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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                                            SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                            68789 St.Leon-Rot
                                                            49 02 0341305



                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

                             Modell                         C22
                             Typ                            C22 706
                             Radgröße                       7.0 Jx16 H2
                             Zentrierart                    Mittenzentrierung

                             Ausführung          Kennzeichnung Rad/          Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                                 Zentrierring                Lochkreis- (mm)/     tiefe       last   (mm)
                                                                             Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
                             C22 706 52 98S 921/08 CMS / ohne Ring           5/112/66,6           52          553    2025
                                            921/08 JF / ohne Ring
§ 22 50271, Erweiterung 08




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                     50271
                             Herstellerzeichen              CMS
                             Radtyp und Ausführung          C22 706 (s.o.)
                             Radgröße                       7.0 Jx16 H2
                             Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                  Monat und Jahr



                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Serien-Schraube         Kegel 60°   140                       27,5                Serie
                                   M14x1,25
                             S02   Serien-Schraube         Kegel 60°   140                       27,5                Serie
                                   M14x1,25


                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.


                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                     BMW
                                                            Mini/BMW

                             Spurverbreiterung              innerhalb 2%


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
                             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                   Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung         kW-       Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ               Bereich                Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             BMW 1er-Reihe              85-110    195/60R16    A90 M+S 111                          A07 A16 A21
                             F1H                        85-110    205/55R16    A12 111                              A58 Flh V16
                             e1*2007/46*2018*..         85-110    215/55R16    A12 111                              Z16 S01
                                                        85-110    225/50R16    A01 A12 K2b 111
                             BMW 2er Active Tourer      70-141    195/65R16    A31 M+S R09 111                      A07 A16 A21
                             UKL-L, F2AT                70-141    205/60R16    A91 111                              A57 B29 Flh
                             e1*2007/46*0371*13-..;     70-141    215/55R16    A12 111                              V00 V16 S02
                             e1*2007/46*1675*..         70-141    215/60R16    A12 111
                                                        70-141    225/55R16    A01 A12 K2b 111
                             BMW 2er Gran Tourer        70-110    195/65R16    A31 M+S R09 111                      A07 A16 A21
                             UKL-L, F2GT                70-110    205/60R16    A91 111                              A57 B29 V00
                             e1*2007/46*0371*18-..;     70-110    215/55R16    A12 111                              V16 Ver S02
                             e1*2007/46*1677*..         70-110    215/60R16    A12 111
                                                        70-110    225/55R16    A01 A12 K2b 111
                             Mini Clubman One/Cooper    75-110    195/60R16    A31 A58 M+S 111                      A07 A16 A21
§ 22 50271, Erweiterung 08




                             ,/D,/S                     75-110    205/55R16    A12 A58 111                          Car V00 V16
                             UKL-L, FMK                 75-110    215/55R16    A01 A12 A58 K2b 111                  S02
                             e1*2007/46*0371*19-..,     75-110    225/50R16    A01 A12 A58 K2b 111
                             e1*2007/46*1683*..         75-155    205/55R16    A12 A57 M+S 111
                                                        75-155    215/55R16    A01 A12 A57 K2b M+S 111
                             Mini One/Cooper ,/D, /S    55-100    195/50R16    K2b                                  A01 A07 A12
                             UKL-L, FML2, FML4,         55-155    195/50R16    K2b M+S                              A16 A21 A58
                             FMCA                       55-155    195/55R16    K2b                                  Cbo Flh S02
                             e1*2007/46*0371*10-..,
                             e1*2007/46*1678*..,
                             e1*2007/46*1679*..,
                             e1*2007/46*1680*..,
                             - 3/5-Türer / Cabrio



                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 3 von 6

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 50271, Erweiterung 08




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 6

                             A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                             Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
                             symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
                             müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
                             genrand hinausragen.

                             A31     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
§ 22 50271, Erweiterung 08




                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

                             Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
                             bilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
                             rio-Limousine, Roadster.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeug-
                             ausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
                             Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                      Seite 5 von 6

                             V16   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
                             fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                             Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                             Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                             Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                             Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                             Nr. 14   225/60R16      245/55R16
§ 22 50271, Erweiterung 08




                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Ver     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Mini-
                             van (z.B. Verso, Gran, ...)

                             Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                             tung).

                             111      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1110 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 30. März 2020 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50271 nach §22 StVZO

                             Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55023915 (5. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0 Jx16 H2 Typ C22 706
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 6 von 6



                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 30. März 2020




                             Bohlander                                                                    00340926.DOC
                             RN/Boh
§ 22 50271, Erweiterung 08




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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