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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47452
Nr. :                      RA-000732-G0-104
Anlage-Nr. :               27c
Seite :                    1 / 11                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    50R8805
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                             Ronal                                  Ronal
Radausführung:                        50R8805.37                           50R8805.47
Radgröße:                               8Jx18H2                             8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                       45 mm                               45 mm
Lochkreisdurchmesser:                   112 mm                               112 mm
Lochzahl:                                   5                                      5
Mittenlochdurchmesser:                  76,0 mm                              76,0 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                        3 Ø76 Ø66.45                        3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast:                        800 kg                                  800 kg
bei Reifenabrollumfang:                 2285 mm                             2285 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D), Mini

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
F1H, F1X, F2AT, F2GT, F2X,       Radschraube, Kugel Ø26 mm,                  ZP50717 140 Nm
FMCA, FMK, FML2, FML4,           Gewinde M14x1,25,
FMX, UKL-L                       Schaftlänge 29,5 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47452
Nr. :                      RA-000732-G0-104
Anlage-Nr. :               27c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                            e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140      BMW 1er, 1er xDrive     205/45R18                         A02) bis A10)B83)
                (ohne Flap)             A01)K04)M00)N215)

                                         205/45R18 M+S
                                         A01)K04)M00)

                                         215/40R18
                                         A01)A93a)K04)N225)

                                         215/45R18
                                         A01)GHF)K04)N225)

                                         225/40R18
                                         A01)K04)

                                         235/35R18
                                         A01)K01)K04)

                                         235/40R18
                                         A01)K01)K04)

                                         245/35R18
                                         A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47452
Nr. :                      RA-000732-G0-104
Anlage-Nr. :               27c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F1H                            e1*2007/46*2018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225      BMW 1er, 1er xDrive     205/45R18                         A02) bis A10)B83)
                (mit Flap)              A01)K04)M00)N215)

                                         205/45R18 M+S
                                         A01)K04)M00)

                                         215/40R18
                                         A01)A93a)K04)N225)

                                         215/45R18
                                         A01)GHF)K04)N225)

                                         225/40R18
                                         A01)K04)

                                         235/35R18
                                         A01)K01)K04)

                                         235/40R18
                                         A01)K01)K04)

                                         245/35R18
                                         A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47452
Nr. :                      RA-000732-G0-104
Anlage-Nr. :               27c
Seite :                    4 / 11                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
F2AT                              e1*2007/46*1675*..
F2GT                              e1*2007/46*1677*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170      BMW 2er Active Tourer,     215/45R18                               A02) bis A10)
                Active Tourer xDrive, Gran A01)A93b)ER1)K03)K04)
                Tourer, Gran Tourer xDrive
                                           225/40R18
                                           A01)A93)K01)K04)T92)

                                           225/45R18
                                           A01)ER2)K01)K04)

                                           235/40R18
                                           A01)ER2)A93a)K01)K04)

                                           235/45R18
                                           A01)ER2)G01)K01)K04)K13)K25)

                                           245/40R18
                                           A01)K01)K02)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                           K01)                 K02)               V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47452
Nr. :                      RA-000732-G0-104
Anlage-Nr. :               27c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                          e1*2007/46*0371*..
F1X                            e1*2007/46*1676*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1 xDrive 215/55R18 M+S                     A02) bis A10)B83)
                                         A01)GFV)K04)M00)                  E72)

                                          225/45R18
                                          A01)A93a)K04)

                                          225/50R18
                                          A01)K03)K04)

                                          235/45R18
                                          A01)K04)

                                          235/50R18
                                          A01)GFV)K01)K04)K89)

                                          245/45R18
                                          A01)K03)K04)

                                          255/45R18
                                          A01)K01)K04)K89)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F2X                            e1*2007/46*1824*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 225      BMW X2                  225/45R18                          A02) bis A10)B83)

                                          225/50R18
                                          A01)K04)

                                          235/45R18
                                          A01)K04)

                                          245/45R18
                                          A01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47452
Nr. :                      RA-000732-G0-104
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Seite :                    6 / 11                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
FML2                              e1*2007/46*1678*..
FMCA                              e1*2007/46*1679*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155      BMW Mini                    215/35R18                         A02) bis A10)
                (Limousine 2-türig, Cabrio) A01)K01)K04)K87)T84)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
FML2                              e1*2007/46*1678*..
FMCA                              e1*2007/46*1679*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
170             BMW Mini John Cooper        215/35R18                         A02) bis A10)
                Works                       A01)K01)K04)K87)
                (Limousine 2-türig, Cabrio)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                             e1*2007/46*0371*..
FML4                              e1*2007/46*1680*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 155      BMW Mini                   215/35R18                          A02) bis A10)
                (Limousine 4-türig)        A01)K01)K04)T84)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
UKL-L                              e1*2007/46*0371*..
FMK                                e1*2007/46*1683*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Clubman            205/45R18                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb u. Allrad)    A01)K04)M00)N215)                 EF0)

                                           215/40R18
                                           A01)K01)K04)N225)

                                           215/45R18
                                           A01)K01)K04)K88)N225)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47452
Nr. :                      RA-000732-G0-104
Anlage-Nr. :               27c
Seite :                    7 / 11                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                            e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Countryman     225/45R18                         A02) bis A10)

                                         225/50R18
                                         A01)K01)

                                         235/45R18

                                         245/40R18
                                         A01)K01)

                                         245/45R18
                                         A01)K01)

                                         255/45R18
                                         A01)K01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                            e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 225     BMW Mini Countryman     225/45R18                         A02) bis A10)B83)
                John Cooper Works
                                        225/50R18
                                        A01)K01)

                                         235/45R18

                                         245/45R18
                                         A01)K01)

                                         255/45R18
                                         A01)K01)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47452
Nr. :                      RA-000732-G0-104
Anlage-Nr. :               27c
Seite :                    8 / 11                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47452
Nr. :                      RA-000732-G0-104
Anlage-Nr. :               27c
Seite :                    9 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


A93b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B83) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
     sind:
     Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø360x30 mm, 4-Kolben-Festsattel Kennz. M blau

E72) Nicht zulässig an Hybrid Fahrzeugen

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1260 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GFV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R20 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GHF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R17,
     235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47452
Nr. :                      RA-000732-G0-104
Anlage-Nr. :               27c
Seite :                    10 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoff- Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm über Schweller
         bis 50 Grad nach hinten auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen,
     - die Befestigungsnieten des Filzinnenkotflügel sind zu entfernen,
     - der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist im gesamten Verlauf des Radhauses um einen
         Streifen von 50mm zu kürzen und klebend am Innenradhaus zu befestigen.

K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Kunststoff-Radhausausschnittkante ist im Bereich von 100 mm vor und hinter
         Radmitte um 5 mm zu kürzen.
     - Die Kunststoff-Radhauskante und der Kunststoffinnenkotflügel sind in diesem Bereich
         durch Erwärmung um 5 mm auszustellen.

K89) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter
         der Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
     - die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
     - Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
         Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.


RA-000732-G0-104-27c~BM-5-112-66_5-ET45_50R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47452
Nr. :                      RA-000732-G0-104
Anlage-Nr. :               27c
Seite :                    11 / 11                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 50R8805


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 27c mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 50R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 27.08.2020




RA-000732-G0-104-27c~BM-5-112-66_5-ET45_50R8805.docx
						
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