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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52910 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ A223A
             Hersteller                      Arcasting S.r.l.

                                                                                                  Seite 1 von 8

             Auftraggeber                    Arcasting S.r.l.
                                             Via Monte Santo, 41
                                             I-31039 Riese Pio X (TV)
                                             39 02 0140611

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          GLADIO
             Typ                             A223A
             Radgröße                        8JX18H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             PCD112       A223A PCD112 ET43 CB66.6 /          5/112/66,6         43        750    2280
             ET43         ohne Ring
             CB66.6

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52910
             Herstellerzeichen               Arcasting
§ 22 52910




             Radtyp und Ausführung           A223A..(s.o)
             Radgröße                        8JX18H2
             Einpresstiefe                   ET...(s.o)
             Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         140                  27,5

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      BMW
                                             Mini/BMW

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52910 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ A223A
             Hersteller                      Arcasting S.r.l.

                                                                                              Seite 2 von 8

             Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             BMW 1er-Reihe         85-110        215/45R18    K2b                              A01 A12 A14
             F1H                   85-110        225/40R18    K1a K1b K2a K2b K8z              A18 A58 B10
             e1*2007/46*2018*..    85-110        235/40R18    K1c K2c K5b K8z                  Flh V18 S01
             BMW 225xe Active      100           215/45R18    K2b                              A01 A12 A14
             Tourer Hybrid         100           225/40R18    K1a K2a K2b T92                  A18 A56 Flh
             UKL-L, F2AT           100           225/45R18    K1a K2a K2b                      S01
             e1*2007/46*           100           235/40R18    K1c K2c K5a K6g K6i K8d
             0371*21-..;           100           235/45R18    K1c K2c K8d
             e1*2007/46*1675*..
             BMW 2er Active        70-170        215/45R18    K2b                              A01 A12 A14
             Tourer                70-170        225/40R18    K1a K2a K2b                      A18 A57 Flh
             UKL-L, F2AT           70-170        225/45R18    K1a K2a K2b                      V00 V18 S01
             e1*2007/46*           70-170        235/40R18    K1c K2c K5a K6g K6i K8d
             0371*13-..;           70-170        235/45R18    K1c K2c K8d
             e1*2007/46*1675*..    70-170        245/40R18    K1c K2c K5a K6g K6i K8i

             BMW 2er Gran Tourer   70-141        215/45R18    K2b T89 T93                      A01 A12 A14
             UKL-L, F2GT           70-141        225/40R18    K1a K2a K2b T88 T92              A18 A57 V00
             e1*2007/46*           70-141        225/45R18    K1a K2a K2b                      V18 Ver S01
§ 22 52910




             0371*18-..;           70-141        235/40R18    K1c K2c K5a K6g K6i K8d
             e1*2007/46*1677*..    70-141        235/45R18    K1c K2c K8d
                                   70-141        245/40R18    K1c K2c K5a K6g K6i K8i
             BMW X1                85-170        225/50R18    K1a K2b                          A01 A12 A14
             UKL-L, F1X            85-170        235/45R18    K2b                              A18 A57 B10
             e1*2007/46*           85-170        235/50R18    G01 K1c                          S01
             0371*19-..;           85-170        245/45R18    K1a K2b
             e1*2007/46*1676*..    85-170        255/45R18    K1c K2b K6v
             BMW X2                100-170       225/50R18    K2b                              A01 A12 A14
             F2X                   100-170       235/45R18    K2b                              A18 A57 B10
             e1*2007/46*1824*..    100-170       235/50R18    K1c K2c                          S01
                                   100-170       245/45R18    K2b
                                   100-170       255/45R18    K1c K2c K6v
             Mini Clubman          75-110        215/40R18    A58 K1b K2b K6w T85 T89          A01 A12 A14
             One/Cooper ,/D,/S     75-110        215/45R18    A58 K1b K2b K6w                  A18 Car V00
             UKL-L, FMK            75-155        215/40R18    A57 K1b K2b K6w M+S T85 T89      V18 S01
             e1*2007/46*           75-155        215/45R18    A57 K1b K2b K6w M+S
             0371*19-..,           75-155        225/40R18    A57 K1b K2b K6w
             e1*2007/46*1683*..    75-155        235/40R18    A57 K1c K2a K2b K6x
                                   75-155        245/35R18    A57 K1c K2c K6x

             Mini Countryman       75-155        225/50R18    K1b K2b                          A01 A12 A14
             FMX                   75-155        235/45R18    K2b                              A18 A57 KMV
             e1*2007/46*1682*..    75-155        245/45R18    K1b K2b                          NoH S01
                                   75-155        255/45R18    K1a K1b K2b
             Mini Countryman SE    100           225/50R18    K1b K2b                          A01 A12 A14
             FMX                   100           235/45R18    K2b                              A18 A56 KMV
             e1*2007/46*1682*..    100           245/45R18    K1b K2b                          S01
             - Hybrid




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52910 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ A223A
             Hersteller                      Arcasting S.r.l.

                                                                                                    Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Mini One/Cooper ,/D,   55-155        215/40R18     G01 K1c K2b K4i K6x                   A01 A12 A14
             /S                                                                                       A18 A58 Cbo
             UKL-L, FML2, FML4,                                                                       Flh S01
             FMCA
             e1*2007/46*
             0371*10-..,
             e1*2007/46*1678*..,
             e1*2007/46*1679*..,
             e1*2007/46*1680*..,
             - 3/5-Türer / Cabrio

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
§ 22 52910




             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52910 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ A223A
             Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                                      Seite 4 von 8
             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
§ 22 52910




             verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
             so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             B10    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
             an Achse 1.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ A223A
             Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                                     Seite 5 von 8
             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.
§ 22 52910




             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
             100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

             K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.


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             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ A223A
             Hersteller                      Arcasting S.r.l.

                                                                                                 Seite 6 von 8
             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             K8z    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter
             Radmitte um 5mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
             (Hybridelektrofahrzeug).

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 52910




             T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ A223A
             Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                                    Seite 7 von 8
             V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    205/40R18     225/35R18
             Nr. 2    205/45R18     225/40R18
             Nr. 3    215/40R18     245/35R18, 255/35R18
             Nr. 4    215/45R18     235/40R18, 245/40R18
             Nr. 5    225/40R18     245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
             Nr. 6    225/45R18     245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr. 7    225/50R18     245/45R18, 255/45R18
             Nr. 8    235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
             Nr. 9    235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
             Nr. 10   235/50R18     255/45R18, 285/40R18
             Nr. 11   235/60R18     255/55R18, 285/50R18
             Nr. 12   245/35R18     255/35R18
             Nr. 13   245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
             Nr. 14   245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
             Nr. 15   245/50R18     275/45R18
             Nr. 16   255/40R18     285/35R18, 295/35R18
             Nr. 17   255/45R18     275/40R18, 285/40R18
             Nr. 18   255/50R18     285/45R18
§ 22 52910




             Nr. 19   255/55R18     285/50R18
             Nr. 20   265/35R18     295/30R18, 315/30R18

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Minivan (z.B. Verso, Gran, ...)




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             Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55811619 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ A223A
             Hersteller                     Arcasting S.r.l.

                                                                                                      Seite 8 von 8
             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 11. Dezember 2019 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2019.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 11. Dezember 2019
§ 22 52910




             Schmidt                                                                       00334533.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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