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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-F0-306
Anlage-Nr. :              2a
Seite :                   1/8                                                         Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 RB11902
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            112G
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   112 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast:                                        950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2330 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
F1X, F2AT, F2GT, FMX, G3X,       Serien- Radschraube, Kegel 60°,           4917     140 Nm
G4X, UKL-L                       Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 27,5
                                 mm
G5X                              Serien- Radschraube, Kegel 60°,              4917   140 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,25,
                                 Schaftlänge 29 mm



RZ-065269-F0-306-02a~BM-5-112-66_5-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-F0-306
Anlage-Nr. :              2a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
F2AT                              e1*2007/46*1675*..
F2GT                              e1*2007/46*1677*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170      BMW 2er Active Tourer,     225/35R20                              A02) bis A10)
                Active Tourer xDrive, Gran A01)K01)K02)K18)K28)T90)
                Tourer, Gran Tourer xDrive
                                           235/30R20
                                           A01)K01)K02)K18)K28)M00)T88)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                          e1*2007/46*0371*..
F1X                            e1*2007/46*1676*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1 xDrive 225/35R20                                A02) bis A10)
                                         A01)K01)K04)

                                          235/35R20
                                          A01)K01)K02)K89)

                                          255/30R20
                                          A01)K01)K02)K89)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195     BMW X3                  245/40R20                                 A02) bis A10)
                                        A94)

                                          245/45R20
                                          A94a)

                                          255/40R20
                                          A01)A94a)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          245/45R20            275/40R20          A01) bis A10)
                                                               K04)               V00)




RZ-065269-F0-306-02a~BM-5-112-66_5-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-F0-306
Anlage-Nr. :              2a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                            e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 265     BMW X3 M40d, X3 M40i 245/40R20 M+S                               A02) bis A10)
                                        A94)                                     EF0)

                                         245/45R20 M+S
                                         A94a)

                                         255/40R20 M+S
                                         A01)A94a)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/45R20 M+S        275/40R20 M+S      A01) bis A10)
                                                              K04)               EF0)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195     BMW X4                  245/40R20                                A02) bis A10)
                                        A94)

                                         245/45R20
                                         A94)

                                         255/40R20
                                         A94)

                                         265/40R20
                                         A94)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/45R20            275/40R20          A02) bis A10)
                                                              A94a)              V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-F0-306
Anlage-Nr. :              2a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                            e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 260     BMW X4 M40d, X4 M40i 245/40R20 M+S                               A02) bis A10)
                                        A94)

                                         245/45R20 M+S
                                         A94)

                                         255/40R20 M+S
                                         A94)

                                         265/40R20 M+S
                                         A94)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         245/45R20 M+S        275/40R20 M+S      A02) bis A10)
                                                              A94a)              V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5X                            e1*2007/46*1918*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 294     BMW X5                  255/45R20                                A02) bis A10)ER1)
                                        A93)A94)N265)T105)

                                         265/40R20
                                         A93)A94)GGD)N275)T104)

                                         265/45R20
                                         A93)A94)N275)

                                         275/40R20
                                         A94)N285)

                                         275/45R20
                                         A94)N285)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-F0-306
Anlage-Nr. :              2a
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                            e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Countryman     225/35R20                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                         245/30R20
                                         A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                            e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
170             BMW Mini Countryman     225/35R20                         A02) bis A10)
                John Cooper Works       A01)K01)K04)




Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.


RZ-065269-F0-306-02a~BM-5-112-66_5-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-F0-306
Anlage-Nr. :              2a
Seite :                   6/8                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1900 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GGD) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 255/55R18,
    265/50R19, 315/30R22 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
    G01) zu beachten.


RZ-065269-F0-306-02a~BM-5-112-66_5-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-F0-306
Anlage-Nr. :              2a
Seite :                   7/8                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter
         der Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
     - die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
     - Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
         Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


RZ-065269-F0-306-02a~BM-5-112-66_5-ET35
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065269-F0-306
Anlage-Nr. :              2a
Seite :                   8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB11902


N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


DDie Anlage Nr. 2a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 17.04.2019




RZ-065269-F0-306-02a~BM-5-112-66_5-ET35