
Germany GmbH
Teiletyp : SPL 706
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SPL 706
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Anzio
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: W6
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 52 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 680 kg
bei Reifenabrollumfang: 2060 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW bzw. Mini
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
F1H, F2AT, F2GT, FMCA, FMK, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
FML2, FML4, UKL-L M14x1,25, Schaftlänge 27,5 mm
RA-000913-C0-413-08~BM-5-112-66_5-ET52
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. : RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. : 8
Seite : 2/7 Mobilität
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder
Germany GmbH
Teiletyp : SPL 706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 BMW 1er, 1er xDrive 195/55R16 M+S A02) bis A10)
(ohne Flap) A93) EF0)
195/60R16 M+S
A93)
205/55R16
A93a)
205/60R16
215/50R16
A01)K04)
215/55R16
A01)K04)
225/50R16
A01)K04)
235/50R16
A01)K04)
RA-000913-C0-413-08~BM-5-112-66_5-ET52
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. : RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. : 8
Seite : 3/7 Mobilität
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder
Germany GmbH
Teiletyp : SPL 706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H e1*2007/46*2018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 BMW 1er, 1er xDrive 195/55R16 M+S A02) bis A10)
(mit Flap) A93) EF0)
195/60R16 M+S
A93)
205/55R16
A93a)
205/60R16
215/50R16
A01)K04)
215/55R16
A01)K04)
225/50R16
A01)K04)
235/50R16
A01)K04)
RA-000913-C0-413-08~BM-5-112-66_5-ET52
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. : RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. : 8
Seite : 4/7 Mobilität
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder
Germany GmbH
Teiletyp : SPL 706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L e1*2007/46*0371*..
F2AT e1*2007/46*1675*..
F2GT e1*2007/46*1677*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 141 BMW 2er Active Tourer, 195/65R16 M+S A02) bis A10)
Active Tourer xDrive, Gran W205) EF0)
Tourer, Gran Tourer xDrive
205/55R16
A01)A93)G01)
205/60R16
A93b)
215/60R16
A01)K04)
225/55R16
A01)K04)
235/55R16
A01)K03)K04)
245/50R16
A01)A93b)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L e1*2007/46*0371*..
FML2 e1*2007/46*1678*..
FMCA e1*2007/46*1679*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155 BMW Mini 195/55R16 A02) bis A10)
(Limousine 2-türig, Cabrio) A01)K04)N205) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L e1*2007/46*0371*..
FML4 e1*2007/46*1680*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155 BMW Mini 195/55R16 A02) bis A10)
(Limousine 4-türig) A01)K04) EF0)
RA-000913-C0-413-08~BM-5-112-66_5-ET52
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. : RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. : 8
Seite : 5/7 Mobilität
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder
Germany GmbH
Teiletyp : SPL 706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L e1*2007/46*0371*..
FMK e1*2007/46*1683*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 BMW Mini Clubman 195/60R16 M+S A02) bis A10)
(Frontantrieb u. Allrad) A93) EF0)
205/55R16
A93a)N215)
205/55R16 M+S
A93a)
205/60R16
N215)
205/60R16 M+S
215/55R16
A01)K04)N225)
225/50R16
A01)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000913-C0-413-08~BM-5-112-66_5-ET52
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. : RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. : 8
Seite : 6/7 Mobilität
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder
Germany GmbH
Teiletyp : SPL 706
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
RA-000913-C0-413-08~BM-5-112-66_5-ET52
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 51652
Nr. : RA-000913-C0-413
Anlage-Nr. : 8
Seite : 7/7 Mobilität
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder
Germany GmbH
Teiletyp : SPL 706
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ SPL 706 des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder
Germany GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 08.11.2019
RA-000913-C0-413-08~BM-5-112-66_5-ET52