Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36a
               Seite :                      1 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    8100_7017
               Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              Fondmetal
               Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                112Y
               Radausführungskennz.:                                         112Y
               Radgröße:                                                   7Jx17H2
               Rad-Einpresstiefe:                                           42 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
               Lochzahl:                                                       5
               Mittenlochdurchmesser:                                     75,00 mm
§22 51764*03




               Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                             Øi66,5 Øe75
               geprüfte Radlast: *)                                         680 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2290 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   BMW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm             140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36a
               Seite :                      2 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                         e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 140    BMW 1er, 1er xDrive   195/50R17 M+S                          A01) bis A10)
                             (ohne Flap)           A93)                                   BF1) EF0) K04)

                                                    195/55R17 M+S

                                                    205/50R17
                                                    N215)

                                                    205/50R17 M+S

                                                    215/45R17
                                                    A93) N225)

                                                    215/50R17
                                                    N225)

                                                    225/45R17
§22 51764*03




                                                    A93a)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1H                         e1*2007/46*2018*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 140    BMW 1er, 1er xDrive   195/50R17 M+S                          A01) bis A10)
                             (mit Flap)            A93)                                   BF1) EF0) K04)

                                                    195/55R17 M+S

                                                    205/50R17
                                                    N215)

                                                    205/50R17 M+S

                                                    215/45R17
                                                    A93) N225)

                                                    215/50R17
                                                    N225)

                                                    225/45R17
                                                    A93a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36a
               Seite :                      3 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2AT                          e1*2007/46*1675*..
               F2GT                          e1*2007/46*1677*..
               UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 170    BMW 2er Active          195/55R17 M+S                           A01) bis A10)
                             Tourer, Active Tourer   A93a) ER1) K04) T92) W205)              BF1) EF0)
                             xDrive, Gran Tourer,
                             Gran Tourer xDrive      205/50R17
                                                     A93) A93b) ER1) K03) K04)

                                                     205/55R17
                                                     ER1) K03) K04)

                                                     215/50R17
                                                     A93a) ER1) K01) K04)

                                                     215/55R17
                                                     ER1) G01) K01) K04) K13) K25)
§22 51764*03




                                                     225/45R17
                                                     A93) A93b) ER2) G01) K03) K04)

                                                     225/50R17
                                                     ER2) K01) K02)

                                                     235/50R17
                                                     ER2) G01) K01) K02) K13) K18) K25)
                                                     K28)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     205/50R17           225/45R17           A01) bis A10)
                                                     A93) A93b) K03)     K04)                BF1) EF0) ER2) V00)
                                                     205/55R17           225/50R17           A01) bis A10)
                                                     K03)                K02)                BF1) EF0) ER2) V00)
                                                     215/55R17           235/50R17           A01) bis A10)
                                                     K01) K13) K25)      K02) K18) K28)      BF1) EF0) ER2) G01) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36a
               Seite :                      4 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F1X                         e1*2007/46*1676*..
               UKL-L                       e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 170    BMW X1 sDrive, X1     205/55R17 M+S                          A02) bis A10)
                             xDrive                A93)                                   BF1) EF0) ER1)

                                                    205/60R17 M+S
                                                    A93a)

                                                    215/55R17 M+S
                                                    A01) A93a) K04)

                                                    215/60R17 M+S
                                                    A01) K04)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               F2X                         e1*2007/46*1824*..
§22 51764*03




               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 170    BMW X2                205/60R17 M+S                          A02) bis A10)
                                                                                          A93) BF1) EF0) ER1)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMCA                         e1*2007/46*1679*..
               FML2                         e1*2007/46*1678*..
               UKL-L                        e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 155    BMW Mini               195/45R17                             A01) bis A10)
                             (Limousine 2-türig,    A93) N205)                            BF1) K04)
                             Cabrio)
                                                    205/40R17
                                                    A93a) G01) K01) T84)

                                                    205/45R17
                                                    A93a) K01) K87)

                                                    215/40R17
                                                    K01) K87)

                                                    215/45R17
                                                    K01) K87)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36a
               Seite :                      5 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               FML4                         e1*2007/46*1680*..
               UKL-L                        e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 155    BMW Mini               195/45R17                             A01) bis A10)
                             (Limousine 4-türig)    N205)                                 BF1) K04)

                                                      195/45R17 M+S
                                                      W205)

                                                      205/40R17
                                                      G01) K01) T84)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMCA                         e1*2007/46*1679*..
               FML2                         e1*2007/46*1678*..
               UKL-L                        e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
§22 51764*03




               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170           BMW Mini John          205/45R17                             A01) bis A10)
                             Cooper Works           A93a)                                 BF1) K04) K87)
                             (Limousine 2-türig,
                             Cabrio)                215/40R17
                                                    G01) K01)

                                                      215/45R17
                                                      K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMK                           e1*2007/46*1683*..
               UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 155    BMW Mini Clubman         195/50R17 M+S                       A01) bis A10)
                             (Frontantrieb u. Allrad)                                     BF1) EF0) K04)
                                                      195/55R17 M+S

                                                      205/50R17
                                                      K01) N215)

                                                      205/50R17 M+S
                                                      K01)

                                                      215/45R17
                                                      N225)

                                                      225/45R17
                                                      K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36a
               Seite :                      6 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMK                         e1*2007/46*1683*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               170           BMW Mini Clubman      195/50R17 M+S                          A01) bis A10)
                             John Cooper Works                                            BF1) K04)
                                                   195/55R17 M+S

                                                    205/50R17 M+S
                                                    K01)


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               FMX                         e1*2007/46*1682*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               75 bis 155    BMW Mini Countryman 205/55R17                                A02) bis A10)
                                                   A93) N215)                             BF1) EF0)

                                                    205/55R17 M+S
§22 51764*03




                                                    A93)

                                                    205/60R17
                                                    A93a) N215)

                                                    205/60R17 M+S
                                                    A93a)

                                                    215/55R17
                                                    A93) N225)

                                                    215/55R17 M+S
                                                    A93)

                                                    215/60R17
                                                    GHC) N225)

                                                    215/60R17 M+S
                                                    GHC)

                                                    225/50R17
                                                    A93a)

                                                    225/55R17

                                                    235/50R17
                                                    A01) K01)

                                                    235/55R17
                                                    A01) GHC) K01)

                                                    245/50R17
                                                    A01) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36a
               Seite :                      7 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
§22 51764*03




                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
                      ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
                      unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36a
               Seite :                      8 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017



               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1200 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               ER2)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1360 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
§22 51764*03




                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GHC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R18, 225/45R19,
                    225/50R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36a
               Seite :                      9 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten
                      Radhauskante zu kürzen.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller bis 50
                         Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
                      • die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
                      • der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen Streifen von
                         50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
§22 51764*03




                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 51764 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000905-D0-072
               Anlage-Nr. :                 36a
               Seite :                      10 / 10
               Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
               Teiletyp :                   8100_7017


               Die Anlage 36a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 8100_7017 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

               Geschäftsstelle Essen, 24.10.2019
§22 51764*03
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen