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							                             Gutachten 366-0493-05-LORD/N12
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
                             ANLAGE: 17                                                           Radtyp: C8 808
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 10.02.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                       Seite: 1 von 12

                             Fahrzeughersteller                         : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 30
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung       Kennzeichnung                 (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                 Zentrierring                                           (kg)      (mm)     datum
                             C8 808 30 98S       C8 808 CMS388/20SFR ohne                               66,6                    700     2254    05/17
                             SFR
                             C8 808 30 98S       C8 808 CMS388/20SFR ohne                               66,6                   750     2115     05/17
                             SFR
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 46274, Erweiterung 12




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : F1H
                             Zubehör                                    : Serienschrauben


                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : F2X; G3K; G3L; G5L; G4X; G5K; G3X; 7L
                             Zubehör                                    : Serienschrauben


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     BMW 1er-Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
                             F1H          e1*2007/46*2018*.. 85 - 225 215/45R18 93              11A; 24J; 244; 247;        Schräghecklimousine;
                                                                                                26B; 27H                   Allradantrieb;
                                                                              225/40R18 91      11A; 24C; 244; 247;        Frontantrieb;
                                                                                                26B; 26N; 27F              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              235/35R18 90      11A; 24C; 24D; 26B;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                26N; 27F                   721; 725; 73C; 74D;
                                                                              235/40R18 91      11A; 24C; 24D; 26B;        76O
                                                                                                26N; 27F




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0493-05-LORD/N12
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C8 808
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 2 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     X Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             F2X          e1*2007/46*1824*..  85 - 170 225/50R18 95          11A; 24J; 244; 26B;       BMW X2 (F39);
                                                                                             26J; 27B; 27H             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/45R18 94      11A; 24J; 244; 26B;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             26J; 27B; 27H             721; 725; 73C; 74D;
                                                                           235/50R18 97      11A; 24C; 244; 247;       76O
                                                                                             26B; 26J; 27B; 27F
                                                                           245/45R18 96      11A; 24J; 244; 26B;
                                                                                             26J; 27B; 27H
                                                                           255/45R18 99      11A; 24C; 244; 247;
                                                                                             26B; 26J; 27B; 27F
                             G4X            e1*2007/46*1881*..   120 - 195 225/60R18 100     124                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/55R18 100     12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                           235/60R18 103     12A                       725; 73C; 74D; 75I;
                                                                           245/55R18 103     12A                       76O; BEN
                                                                           255/50R18 102     11A; 12A; 26P
                                                                           255/55R18 105     11A; 12A; 26P

                             Verkaufsbezeichnung:     X-Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
§ 22 46274, Erweiterung 12




                             G3X          e1*2007/46*1797*..  100 - 195 225/60R18 100        122                       Allradantrieb;
                                                                        235/55R18 100        12A                       Heckantrieb;
                                                                        235/60R18 103        12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        245/55R18 103        11A; 12A; 248             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                        255/50R18 102        11A; 12A; 245; 248;       725; 73C; 74D; 75I;
                                                                                             26P; 27I                  76O; BEN
                                                                           255/55R18 105     11A; 12A; 245; 248;
                                                                                             26P; 27I

                             Verkaufsbezeichnung:     3-er Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             G3K          e1*2007/46*2017*..  100 - 275 225/45R18 95                                   Allradantrieb;
                                                                        235/40R18 95                                   Heckantrieb;
                                                                        245/40R18 97         11A; 248                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76O; 83Z

                             Verkaufsbezeichnung:     3er Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             G3L          e1*2007/46*1947*..  100 - 275 225/45R18 95                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        235/40R18 95                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        245/40R18 93         11A; 248                  721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                                       76O; 83Z




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0493-05-LORD/N12
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C8 808
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 3 von 12
                             Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             G5K          e1*2007/46*1750*..  100 - 265 245/45R18            GA9; 12R                  Kombilimousine;
                                                                        100W
                                                              100 - 294 235/50R18 97Y        11A; 12A; 26P             Allradantrieb;
                                                                        255/45R18 99W        11A; 12A; 26P             Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                       74D; 75I; 76O; BEN
                             G5L            e1*2007/46*1688*..   100 - 340 235/50R18 97Y     11A; 12A; 26P             Limousine;
                                                                           245/45R18         GA9; 12R                  Allradantrieb;
                                                                           100W
                                                                           255/45R18 99W     11A; 12A; 26P             Heckantrieb;
                                                                 100 - 390 245/45R18 100     12R                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           M+S
                                                                           255/45R18 99      11A; 12A; 26P             51A; 71K; 723; 73C;
                                                                           M+S
                                                                                                                       74D; 76O; BEN; BF0

                             Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
§ 22 46274, Erweiterung 12




                             7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 330 245/50R18            12O; 51G                  ab
                                                                                                                       e1*2007/46*0276*10;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                                       74D; 75I; 76O; BEN;
                                                                                                                       DEM

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0493-05-LORD/N12
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C8 808
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 4 von 12
                                   gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                   gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                   ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
§ 22 46274, Erweiterung 12




                             12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                  wird, möglich.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0493-05-LORD/N12
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C8 808
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 5 von 12
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
§ 22 46274, Erweiterung 12




                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0493-05-LORD/N12
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C8 808
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 6 von 12
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
§ 22 46274, Erweiterung 12




                             75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                                    Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                                    ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             83Z) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18"-Sportbremse ausgerüstet
                                  sind, nicht zulässig.
                             BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
                                  (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                             BF0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 373mm an der
                                  Vorderachse nicht zulässig.
                             DEM) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 395 mm an
                                  der Vorderachse nicht zulässig.
                             GA9) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                                  Reifengröße:
                                  Vorderachse: 245/45R18
                                  Hinterachse: 275/40R18
                                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0493-05-LORD/N12
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C8 808
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 7 von 12


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G3X
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1797*..
                                    Handelsbez.:    X-Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 250            y = 250                     VA
                                          27I                      x = 200            y = 250                     HA
                                          27B                      x = 250            y = 300                     HA
                                          26P                      x = 200            y = 200                     VA
§ 22 46274, Erweiterung 12




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0493-05-LORD/N12
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C8 808
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 8 von 12

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G5L
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1688*..
                                    Handelsbez.:    5er Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 300            y = 250                     VA
                                          26P                      x = 250            y = 200                     VA
                                          27B                      x = 230            y = 300                     HA
                                          27I                      x = 180            y = 250                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 46274, Erweiterung 12




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250             30                VA
                                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                                          27F                    x230         y = 300             30                HA
                                          27H                   x = 230       y = 300              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0493-05-LORD/N12
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C8 808
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 9 von 12

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    F1H
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*2018*..
                                    Handelsbez.:    BMW 1er-Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 245            y = 270                     VA
                                          26P                      x = 195            y = 220                     VA
                                          27B                      x = 280            y = 330                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
§ 22 46274, Erweiterung 12




                                          26J                    x245         y = 270             18                VA
                                          26N                   x = 245       y = 270              8                VA
                                          27F                   x = 280       y = 330             25                HA
                                          27H                    x280         y = 330              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0493-05-LORD/N12
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C8 808
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 12

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    F2X
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1824*..
                                    Handelsbez.:    X Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26P                      x = 200            y = 200                     VA
                                          26B                      x = 250            y = 250                     VA
                                          27I                      x = 200            y = 200                     HA
                                          27B                      x = 250            y = 250                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 46274, Erweiterung 12




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26N                   x = 250       y = 250              8                VA
                                          26J                   x = 250       y = 250             30                VA
                                          27H                   x = 250       y = 250              8                HA
                                          27F                   x = 250       y = 250             25                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0493-05-LORD/N12
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C8 808
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 12

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G5K
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1750*..
                                    Handelsbez.:    5er Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 300            y = 250                     VA
                                          26P                      x = 250            y = 200                     VA
                                          27B                      x = 230            y = 300                     HA
                                          27I                      x = 180            y = 250                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 46274, Erweiterung 12




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 300       y = 250             30                VA
                                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                                          27F                    x230         y = 300             30                HA
                                          27H                   x = 230       y = 300              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0493-05-LORD/N12
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
                             ANLAGE: 17                                                        Radtyp: C8 808
                             Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 10.02.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 12

                             Fahrzeug:

                                    Hersteller:     BMW AG
                                    Fahrzeugtyp:    G4X
                                    Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1881*..
                                    Handelsbez.:    X Reihe

                                    Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                                  von [mm]            bis [mm]
                                          26B                      x = 200            y = 200                     VA
                                          26P                      x = 200            y = 200                     VA
                                          27B                      x = 200            y = 200                     HA
                                          27I                      x = 200            y = 200                     HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 46274, Erweiterung 12




                                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                                          26J                   x = 250       y = 250             30                VA
                                          26N                   x = 250       y = 250              8                VA
                                          27F                   x = 250       y = 250             25                HA
                                          27H                   x = 250       y = 250              8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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