Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49546
Nr. : RA-000768-E0-015
Anlage-Nr. : 31b
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8520
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BLX-8520
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorderachse *
Radausführung: LK112
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,6
geprüfte Radlast: 730 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
* Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr.
49550*03) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp BLX-10020, LK112 (ABE-Nr. 49550*03) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
7L, G3L, G3X, G4X, G5K, G5L, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5281 140 Nm
G6GT, G8C M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
RA-000768-E0-015-31b~BM-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49546
Nr. : RA-000768-E0-015
Anlage-Nr. : 31b
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET35
155 bis 330 BMW 7er 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
(Baureihe G11) ER1)
245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
ER1)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K e1*2007/46*1750*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET35
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er xDrive 255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
(Kombi, außer M550d K03) E21) ER2)GEE)
xDrive)
245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
E21) ER2)V00)
245/35R20 285/30R20 A02) bis A10)
E21) ER2)V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K03) E21) ER2)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3L e1*2007/46*1947*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET35
120 bis 140 BMW 3er 255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
(Allradantrieb) K01)
225/35R20 255/30R20 A02) bis A10)
V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000768-E0-015-31b~BM-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49546
Nr. : RA-000768-E0-015
Anlage-Nr. : 31b
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L e1*2007/46*1688*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET35
100 bis 265 BMW 5er, BMW 5er xDrive, 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
BMW 5er Hybrid E21)ER2)V00)
(Limousine, außer M550i
xDrive und M550d xDrive) 245/35R20 285/30R20 A02) bis A10)
E21) ER2)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L e1*2007/46*1688*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET35
294 bis 340 BMW 5er 245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
(Limousine, nur M550i E21) ER2)V00)
xDrive und M550d xDrive)
245/35R20 285/30R20 A02) bis A10)
E21) ER2)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K e1*2007/46*1750*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET35
294 BMW 5er 255/35R20 M+S 255/35R20 M+S A01) bis A10)
(Kombi, nur M550d xDrive) K03) E21) ER2)GE9)
245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
E21) ER2)V00)
245/35R20 285/30R20 A02) bis A10)
E21) ER2)V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K03) E21) ER2)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000768-E0-015-31b~BM-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49546
Nr. : RA-000768-E0-015
Anlage-Nr. : 31b
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT e1*2007/46*1791*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET35
120 bis 265 BMW 6er GT 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
ER3)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
ER3)
245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
ER3)V00)
255/35R20 285/30R20 A02) bis A10)
ER3)V00)
255/35R20 295/30R20 A02) bis A10)
ER3)V00)
255/40R20 285/35R20 A02) bis A10)
ER3)GFS)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C e1*2007/46*1906*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET35
235 BMW 840d xDrive 245/30R20 295/25R20 A02) bis A10)
(Coupe) V00)
245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
V00)
245/35R20 285/30R20 A02) bis A10)
V00)
255/30R20 295/25R20 A02) bis A10)
V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000768-E0-015-31b~BM-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49546
Nr. : RA-000768-E0-015
Anlage-Nr. : 31b
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G8C e1*2007/46*1906*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET35
390 BMW M850i xDrive 255/30R20 M+S 255/30R20 M+S A02) bis A10)
(Coupe)
245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
V00)
245/35R20 285/30R20 A02) bis A10)
V00)
255/30R20 295/25R20 A02) bis A10)
V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X e1*2007/46*1797*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET35
100 bis 195 BMW X3 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
ER4)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET35
120 bis 195 BMW X4 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
ER5)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
ER5)
245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
ER5)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
RA-000768-E0-015-31b~BM-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49546
Nr. : RA-000768-E0-015
Anlage-Nr. : 31b
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X e1*2007/46*1881*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET30 10.0x20,ET35
240 bis 260 BMW X4 M40d, X4 M40i 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
ER5)V00)
Die Verwendung des Rades BLX-8520, LK112 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-10020 (ABE-Nr. 49550*03) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000768-E0-015-31b~BM-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49546
Nr. : RA-000768-E0-015
Anlage-Nr. : 31b
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8520
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
E21) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1431 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1460 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1424 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1417 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1389 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
GE9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/40R19 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
RA-000768-E0-015-31b~BM-5-112-66_5-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49546
Nr. : RA-000768-E0-015
Anlage-Nr. : 31b
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : BLX-8520
GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GFS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R17,
245/35R21, 245/45R19, 245/50R18, 275/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 31b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BLX-8520 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 01.04.2019
RA-000768-E0-015-31b~BM-5-112-66_5-ET30.docx